Kann man ein geplantes und genehmigtes Bauvorhaben eines Nachbarn nur mit der Verweigerung seiner Zustimmung blockieren?

1 Antwort

  1. fertige Pläne haben nichts mit der Baubehörde zu tun sondern zeigen nur, dass der Architekt seinen Job gemacht hat.
  2. Die Einwilligung der Nachbarn wird zwar beim Bauantrag eingeholt, mittlerweile hat dies aber kaum mehr Einfluss auf die Genehmigung selbst.
  3. WICHTIG: Sollten Deine Rechte beeinträchtig werden (z.B. Abstandsflächen nicht eingehalten, Belichtung Deiner Fenster durch den Anbau stark eingeschränkt, usw.), dann solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Hinterher geht das nicht mehr. Der Widerspruch - Du musst ihn dann begründen - hat tatsächlich aufschiebende Wirkung.

Kurz und nett erklärt auf: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung - Baurecht Siegen-Kreuztal

Der Nachbar bittet um Zustimmung – was tun? (Baurecht / Bauantrag) (anwalt.de)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verträge gem. AGBG, VOB-Projekte aller Art, Durchsetzung

Franz577 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 23:56

Danke, das war sehr aufschlussreich.

Beeinträchtigungen habe ich ja keine, mal abgesehen von den unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die eine größere Baustelle nun mal so mit sich bringt, z.B. Baulärm. Aber das ist ja nur temporär.

Und wenn ich Widerspruch einlegen würde, dann müsste ich das ja auch irgendwie begründen bzw. konkret darlegen, inwieweit mich das beeinträchtigen würde.

Aber es geht ja auch nicht um ein Haus, das direkt vor meinem steht, sondern schräg versetzt, weshalb der Anbau für mich persönlich nicht viel ändert, außer einem etwas anderen Anblick.

oklein  14.11.2021, 00:13
@Franz577

Die Optik wird KEIN relevanter Grund für einen zu beachtenden Einspruch sein, außer es war vorher z.B. ein dankmalgeschätztes Gebäude mit Klinkerfassade und jetzt kommt ein Glas-Blechanbau davor.

Anders wäre es, wenn der Nachbar das Dach des Anbaus anders decken lässt und Bebauungsplan oder Gemeindesatzung eine Vorgab zur Dachform oder Dachdeckungsart haben.

Bei "schräg versetzt" vermute ich, dass Du zum dem "Nachbarn" gar keine gemeinsame Grundstücksgrenze hast. Dann bist Du auch im juristischen Sinn kein Nachbar und wirst im Zuge eines Genehmigungsverfahrens gar nicht erst gefragt (auch nicht, wenn es auf der anderen Straßenseite direkt gegenüber ist).

Baulärm ist grundsätzlich im normalen Rahmen hinzunehmen. Die Arbeitszeiten am Bau sind die Üblichen an Werktagen (auch Samstags) und gleich mit denen, wann Du z.B. Rasen mähen darfst.

Interessant könnte noch sein, dass Du bei einem Baukran das Überschwenken über Dein Grundstück mit Lasten verbieten lassen kannst (nicht das "windfrei stellen" ohne Last am Wochenende und nachts). Das ist aber NACH der Genehmigung. Auch interessant ist mitunter Baudreck auf der Straße und - jetzt könnte es interessant werden - Dreck in der Luft aus dem Abbruch, der das/Dein frei stehendes Auto verdrecken könnte. Ebenfalls möglich ist "Lichtsmog" auf der Baustelle, wenn nachts am Kran helle Werbung leuchtet. Aber alles NACH Genehmigung.

Franz577 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 00:37
@oklein
Bei "schräg versetzt" vermute ich, dass Du zum dem "Nachbarn" gar keine gemeinsame Grundstücksgrenze hast.

Eigentlich nicht.

Man muss sich unsere beiden Grundstücke wie zwei Felder auf einem Schachbrett vorstellen, die diagonal versetzt sind und sich nur an den Ecken "berühren".

und wirst im Zuge eines Genehmigungsverfahrens gar nicht erst gefragt

Wurde ich aber bzw. stand mein Name auf der Unterschriftenliste von insgesamt fünf Nachbarn, von denen aber nur drei eine gemeinsame Grundstücksgrenze haben und zwei diagonal liegen, einer links und einer rechts davon.

Das hat mich an der ganzen Sache nämlich auch etwas gewundert.

Baukran das Überschwenken über Dein Grundstück mit Lasten verbieten lassen kannst

Wird nicht passieren, weil die von der anderen Seite viel näher und besser herankommen.

Baudreck auf der Straße

Weil die eben von der anderen Seite kommen, müssen die bei mir gar nicht direkt vorbei.

Dreck in der Luft aus dem Abbruch, der das/Dein frei stehendes Auto verdrecken könnte.

Das wäre theoretisch möglich, aber es ist ja eigentlich ein Anbau, weshalb da vermutlich nicht viel abgebrochen werden muss.

Und mein Auto steht in einer Garage bzw. unter einem Carport auf der anderen Seite vom Haus.

Aber unabhängig vom Auto, inwieweit muss man Staub von Baustellen generell hinnehmen?

wenn nachts am Kran helle Werbung leuchtet

Auch das halte ich v.a. in einem kleineren Dorf für eher unwahrscheinlich.

oklein  14.11.2021, 00:44
@Franz577

Dann passt ja alles.

Das mit dem Kranlicht musst Du einfach abwarten. Das rote Funkfeuer oben am Ausleger und am Mast (falls der Unternehmer eines am Kran hat) ist nur erforderlich, wenn Flugverkehr möglich ist, stört aber in der Nacht nicht. Die Beleuchtung selbst ist eher eine Frage des Reklameverhaltens des Unternehmers und i.d.R. unabhängig von der Dorfgröße.