Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus