Warten auf Baugenehmigung - darf der Bagger schon anfangen?
Hi :)
Wir warten derzeit noch auf die Baugenehmigung, sollten diese aber in den nächsten 1-2 Wochen erhalten. Unser Tiefbauer hat uns gestern gesagt, dass er gerne nächste Woche schon einmal einen Bagger aufs Grundstück stellen möchte und schon Mal ein bisschen aufräumen will. Auf unserem Grundstück stand einst ein alter Bauernhof, der nicht ganz sauber abgerissen wurde. Und vor Beginn des eigentlichen aushubs muss da ordentlich mit dem Bagger aufgeräumt werden. Sprich: übrig gebliebene Fundamentreste aus Stahl und Beton und ziemlich viel Schutt... Ist das in Ordnung bevor die Baugenehmigung erteilt wurde?
3 Antworten
Wozu ist eine Genehmigung da?
Aufräumen und vorbereiten ist gerade noch drin.
Ansonsten, gedulde dich.
Wenn die FA ihr Gerät dort lagert, wer haftet denn dann bei Sachbeschädigungen an diesem Gerät? Du?
Wenn der Bagger Öl verlier, wer bezahlt die sachgerechte Entsorgung? Du?
Sorry, das wären Fragen, die ich erstmal klären würde, bevor ich mein Einverständnis zu einer kostenlosen Gerätelagerung geben würde.
Die Fragen sind wichtig, haben mit der Baugenehmigung aber nichts zu tun.
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Im Normalfall.
Aber keine Regel ohne Ausnahme.
Im übrigen sind das schon wichtige Dinge. Schließlich können die einem sehr schnell in die Schulden stürzen wenn es nicht vorher schriftlich geklärt wird.
Aber trotzdem danke für deine freundliche Ergänzung. Hilfe ist immer gut.
Alle Bautätigkeiten, die mit dem Abriss zu tun haben, zu dem ja hoffentlich eine Genehmigung vorliegt, sind von dieser Genehmigung gedeckt. Alles, was mit dem Neubau zu tun hat, z.B. Fundamente ausheben, muss warten.
Dieses "Aufräumen" wäre sicher ok, aber Fundamentgräben und Bodenplatte erstellen gehört hier definitiv nicht zum "Aufräumen"; nicht dass der Tiefbauer dich hier falsch versteht... :-)
Dafür ist die Maschinenbruchversicherung zuständig.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Eigentümers des Baggers.