Tragende Wand durch Stahlträger ersetzen. Haftung?

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Wenn der Statiker eine Berechnung ohne Risiko erstellt und der Bauunternehmer der Berechnung Vertrauen schenkt und selbst keine Bedenken hat (Sorgepflicht), wird eine Ausführung erfolgen. Beide, Tragwerkplaner und Auftragnehmer sind in der Gewährleistungspflicht und sind auch bei Schäden versichert.

Hallo!

Darüber kann Dir dieser Statiker Auskunft geben.

Allerdings verteilen Stahlträger die Last jeweils nur auf eine kleine Fläche.

Bei einer längeren tragenden Wand fällt diese Last-Verteilung deutlich großflächiger und gleichmäßiger aus.

Auch der Haus- und die anderen Wohnungsbesitzer könnten da ein Mitspracherecht haben.

Es betrifft ja schließlich die Statik des Hauses.

Ebenso könntest Du eine Genehmigung vom Bauamt benötigen.

Es wird also wahrscheinlich nicht ganz so einfach werden, wie Du denkst.

Aber ich bin nur ein Laie.

Gruß

Martin


20sara17 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 15:59

Hey Martin, vielen Dank für deine Antwort! Deshalb möchten wir uns im Vorfeld gut informieren, um dann gemeinsam mit der Wohngemeinschaft abzustimmen, ob wir unser Vorhaben so durchführen dürfen.

Da wäre es gut zu wissen, wer im Zweifelsfall haftet… der Statiker oder die Baufirma, die den Träger eingesetzt hat.

MartinusDerNerd  30.06.2024, 16:09
@20sara17

Je nach ursächlichem Problem, kann das quasi jeder der Beteiligten sein.

  • Falsche Berechnung
  • Fehlerhafter Stahlträger
  • Fehlerhafter Einbau
  • Keine Erlaubnis
  • Evtl. keine amtliche Genehmigung
  • ...

Das muß am Ende genau aufgedröselt werden.

Auch muß sehr wahrscheinlich noch die Gebäudeversicherung informiert werden.

Vielleicht können die Dir auch die gewünschten Informationen liefern.

Das nachträglich durchzuführen ist anspruchsvoll und muss von einem guten, erfahrenen Statiker berechnet werden. Je nach Größe, Spannweite und Gewicht der zu ersetzenden Mauern und Fundamente, muss das absolut korrekt gemacht werden, will man Risse und Setzungen vermeiden. Je nachdem, ob der Stahlträger an zwei, oder mehr Punkten aufliegen soll. Lasst es jedenfalls von einer Firma machen, die das schon öfter gemacht hat und deren Chefstatiker noch nicht im Gefängnis sitzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Berufserfahrung Industrie Dichtungstechnik

20sara17 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:26

Hey, danke Dir. Aber weißt du wie es mit der Haftung aussieht?

Tutmosis  30.06.2024, 21:33
@20sara17

Nicht genau. Wenn die Firma den Auftrag annimmt, muss sie auch alles genau durchrechnen. Die Technik ist bekannt und sollte beherrscht werden. Sollte es zu Schäden kommen, denke ich, ihr hättet Regressansprüche an die Baufirma. Ich hab mal beobachtet, wie eine komplette Fassade eines Jugendstilgebäudes, die sicher einige hundert Tonnen wog, im EG durch eine "moderne" Glasfront ersetzt wurde. Die Mauern waren einen halben Meter dick. Das ganze Gebäude wurde mit Hydraulikstempeln abgefangen, bis die Stahlträger eingesetzt und verbetoniert waren. Aber die Fa. konnte das.

in unserer Eigentumswohnung (Mehrfamilienhaus) eine tragende Wand durch einen Stahlträger ersetzen,

Das geht i.d.R.garnicht da diese Wand Gemeineigentum ist. Da müßten alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zustimmen - alle !


20sara17 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:34

Hey Viktor, danke für den Hinweis, aber das ist uns schon bewusst und hier auch garnicht die Frage. Ohne Zustimmung der anderen Eigentümer wird eh nichts durchgeführt. Es geht bei diesem Beitrag um die Frage, wer im Zweifelsfall die Haftung übernimmt.

Viktor1  01.07.2024, 11:51
@20sara17
wer im Zweifelsfall die Haftung übernimmt.

Wenn Alle zustimmen (dann ist dies doch eine Angelegenheit von Allen) doch der, welcher die Maßnahme durchführt, der Statiker und eventuell die Handwerker - wer sonst.

Du hast da keine spezielle Haftung..