Darf der Nachbar auf meinem Grundstück graben?

Hallo,

ich bin grade am Bauen eines Einfamilienhauses. Mein Grundstück besitzt eine 20m lange und 3m breite Zufahrt, die zum Nachbar angrenzend ist. Ich habe bisher immer wieder kleinere Ausseinandersetzungen mit dem Nachbarn gehabt. Nun baut der Nachbar einen Zaun entlang der Zufahrt. Kann er gerne machen aber das Problem ist er hat 30-50cm in mein Grundstück gegraben um das Fundament für den Zaun zu setzen. Ich komme jetzt leider nicht mehr mit großen Baufahrzeugen rein, da die Gefahr besteht, dass der Boden an der Grube nachgibt und die Fahrzeuge mit den Reifen in die Grube fallen. Viel wichtiger ist der Baukran, der noch auf meinem Grundstück steht und nicht rausfahren kann (Jeder Tag extra den der Kran steht, kostet Geld) Vor Beginn der Bauarbeiten hatten wir eine Vereinbarung unterschrieben, in dem wir uns gegenseitig das Betreten und Benutzen des Nachbargrunds erlauben. Das Problem ist jetzt nur dass diese Grube schon seit 3 Wochen offen steht und der Nachbar sehr schleppend arbeitet. Als ich den Nachbarn mal drauf angesprochen habe, hat er mich auf die Vereinbarung hingewiesen. Ich hab echt kein bock auf Stress mit ihm, aber eigentlich sollten solche Arbeiten doch nicht länger als nötig dauern oder? Ich habe jetzt vor ihm erst mündlich eine Frist zu setzen, um die Grube zu schließen. Wenn er diese dann nicht einhält, möchte ich ihm die Tage, die der Kran nicht rausfahren kann (wegen seiner Grube) in Rechnung stellen. Ist das rechtmäßig. Was würdet Ihr mir vorschlagen zu tun. Schätzungsweise sollten seine Arbeiten eigentlich nicht länger als eine Woche dauern. Wie lange muss ich das dulden und wie kann ich ihn dazu bringen (gesetzlich) die Grube wieder zu schließen.

Danke für eure Antworten Gruß Armut

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Bau, grube, Grundstück, Nachbarschaft, Streit
Vorgehängte Holzfassade - Muss das schwarze Vlies vor oder hinter die Unterlattung?

Ich will an meiner Außenwand (30er Porenbeton) eine vorgehängte Holzfassade aus horizontalen Rhombusprofilen aus Lärche montieren. Das Mauerwerk bringt den geforderten Dämmwert, ich brauche also keine zusätzliche Dämmung. Dass das Mauerwerk allerdings vor der Fassadenmontage wegen der Winddichtigkeit des Mauerwerks trotzdem verputzt werden sollte (mind. Grundputz) hab ich hier schon herausgefunden. Nun zur eigentlichen Frage: Da es sich um eine offene Fassade handelt, würde man die UK sehen und es außerdem zu Schmutzansammlung im Zwischenraum kommen. Daher soll ein schwarzes Vlies eingebaut werden (einheitliche Meinung). Nur über den Einbauort herrscht Uneinigkeit. Ich würde das Vlies ja auf die UK (Und somit direkt hinter die Rhomben) einbauen. So hätte man die UK verdeckt und kein Schmutz kommt rein. Ich habe aber auch schon gelesen, dass erst das Vlies, dann die UK und dann die Rhomben kommen. Erscheint mir nicht so sinnvoll aber ich habe bei meiner Version Angst, dass die Hinterlüftung der Rhomben bei Anordnung des Vlieses vor hinter den Rhomben eventuell nicht funktioniert, Wasser hinter den Rhomben haften bleibt oder eventuell das Vlies im Sommer wenn es sich ausdehnt bei Wind von hinten gegen die Rhomben schlägt. Kann jemand meine Bedenken ausräumen? Wie sollte der Aufbau einer vorgehängten offenen Holzfassade ohne dahinterliegende Dämmung aussehen? Vielen Dank im Voraus.

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