Kriegt man den ADA-Schein ohne Prüfung?

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, ob ein ADA-Schein auch ohne Teilnahme an einem Lehrgang mit Prüfung herausgegeben wird? Bzw. in welchen Fällen?!

Dass es funktionieren kann, weiß ich. Denn... Mein Bruderherz als studierter BWL´er und Geschäftsführer war bereit, im Unternehmen Bürokaufleute und IT-Kaufleute auszubilden. Hat der IHK aber gleich gesagt, er sieht es nicht ein, den Schein zu machen. Er würde über genug Erfahrung verfügen und siehe da, wenn es um potentielle Ausbildungsstellen geht, lenkt die IHK sehr flott ein und stellte den ADA-Schein aus.

In meinem Fall sieht es so aus. Ich war 10 Jahre im Rettungsdienst beschäftigt und bildete mich dort auch zum Praxisanleiter weiter. Diese Ausbidlung entspricht exakt dem ADA-Lehrgang. Hätte (laut Ausbilder) damals auch direkt die IHK Prüfung ablegen können. Braucht man jedoch im Rettungsdienst nicht, da wir hier von Ausbildungen anch Budesgesetzt sprechen und nicht nach BBiG. War danach als Praktikantenbetreuer tätig und saß lange Zeit im QM Zirkel Ausbildung.

Gut... Nun bin ich wieder als Industriekaufmann tätig, weil die Knochen nicht mehr mitspielen wollen und habe soeben auch ein eigenes Projekt zur Neukonzeption des innerbetrieblichen Schulungswesens abgeschlossen. Habe also neben der theoretischen Schulung auch mehrere Jahre praktische Erfahrung in Sachen Ausbildung und Schulung...

Wer weiß, ob hier auch die IHK einlenken kann/darf bzw. auf was ich mich berufen kann. Teilweise wissen die Sachbearbeiter ja selbst nicht, wo sie die Ausnahmeregelungen im Leitfaden zu suchen haben und antworten einfach mal mit "DAS GEHT NICHT"... Mir wollte auch schon mal, als hauptamtlicher Mitarbeiter im Rettungsdienst, eine Dame in der Führerscheinstelle erklären, dass ich einen "ERSTE HILFE KURS" machen muss für den LKW-Führerschein!!!

Beruf, Ausbildung, Ausbilder, IHK, Weiterbildung, ada
Habe ich einen Denkfehler (Info Schutzvertrag - Tierschutzorganisation)?

Wir wollen uns einen Hund zulegen. Sowohl meine Frau als auch ich haben genügend Hundeerfahrung. Trotzdem wollten wir weder ein Tier aus dem Heim (mag wo anders nicht so sein, aber bei uns haben die Tiere leider ausnahmslos einen "Schatten") noch einen nach Deutschland eingeschifften Straßenhund von Rumänien, Ungarn, Spanien etc.

Nun hatten wir ein Tier endeckt, welches uns beiden sofort zugesagt hat. Nach dem ersten Telefonat stellt sich heraus, der Hund sitzt aktuell noch in Rumänien. In der Hinsicht nicht so schlimm, da er dort nicht von der Straße oder schlechter Haltung kam, sonder regulär als Welpe abgegeben wurde und wirklich sehr anständig dort gehalten wird (familiärer Umgang).

Nun haben wir den Schutzvertrag bekommen. Ich muss einfach mal sagen, als Vertriebsmitarbeiter im Innendienst würde ich einen solchen Vertrag unter lautem Lachen direkt in den Papierkorb befördern. Da uns jedoch an dem Tier liegt, habe ich mal einen Gegenvorschlag gemacht und selbst einen Kaufvertrag verfasst.

Problem: Laut Schutzvertrag werde ich (angeblich) kein Eigentümer, sondern nur Besitzer. In Fragen wie Einschläferung etc. MUSS vorher die Organisation kontaktiert werden und zustimmen. Der Hund muss bis zum 01.12.2015 kastriert und ein Nachweis erbracht werden. Bei falscher Haltung kann der Hund zurückgefordert werden auf meine Kosten. Gerichtsstand ist beim Halter. Ich muss zudem jederzeit eine Begutachtung der Haltung zulassen.

Meine Argumentation: Ich bin beim eigentlichen zu unterschreibenden Vertrag 4x als der NEUE EIGENTÜMER benannt. Erst in der Zusatzvereinbarung werde ich auf den Besitzer reduziert. In Sachen Einschläferung, was eine eindeutig ethische Entscheidung zwischen Meinung des Tierarztes und Halters ist, hat eine Dritte Person im Ausland nicht zu entscheiden. Kastration eines Rüden ist in Deutschland nach aktuellem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt. Über falsche Haltung hat keine dritte Person einer Organisation zu entscheiden, sondern der Amtstierarzt. Eine Begutachtung muss ich nicht zulassen, auch wenn diese vertraglich geregelt ist. Immerhin sticht Ober den Unter und da gibt es ja etwas wie das Grundgesetz, nach welchem ich nur nach richterlicher Anordnung jemanden ins Haus lassen muss. Übergabe des Hundes auf eigene Kosten? Wenn keine Gerichtsstand gewählt ist vieleicht, aber Gerichtsstand beim Halter heißt auch ALLE Angelegenheiten werden hier geklärt, inklusive Rückgabe der "Sache", die ein Hund ja laut Gesetz ist. Ich sehe den Vertrag als NICHTIG an. Letztlich bleibt eine Übergabe einer Sache gegen Zahlung eines Betrags übrig. Somit bin ich so oder so der Eigentümer ohne jegliche Pflichten gegenüber der Organisation...

Nicht falsch verstehen. Natürlich dient jeglicher Text im Vertrag dem Wohl des Tieren u. es wird auch keinen Verstoß geben, aber ich finde es eine Frechheit, Personen bereits im Voraus jegliche soziale und ethische Kompetenz abzusprechen aber zeitgleic alle Verpflichtungen aus Eigentum aufzuerlegen.

Tiere, Hund, Tierschutz, Vertrag, schutzvertrag
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