Bewerbungsgespräch nach Fristloser Kündigung?

Hi

Also ich habe folgendes Problem:

Wir hatten in meiner alten Firma eine WhatsApp Gruppe mit 4 Mitarbeitern die auch Privat Kontakt hatten. Jetzt haben wir eines Tages einen aus der Gruppe etwas geärgert. 2 von uns waren krank. ein dritter aus der Gruppe fragte wieso wir nicht auf Arbeit sind und wir dachten uns wir machen uns einen Spaß und sagen wir haben einfach keine Lust und sind deswegen zum Arzt gegangen und haben uns aus Spaß krank schreiben lassen. Das stimmt natürlich nicht weil wir beide wirklich krank waren. Leider fand der 3. das nicht so lustig und hat den Chatverlauf an die Geschäftsleitung geben, woraufhin ich eine Fristlose Kündigung bekommen habe (war 3 Jahre in der Firma).

So bitter wie das natürlich ist, da es ja eigentlich nur ein Scherz war bzw. das überhaupt nicht wahr war, war das natürlich der Geschäftsleitung sowieso recht weil es eh etwas bergab ging mit den Aufträgen und die damit auch gleich einen Präzedenzfall hatten im Sinne von "wer blau macht fliegt raus" da der Krankenstand sehr hoch war. Natürlich hatte ich ein Personalgespräch und auch erklärt das es nur ein Scherz war, aber die meinten nur "wir sehen das was wir sehen, was hier steht ist das sie blau gemacht haben, damit sind Sie gekündigt".

Aber wie erkläre ich das jetzt in einem Bewerbungsgespräch? So wie es wirklich war und ich es gerade erklärt hab, klingt es ehrlich gesagt nach ausrede. Eben als ob ich wirklich blau gemacht hab und versuche das runter zu spielen. Das versteh ich. Außerdem klingt das auch danach als käme ich mit Arbeitskollegen nicht so klar. Ist mir auch bewusst. Lügen im sinne von "ich bin von mir aus gegangen" geht auch nicht, da die ja wissen wollen wieso bzw. die ja auch in meiner alten Firma anrufen können.

Deswegen ist eben die Frage was ich machen und sagen soll wenn die frage in einem Vorstellungsgespräch aufkommt wieso ich eine fristlose Kündigung bekommen habe

Die kündigung sieht so aus, das oben steht: "Hiermit fristlos gekündigt aufgrund von unzumutbarkeit", weiter unten dann nochmal steht: Hiermit kündigen wir Ihnen Fristgerecht zum 1.11.16 .. Die vom Amt meinten das heißt soviel wie "wenn ich vor gericht gehe und auf wiedereinstellung klage, kündigen die mich fristgerecht zum 1.11.16 um mich definitiv los zu sein" ... weiß ja nicht ob es was ändert an meiner situation

Arbeit, Kündigung, Bewerbung
Einspruch gegen die Höhe der Strafe einlegen. Nur wie?

Hi.

Also ohne groß drum herum zu reden (sag nur kurz fahrrad + alkohol) sage ich einfach mal ich habe heute meinen brief vom gericht erhalten, wo mir gesagtwir wie meine strafe aussieht .. habe 30tagessätze zu je 50€, also 1500 euro gekriegt .. nun find ich das schon massivst übertrieben, zumal ich derzeit auch nur leiharbeiter bin und das fast 2 komplette monatsgehälter sind, ich eine wohnung habe und so weiter .. jetzt ist da aber ein anhang an dem urteil, wo steht:

**Gegen den anliegenden Strafbefehl können sie innerhalb 2 wochen nach zustellung einspruch einlegen

Der einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden.

es besteht insbesondere die möglichkeit, den einspruch auf die höhe der tagessätze einer gesetzten geldstrafe zu beschränken. dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sie den schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte tageshöhe jedoch nichtt mit ihren wirtschaftlichen verhältnissen übereinstimmt. in diesen fall besteht die möglichkeit, ohne durchführung einer hauptverhandlung durch beschluss zu entscheiden. falls sie sich ausdrücklich mit dieser vorgehensweise einverstanden erklären. von der festsetzung im strafbefehl darf im beschluss nicht zu ihrem nachteil abgewichen werden**

jetzt würde ich das schobn gerne mal versuchen das die etwas runter gehn ..

nur hab ich dazu mal 2 fragen:

  1. wie schreibt man sowas? gibts dazu irgendwo ein beispiel? ich will auf keinen fall erst vors gericht rennen sondern direkt das was die geschrieben haben mit dem beschluss ..

  2. kann es sein das die gerichtskosten zu den 1500€ noch dazu kommen? wenn ja wie viel ist das ca? kann es sein das die sogar noch höher werden wenn ich jetzt nochmal nen einspruch gegen die höhe der strafe einlege?

Polizei, Recht, Gericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft