In der BauO NRW in der Fassung vom 28.12.2006 steht noch:
1. an der Nachbargrenze gebaute überdachte Stellplätze und Garagen bis zu einer Länge von 9,0 m einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sowie Parabolantennen und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu 1,5 m Höhe sowie Gebäude mit Abstellräumen und Gewächshäuser mit einer Grundfläche von nicht mehr als 7,5 m²; die mittlere Wandhöhe dieser Gebäude darf nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen, die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9,0 m und insgesamt 15,0 m nicht überschreiten,
Ein Jahr später wurde das gestrichen und § 6 Abstandsflächen spricht nun überhaupt nicht mehr von 3 m, die Zahl kommt in dem Kontext in der ganzen BO gar nicht mehr vor. Wie kann das sein? Wo kann man denn ablesen, dass es immer noch 3 Meter sind? Hintergrund: Wir wollen einen Carport direkt an der Nachbargrenze bauen ...