Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

Hallo,

ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.

Daher folgende Fragen

1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?

2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will

3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?

4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.

Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.

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Fußball über Ausländische Decoderkarten

**Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Der Europäische Gerichtshof entschied in Luxemburg, dass ausländische Decoderkarten zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen nicht verboten werden dürfen. Das Urteil wird zu einer Änderung der Vermarktung von Sportrechten führen und hat auch Auswirkungen auf den Verkauf der TV-Rechte der deutschen Bundesliga. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass "nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen". Ein System von exklusiven Lizenzen verstößt auch gegen das Wettbewerbsrecht der Union, so der Spruch. Mit seiner Entscheidung gab der EuGH der Pub-Besitzerin Karen Murphy aus dem englischen Portsmouth recht. Murphy hatte in ihrer Kneipe Spiele der englischen Premier League gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland.**

Quelle: http://www.n-tv.de/sport/fussball/EU-Gericht-kippt-Exklusivrechte-article4446436.html

Heiß das dann aber nicht auch, dass ich den entsprechenden ausländischen Anbieter empfangen muss und es dann in der Landessprache läuft ? Ok wäre ein weg evtl. mal die Griechen zu unterstützen, die bekommen ja sonst nix, aber extra griechisch lernen dafür ??

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