Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

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Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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Minusstunden ohne Zeitkonto?

Hallo.

In meinem Minijob-Vertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 3 Stunden festgelegt.

Wenn es im Unternehmen wenig zutun gibt, lässt mein Chef mich die ersten zwei, drei Wochen Zuhause und zitiert mich dann für die 12 Stunden in den letzten Monatswochen zum Dienst.

Das passt mir persönlich gar nicht. Da ich die Dienste auch nur die gesetzlichen 4 Tage vorher bekomme, ist das zum Ende des Monats für mich immer sehr knapp und ich kann schlecht planen. Ich fühle mich dann immer wie bestellt und nicht abgeholt, würde wirklich lieber immer regulär 3 Stunden die Woche arbeiten.

Nun habe ich gelesen, dass für Minusstunden in der Regel stets die gleichen Vorschriften gelten: Sie können rechtlich erst dann geltend gemacht werden, wenn ein Arbeitszeitkonto ( https://www.arbeitsvertrag.org/minusstunden/ ) vorliegt. 

Das ist bei mir nicht der Fall und ich frage mich, ob ich die Stunden überhaupt in den letzten Wochen/ in der letzten Woche nachholen muss.

Ist es nicht so, dass wenn ich meine Arbeitskraft anbiete und mein Chef im Annahmeverzug ist, dass ich in den letzten zwei Wochen nurnoch 6, bzw. in der letzten Woche 3 Stunden arbeiten muss?

Kennt sich jemand damit aus und gibt es dafür einen Paragraphen?

Gruß und danke für Antworten

Nachtrag: Ich habe in meinem Vertrag einen Abschnitt gefunden in dem steht: "Die zeitliche Verteilung und der tägliche Arbeitsbeginn orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen".

Ist mein Chef damit also im Recht?

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Kündigung bei der Schülerhilfe als Nachhilfelehrer ohne einmal unterrichtet zu haben?

Hallo liebe Leute!

Ich habe mich im Januar bei der Schülerhilfe in meinem Ort als Aushilfelehrerin beworben und wurde auch "eingestellt".

So, ich mache gerade eine normale 3-jährige Ausbildung und habe im Sommer Abschlussprüfung. Ich habe Schichtdienst (bin schon 20) und habe natürlich viel zu tun auch im Hinblick mit der Vorbereitung auf meine Abschlussprüfung. Die Idee mit der Schülerhilfe kam deshalb, weil ich davor 2 Jahre auf ner Sprachschule ne Dolmetscherausbildung gemacht habe, und ich mit meinem guten Englisch mich nützlich machen wollte und wenn ich nicht arbeite dann wird mir zuhause schnell langweilig ;)

So, ich hatte seit Januar noch keine einzige Unterrichtsstunde, und der "Chef" dort fragt auch nie, ob und wie ich Zeit habe. Anfangs gabs auch ein kleines Missverständnis zwecks der Öffnungszeiten der Schülerhilfe, und seitdem bekomme ich auch keine Anfragen, obwohl ich groß im Gespräch war, in meinem 1-wöchigen Urlaub im Februar und in den Faschingsferien jetzt Unterricht zu halten, aber von seiner Seite aus kam nichts.

Tja, meine Ausbildung steht natürlich an erster Stelle und ich habe gemerkt, dass des zeitlich mit der Schülerhilfe nicht so hinhaut. Ich müsste ja für meinen Arbeitgeber noch ein Nebentätigkeitsformular ausfüllen, aber da ich iwie nie angefragt werde, habe ich mich entschlossen meinen "Arbeitsvertrag" bei der Schülerhilfe zu kündigen.

Jetzt ist die Frage, wie schreibe ich eine Kündigung, wenn ich da noch nie gearbeitet habe in dem Sinn? Kommt des nicht bisschen blöd?

Kann mir jmd vllt Tipps geben, wie ich da am besten die Kündigung schreibe? Ich freu mich auf Antwortenn. :)

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Wunsch: kürzere Arbeitszeiten, wie Chef darauf ansprechen?

Ich bin seit einem Jahr in der Firma eingestellt, Anfangs als Aushilfe, mittlerweile als "Sachbearbeiter". Ich arbeite 38h die Woche und bekomme auch ganz gut Geld dafür.

Da ich seit Monaten keine (bzw seeeehr wenig) Arbeit habe und eigentlich den ganzen Tag nur rumsitze und auf den Feierabend warte, wollte ich meinen Chef fragen, ob die Möglichkeit besteht, dass ich weniger arbeite.

Ich springe ständig aushilfsweise in den verschiedenen Abteilungen ein, wenn dort jemand Arbeit für mich hat, was mich erstens mittlerweile nur noch verwirrt und zweitens meiner Meinung nach einfach keinen Sinn ergibt. Klar, habe ich dort dann was zu tun, allerdings bringt das auf lange Sicht einfach überhaupt nichts. Zumal das immer nur gelegentliche Jobs sind.

Mein Chef und auch alle anderen in der Abteilung wissen über meine Lage Bescheid, leider kann ich nicht ständig früher heim, da ich mittlerweile schon einige Minusstunden habe.

Zu meiner Frage:

Wie kann ich meinen Chef darauf ansprechen, dass ich weniger arbeiten will? Ich bin 90% meiner Arbeitszeit einfach überflüssig und das Geld ist mir auch nicht so wichtig, gibt es generell die Möglichkeit, einen "Antrag" auf kürzere Arbeitszeiten zu stellen? Oder gibt es dafür Sonderreglungen? Da es sich für das Unternehmen lohnt, mich für weniger Stunden und somit auch weniger Lohn einzustellen, kann mein Chef ja eigentlich nichts dagegen haben, oder? Ich habe nämlich lieber mehr Freizeit, die ich dann sinnvoll nutzen kann, als mehr Geld, durchs rumsitzen...

Ich möchte einfach nicht faul klingen, oder dass das unhöflich rüberkommt.

Hat jemand Erfahrung mit sowas und kann mir Tipps geben? Ich halte das einfach nicht mehr lange durch, dieses sinnlose Absitzen!

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Nach einer Zusage wieder absagen-Duales Studium?

Hallo,

und zwar habe ich mich auf zwei duale Studiengänge beworben gehabt. Einer davon war eher eine Notlösung, da das andere mir eher zusagt.

Nach dem Vorstellungsgespräch von der Notlösung kam dann auch schon zwei Wochen später die Zusage. Welche ich unterschrieben innerhalb von 10 Tagen zurückschicken sollten. Das Bewerbungsgespräch für mein Traumstudium stand aber erst in 2 Wochen an. Also habe ich der Notlösung zugesagt, dass ich am Ende nicht mit leeren Händen da stehe. War nur eine Vorläufige Zulassung zum Studium.

Einen Tag nach meinem anderen Vorstellungsgespräch habe ich einen Anruf bekommen, dass sie mir auch zusagen. Ich habe natürlich zugesagt, weil es das ist was ich machen will.

Nur erhalte ich die schriftliche Zusage erst Ende Januar, die ich noch abwarten wollte, um sicher zu sein. Heute kam dann von der Notlösung ein Schreiben, wo ich meine Daten und so weiter angeben muss. Das sah schon so aus als ob ich nicht mehr Abasgen kann.

Nun meine Frage:

Denkt ihr ich kann der Notlösung noch Absagen, oder ist das schon fest, weil ich zugesagt habe?, weil mir tut es natürlich mega leid und ich habe ein schlechtes Gewissen, weil die Personaler zu freundlich waren und ich natürlich irgendjemand den Studienplatzt wegegenommen habe. Meine vorläufige Zusage ist schon über einen Monat her.

vielen

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