Hallo zusammen,
das Thema der Firmenwagen-Versteuerung ist etwas, wozu es recht viele Informationen im Web gibt.
Da sich die Gesetzeslage hier aber wohl in den letzten Jahren auch vereinzelt mal geändert hat würde ich gerne meinen Fall einmal schildern.
Ich beginne bald eine neue Anstellung als Unternehmensberater, was bedeutet, dass ich den Großteil der Arbeitszeit bei Kunden vor Ort sein werden.
Dies wurde auch wie folgt in meinem Arbeitsvertrag festgehalten:
Eine erste Tätigkeitsstätte wird für die vom Mitarbeiter ausgeübte Tätigkeit nicht festgelegt. Er wird aufgrund der diesem Vertrag zugrunde liegenden Stellenbeschreibung im Regelfall für diverse Kunden an unterschiedlichen Standorten eingesetzt.
Der Mitarbeiter kann daher vom Home Office aus seine Tätigkeit ausüben; eine arbeitstägliche Anwesenheitspflicht am Ort des Arbeitgebers besteht somit grundsätzlich nicht, sondern nur bei entsprechendem Bedarf.
Nach meinem Verständnis bedeutet das nun, dass ich keine erste Arbeitsstätte habe, die für die 1% Regel herangezogen werden kann (für die 0,03%).
Wie würde man das ganze nun versteuern?
-komplett ohne die 0,03%, also nur die 1% auf den BLP?
-Mit der 0,002% Methode?
-Fartenbuch?
-...
Vielen Dank für eure Hilfe.