Ausbildungsvertrag absagen - Vertragsbruch?

6 Antworten

Wenn Du den Ausbildungsvertrag noch nicht unterschrieben hast, ist das sowieso kein Problem und auch bei unterschriebenem Ausbildungsvertrag wirst Du sehr wahrscheinlich ohne Probleme kündigen können.

Ausbildungsverträge kann man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Eine Probezeit wirst Du haben, da das BBiG diese für mind. einen Monat vorschreibt.

Bis auf ganz wenige Ausnahmen steht im Ausbildungsvertrag nicht, dass dieser vor Beginn der Ausbildung nicht gekündigt werden kann. Du kannst also auch schon vorher (wenn Du einen guten Job gefunden hast) den Ausbildungsvertrag kündigen.

Da solltest Du aber so schnell wie möglich beim Betrieb anrufen, Dich für den Vertrag bedanken, Dich für die Mühe entschuldigen, mitteilen, dass Du die Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst und auch eine schriftliche Kündigung schicken.

Je früher Du das machst, desto besser für den Ausbildungsbetrieb. Da hat man noch Zeit, einem anderen Bewerber eine Ausbildung anzubieten.

In der Ausbildung gelten die ersten 4 Monate als Probezeit. Da könntest du jederzeit fristlos kündigen.

Theoretisch könntest du also am ersten Tag hingehen und sofort kündigen. Also wird dir niemand einen Stein in den Weg legen, wenn du schon vorher den Vertrag aufkündigst. Falls du das machst, solltest du es aber möglichst frühzeitig tun, damit ein Nachrücker die Stelle noch besetzen kann.


Familiengerd  23.09.2019, 13:14
In der Ausbildung gelten die ersten 4 Monate als Probezeit.

Oder auch nur 1 Monat!

Das Berufsbildungsgesetz BBiG schreibt mindestens 1 Monat und längstens 4 Monate vor; bei Berufen in der Kranken- und Gesundheitspflege sind 6 Monate Probezeit vorgeschrieben.

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So lange du nichts unterzeichnest, kannst du auch nichts brechen. Eine mündliche Zusage ist ja noch lange kein Versprechen, dort wirklich anzufangen.


Halbammi  23.09.2019, 11:42

ausbildungsverträge werden schriftlich gemacht.

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Familiengerd  23.09.2019, 13:16
@Halbammi

Ausbildungsverträge selbst können - wie auch Arbeitsverträge - auch mündlich geschlossen werden.

Allerdings müssen die Vertragsbedingungen schriftlich "festgehalten" werden.

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Halbammi  23.09.2019, 13:17
@Familiengerd

Wie melde ich denn einen mündlichen Ausbildungsvertrag bei der IHK Oder HWK an? Insbesondere wenn der Azubi unter 18 ist und die Eltern im Boot?

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Familiengerd  23.09.2019, 13:37
@Halbammi

Für den Vertrag selbst gilt das Berufsbildungsgesetz BBiG § 10 "Vertrag" Abs. 2:

Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.

Damit ist keine Schriftform des Vertrags vorgeschrieben (wie beim Arbeitsvertrag).

Weiter gilt aber BBiG § 11 "Vertragsniederschrift" Abs. 1

Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen [...].

Das korrespondiert bezüglich von Arbeitsverträgen weitgehend mit der Bestimmung des Nachweisgesetzes NachwG § 2 "Nachweispflicht".

Diese Niederschrift nach dem BBiG § 11 ist es, um die es dann bei Deiner Frage geht.

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Leider steht hier der Gesetzgeber zu 100% auf Seiten des Azubi. Du kannst innerhalb der Probezeit jederzeit ohne fristen kündigen. Der neue Ausbilder, der dann anderen Bewerbern abgesagt und dir die stelle freigehalten hat ist dann der "Dumme".


verreisterNutzer  23.09.2019, 11:46

Der AG kann auch während der Probezeit kündigen. Dann ist der Azubi der sich für den Betrieb entschieden hat und anderen Firmen abgesagt hat der Dumme.
Sachen gibt es aber auch. Wahnsinn, dass der Gesetzgeber dies zulässt

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Halbammi  23.09.2019, 12:01
@verreisterNutzer

Das ist völliger Quatsch und etwas völlig anderes! Kein AG stellt dich ein um dich in der Probezeit grundlos zu entlassen. Ebensowenig stellt er 3 Leute ein und sucht sich den besten aus um die anderen rauszuwerfen. Selbstverständlich kann man nach ein paar Wochen von beiden Seiten her feststellen das es nicht passt und das Ausbildungsverhältsnis lösen.

ABER:

Wenn ich einen Azubi einstelle bin ich an ihn gebunden, muss die Stelle freihalten und rechne damit das er diese auch antritt und sage den anderen Bewerben dann auch ab. Kommt der Azubi nen Tag vorher und sagt er hat sich für eine andere Stelle entschieden, schaue ich in die Röhre.

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verreisterNutzer  23.09.2019, 12:34
@Halbammi

Das ist Unsinn. Ich kenne Betriebe die hatten den Azubi im Praktikum für 7 Monate und dann haben sie ihn erst als Azubi eingestellt mit 4 Monaten Probezeit um ihn dann zu entlassen weil angeblich nicht gut genug. Aber das ganze nach insgesamt 11 Monaten. Ich nenne sowas abzocke. Ausnutzen von billigen Arbeitskräften. Vom Gesetzgeber völlig legal und geduldet. Für den Azubi ein komplettes Jahr verloren.
Also es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe, die bestehende Gesetze gerne missbrauchen und nicht so nutzen wie eigentlich vorgesehen.

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Halbammi  23.09.2019, 13:07
@verreisterNutzer

Das ist abzocke, ganz klar. Und kennst du einen zweiten fall? Meinen Fall kenne ich hundertfach.

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Familiengerd  23.09.2019, 13:11
@Halbammi
Das ist völliger Quatsch und etwas völlig anderes!

Das ist weder "Quatsch" noch "etwas völlig anderes"!

Sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit und auch schon vor Ausbildungsantritt "ganz normal" fristlos kündigen (wenn diese Möglichkeit der Kündigung vor Antritt nicht vertraglich ausgeschlossen wurde - was eigentlich unsinnig wäre).

Deine Aussage "Leider steht hier der Gesetzgeber zu 100% auf Seiten des Azubi." ist einfach nur Polemik!

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Halbammi  23.09.2019, 13:14
@Familiengerd

Und du hast überhaupt nicht verstanden das es in der Frage garnicht darum ging ob jemand in der Probezeit kündigt. Die Frage war, ob man ein Ausbildungsverhältnis eingehen, den Platz blockieren, und dann kurz vor knapp doch absagen kann weil man "etwas besseres" gefunden hat. Das wird von Ausbilderseite von hunderten nicht einer machen, bei den Auszubildenden ist es da doch sehr viel häufiger der fall. "Festhalten und weitersuchen"

und da steht der Gesetzgeber LEIDER zu 100% beim Azubi. Und das ist nicht polemisch!

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Familiengerd  23.09.2019, 13:26
@Halbammi

Es geht um Deine Aussagen - alleine auf die habe ich mich bezogen!

Deine Aussage "Leider steht hier der Gesetzgeber zu 100% auf Seiten des Azubi.", die sich auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung auch vor Ausbildungsantritt bezieht, ist schlicht und einfach einseitig akzentuiert und damit falsch, weil diese Möglichkeit auch für den Arbeitgeber besteht - und da sie bewusst (das unterstelle ich einfach) so ist, ist sie auch polemisch!

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Halbammi  23.09.2019, 13:52
@Familiengerd

In der Praxis wird das kein Arbeitgeber tun. Er stellt ja nicht aus Lust und Laune ein. Die Azubis sind die, die doppelgleisig fahren, und damit dafür sorgen das viele keine chance erhalten und viele stellen unbesetzt bleiben.

Deswegen halte ich das auch nicht für polemisch, sondern für FAKT. Eine Ordnungsstrafe für doppelte Vertragsabschlüsse in Höhe der entstandenen Kosten ( Anmeldung /abmeldung IHK, Berufschule etc) fände ich hier angemessen.

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Familiengerd  23.09.2019, 14:13
@Halbammi
das viele keine chance erhalten und viele stellen unbesetzt bleiben

Dass viele Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben, liegt aber überhaupt nicht daran, dass Azubis "doppelgleisig fahren", sondern wesentlich daran, dass es an interessierten Bewerbern für bestimmte Ausbildungsberufe fehlt (und dass viele Ausbildungsbetriebe "unbefriedigende" - um es einmal vorsichtig auszudrücken - Ausbildungsbedingungen bieten).

Auch liegt es nicht an Doppel- und Mehrfachbewerbungen, wenn angeblich "viele keine chance erhalten"; der Betrieb hat ja Bewerbungen vorliegen, und wenn ein Doppelbewerber "abspringt", kann die freie Stelle immer noch besetzt werden (wenn es denn passende Bewerbungen gibt). Durch Doppelbewerbungen verliert kein Bewerber seine Chance!

Das ist hier auch nicht anders als bei Bewerbungen für Studienfächer, wo es genau diese "Probleme" ja auch gibt.

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Halbammi  23.09.2019, 16:39
@Familiengerd

Oh dann kann ich es mir ja auch einfach machen. Ich stelle 3 Azubis im Novemer ein und schmeisse einfach am 03. Augist zwei davon wieder raus. Es geht ihnen ja keine Chance verloren, sind ja genug stellen offen.

Sorry aber das ist einfach nur Unsinn. Gerade weil es so wenige qualifizierte Bewerber (zB im Handwerk) gibt ist man froh wenn man einen guten Azubi hat, zB gefunden im November.

Kandidat 2 und 3 die in Frage gekommen wären haben sich dann bis Juni eine andere Stelle gesucht oder entschieden doch weiter zur Schule zu gehen. und am 31.Juli sagt Bewerber 1 ab, die guten Bewerber sind weg und ich kann mich dann entscheiden ob ich einen Faulen, einen Dummen, oder eine Kombination von beidem haben will.

Dein KOmmentar hat mit der Realität ( zumindest in meinem handwerk) NULL (!!) zu tun.

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