Darf mein Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft VOR Vertragsunterzeichnung verlangen?

Ich habe mich als Vertriebsassistentin (Midijob) für eine Versicherung beworben und wurde dort auch angenommen. Zwar habe ich den Arbeitsvertrag schon vor 2 Monaten unterschrieben, mein Arbeitgeber aber wird den Vertrag nicht unterschreiben, bevor ich mein pol. Führungszeugnis und die SCHUFA-Bonitätsauskunft nicht abgegeben habe. Ist das von rechtens? Ich habe das Führungszeugnis und die Bonitätsauskunft (in diesem Fall die kostenlose Datenauskunft / Selbstauskunft) schon vor 10 Wochen beantragt; Führungszeugnis liegt dem Arbeitgeber bereits vor, von der Schufa habe ich allerdings bis dato noch nichts bekommen - d.h. ich warte bereits seit zwei Monaten auf meinen Arbeitsvertrag. Zur Zeit bin ich dort auch mehr oder weniger tätig. Darf ich das überhaupt ohne gültigen Arbeitsvertrag? Soweit ich richtig informiert bin genieße ich ja so auch keinen Kündigungsschutz und er könnte mich morgen nach Lust und Laune "feuern"! Darf mein Arbeitgeber aus Prinzip die Bonitätsauskunft verlangen, BEVOR er den Vertrag unterschreibt? Kann er sich die Bonitätsauskunft, mit meinem Einverständnis, auch selbst einholen?

Nachtrag: Es geht mir nicht darum, dass er die Bonitätsauskunft nicht bekommen soll; Mit 19 wird da nichts drin stehen, was meinen Job gefährden könnte. Die Frage ist, ob er diese schon VOR Vertragsabschluss und vor Allem als Bedingung für einen Vertragsabschluss verlangen darf. Ich handle nicht mit Geld oder Sonstigem, sondern arbeite nur am PC und führe Berechnungen durch (in Anwesenheit eines Vorgesetzten)

Versicherung, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Schufa, bonitaetsauskunft
Arbeitsvertrag : Ist eine Vertragsstrafe für zu spät kommen üblich?

Hallo, ein potentiell neuer Arbeitgeber hat mir heute seinen AV zukommen lassen. Darin ist ein Passus enthalten, demzufolge ich bei "schuldhaft nicht oder verspätet aufgenommener Arbeit" eine Vertragsstrafe in Form des zu errechnenden Tagesentgelt (basierend auf meinem Bruttomonatslohn) zu zahlen hätte.

Hatte ich noch nie in einem Arbeitsvertrag, sowas. Ich komme äußerst selten zu spät (wenn, dann nur wegen Arztbesuch o.ä.) und bin auch nie unentschuldigt weg o.ä., bin also eine sehr zuverlässige Person, aber ich habe kein Auto und reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Bei besagter Firma bedeutet dies, ich müsste mit einem Regionalexpress und einer nur halbstündlich verkehrenden Busverbindung in das kleine Örtchen reisen. Was mache ich bei Streik, bei schlechtem Winterwetter oder ähnlichen Problemen ? Ist dies dann höhere Gewalt oder greift dann der Passus auch schon ? Ich möchte mich wirklich nicht in die Nesseln setzen, bei solchen Sachen auch noch Lohneinbußen zu haben. Klar, wenn ich (warum auch immer) meine Arbeit verspätet antrete, dann leiste ich die Fehlzeit selbstverständlich nach, aber bezahlen musste ich sowas noch nie.

Ist so ein Passus überhaupt üblich / rechtens ? Kann mir jemand vielleicht Erfahrungen damit schildern (gute oder schlechte) ? Ich bin sehr verunsichert, ob ich mich darauf einlassen soll.

Danke vorab.

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, vertragsstrafe
Darf das Jobcenter eine Kopie meines Arbeitsvertrages verlangen, obwohl ich KEINE Leistungen mehr beziehe?

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

  • Ich bin selbständig und beziehe aufgrund niedriger Einkünfte aufstockendes ALGII.
  • Nun habe ich in Eigeninitiative (ohne irgend eine Beteiligung des Jobcenters) eine Festanstellung gefunden, welche am 1. November beginnt.
  • Ich habe das Jobcenter darüber informiert.
  • Der Typ am Telefon (Service-Nummer) sagte mir, ich muß nur eine Verzichts-Erklärung unterschreiben. Das ist alles.
  • Die Verzichtserklärung kam gestern mit der Post. Ich habe sie ausgefüllt, unterschrieben und retour gesendet. Darin verzichte ich ab 1.11. auf Leistungen aus ALGII.
  • Mit heutiger Post kam ein Brief "Aufforderung zur Mitwirkung", in dem man mich mit Ultimatum auffordert, die Verzichtserklärung einzureichen (ist schon erledigt) und eine Kopie meines Arbeitsvertrages (Grund: Nachweis Zufluss erstes Einkommen) einzureichen.
  • Wenn ich das nicht bis 12. November mache, können mir "Geldleistungen versagt werden". - die ich sowieso nicht mehr bekomme. Und für die Zeit vor dem 1.11. können Sie mich ja nicht rückwirkend "abstrafen".

Meine Frage:

Darf das Jobcenter eine Kopie meines Arbeitsvertrages verlangen. Das geht die doch gar nichts an. Ich will ab 1.11. keine Leistungen mehr von denen und habe auch das auch schriftlich erklärt. Das sollte doch genügen.

Was ist mit Datenschutz? Ich weiß nicht, ob mein neuer Arbeitgeber es gut findet, wenn ich meinen AV einfach so verbreite, zumal er nicht weiß, dass ich aus ALGII-Aufstockung komme und es auch nicht unbedingt wissen muß.

  • Darf ich die Herausgabe des AV gegenüber dem Jobcenter verweigern?
  • Was wären ggf. die Konsequenzen? (Geld streichen geht ja nicht, weil ich nichts mehr bekomme)

Ich will einfach nicht, dass die dämlichen Hühner in diesem Amt, die sich jahrelang einen Dreck um mich geschert haben, jetzt meinen AV - der nur mich und meinen Arbeitgeber etwas angeht - zu sehen bekommen, und vielleicht noch irgendwelche Nachforschungen unternehmen (und mir am Ende den neuen Job ruinieren).

Danke für Eure Rückmeldungen.

Datenschutz, Arbeitsvertrag, ALGII, Jobcenter
Arbeitsvertrag unterschrieben aber noch keine Stelle bekommen wie bekomme ich meinen Lohn?

Guten Tag zusammen, folgendes habe einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben am 23.09.15 mit dem Zusatz Arbeitsaufnahme am 05.10.15 ... jetzt war ich Freitag da und der gute Mann sagte mir er hätte noch keine stelle für einen längeren Einsatz! Er hatte mir dann gesagt wir machen einen neuen Vertrag der erst ab dem 19.10.15 die Arbeitsaufnahme enthält! Ich muss dazu sagen es ist quasi nur die erste seite wo eigentlich nur das Datum drauf steht und der Beruf. Mir kam es dann Spanisch vor als er sagte ich möchte bitte den Alten Vertrag (nur die erste seite) bitte im Vertrauen vernichten! Habe zwar gesagt mache ich habe ich aber nicht ;) mich würde interessieren kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen wenn er zb am Montag wirklich keine stelle hat? Ich musste auf dieser ersten seite nichts unterschreiben, unterschrieben hab ich nur den ersten Arbeitsvertrag vom 23.09.15 mit arbeitsaufnahme am 05.10.15.

ich führe weiter da ich diese Frage schon mal gestellt habe bisher hat die Leihfirma immer noch keine Stelle, ich würde gerne zum 05.11.15 Kündigen da ich mich lieber in einer anderen Firma unterbringen lasse. Wie kann ich meinen Lohn einfordern der mir zusteht? Selber die Leihfirma bitten oder doch den Rechtsanwalt? da ich ALG 2 Bezieher bin würde ich gern wissen wie das mit den Kosten funktioniert da ich nicht Rechtsschutzversichert bin. Ich möchte mich von dieser Leiharbeitsfirma nicht weiter verarschen lassen erst suchen sie jemanden und dann haben sie keine Stelle! Bitte nicht falsch verstehen möchte nur das haben was mir zusteht da auch im Vertrag steht das sie zahlen müssten.

Arbeit, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Leiharbeit, Lohn, Zeitarbeit
Darf ich 12 Tage durcharbeiten als Azubi?

Hey Leute, ich (21) muss leider aufgrund der Krankheit einer Kollegin, einem Verkaufsoffenen Sonntag und einer Neuvorstellung eines Wagens 12 Tage am Stück durcharbeiten (Automobilkauffrau). Also jetzt vom 07.09. - 18.09.
Letzte Woche hatte ich 54 Arbeitsstunden, obwohl in meinem Vertrag 40 Stunden vereinbart waren.
Überhaupt mache ich immer weiter Überstunden (momentan 50 auf dem Stundenkonto) und darf sie kaum oder gar nicht abfeiern. Habe vor einiger Zeit eine Abmahnung erhalten, weil ich die Schule geschwänzt habe 5 Berufsschultage geschwänzt ( bin psychisch sehr instabil, hatte nichts damit zu tun einfach keinen Bock zu haben, leide unter Einer Borderline - Störung mir bipolaren Zügen und habe rezessive depressive Episoden ). Eigentlich war auch alles geklärt, habe 10 Urlaubstage gestrichen bekommen, habe mich 1000 mal entschuldigt und eigentlich hatte mein Chef sogar großes Verständnis, ich wurde ja schließlich nicht gekündigt, was gerechtfertigt gewesen wäre. Ich finde ich habe meine Strafe "abgesessen". Ich wollte es damals einfach keinem erzählen um nicht als Problemfall angesehen zu werden. Trotzdem reagieren alle Verständnis los, wenn ich einmal Frage, ob ich früher gehen kann, oder frei haben kann. Überhaupt werde ich von 2 Kollegen ( der schlimmere davon ist erst seit Januar Geselle und kürzer im Betrieb als ich ! ) als persönliche Assistentin für die Drecksarbeit ausgenutzt, oder kann mir dann blöde Sprüche anhören. Nie tauscht jemand mit mir einen Dienst wenn ich frage, aber ich muss jedes Mal kommen, sei es auch nur damit andere frei haben können, obwohl es mein freier Tag gewesen ist. Auch Arzttermine werden mir böse genommen, auch wenn ich meine Psychologischen Termine nur zu etwa 1/4 während der Arbeitszeit haben kann!!! Zur IHK zu gehen, ist für mich keine Alternative, da ich auch so schön das "Opfer" von diesen 2 Kollegen bin ( der eine ist Werkstattmeister, also ein höher gestellter ). Und wehe, wehe ich bin einmal krank, oder sage dass mich das alles stört. Dann wird es noch schlimmer. Ich bin alles Schuld.
Ich kann nicht mehr...bin so fertig. Es kann doch nicht sein, dass ich 12 Tage lang arbeiten muss oder darf, oder ?
Meine Kollegin die krank ist übrigens, kann nichts dafür, die ist wirklich ganz toll, nur sieht es manchmal eben auch nicht ein. In diesem Fall jetzt ist es einfach so, Krank ist krank. Bis auf diese Sachen, liebe ich meinen Betrieb, bis auf Ausnahmen, ganz tolle Kollegen.

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