Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?

Hallo,

mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.

Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).

Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:

"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."

Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.

Jetzt Frage ich mich:

Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?

Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?

Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..

Viele Grüße

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Lohnfortzahlung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Arbeitgeber meldet sich nach mündlicher Zusage nicht mehr?

Ende juli habe ich mich bei einem großen Unternehmen beworben. 2 Wochen später das erste Gespräch - es verlief wirklich richtig gut.

Ich wurde nach Arbeitsproben gefragt. Die habe ich direkt am nächsten Tag versendet - und da ich keine Rückmeldung bekam, habe ich 5 Werktage später gefragt, ob alles angekommen ist. Darauf bekam ich eine sehr nette ANtwort und auch kurze Zeit später die Einladung zum zweiten Gespräch.

Auch dieses verlief wieder richtig gut. Man lobte meine Referenzen - meine Expertise - und man stellte mir direkt mehrere EInsatzmöglichkeiten vor. Allerdings war der Abteilungschef nach diesem Gespräch erstmal 3 Wochen im Urlaub - in dieser Zeit sollte ich mich einmal per Email melden, ob ich anfangen möchte, dann würde er alles in die Wege leiten. DIe Urlaubszeit war um.... nach vier Werktagen habe ich erneut die Initiative ergriffen und mich nach dem Status Quo erkundigt und ob wir jetzt in die FInalisierung gehen wollen. Am nächsten Tag ein Telefonat, in dem alle Einzelheiten zum Einstieg etc noch besprochen wurden... wieder ein sehr nettes Gespräch. Es hiess, in spätestens zwei Wochen sollte der Vertrag vorliegen.

Nach vier Wochen habe ich dann erneut die Initiative ergriffen - das Monatsende nahte, damit auch die Chance auf Kündigung meines derzeitigen Arbeitsverhältnisses, damit ich auch zum besprochenen Termin anfangen könnte. Ich hörte, dass intern nach mir gefragt wurde.... dennoch wieder drei Werktage zzgl Wochenende, in denen ich keine Rückmeldung erhalten habe.

Ich bin zutiefst erschrocken, wie unverbindlich ein Unternehmen sein kann. Indirekt habe ich zwei mündliche Zusagen erhalten, die aber noch mit der Geschäftsleitung abgestimmt werden müssten. Aber ich kriege keinerlei Rückmeldung. Mit einer zeitlichen Verzögerung könnte ich leben. Auch mit einer Absage! Aber einfach so auf die Wartebank gesetzt zu werden finde ich unterirdisch. Und ich weiss auch gar nicht mehr, ob ich in solch einem Unternehmen überhaupt arbeite möchte.

Hätte gerne mal Fremdmeinungen dazu! Ich denke, ich habe all meine Versprechen eingehalten und darüber hinaus.... an dieser Stelle kann ich mein Amt niederlegen, oder? Die Bewerbung werde ich hingegen NICHT zurückziehen! So leicht mache ich es denen nicht!!! Noch kleiner Hinweis.... der ganze Prozess zieht sich bereits seit 2,5 Monaten!!!!!

Bewerbung, Arbeitsvertrag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
AG sagt krank nach hause = Minusstunden?

Hallo,

ich war Montag von 6-14 Uhr geplant, bin aber um 11.30 nach Hause, weil es mir sehr im Magen rumging und meine Kollegin meinte ich sehe schlecht aus und soll heim.

Dienstag bin ich ganz normal wieder in die Arbeit.

Jetzt möchte meine Chefin meine Arbeitszeit von 6-11.30 reduzieren und die 2,5 Std als Minusstunden eintragen, da ich kein Attest habe.

Ich bin auf 40 Std / Woche eingestellt und bekomme ein Festgehalt.

Ich kenne Folgendes Urteil:

"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen."

(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

"Der AN ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen und schon AM ERSTEN TAG EIN ÄRZTLICHES ATTEST VORZULEGEN.

Im Falle der AU von mehr als einem Kalerndertag infolge Krankheit ist der AN verpflichtet, dem AG vor Ablauf des darauffolgenden Arbeitstages, eine ärztliche Bescheinigung über die AU sowie über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden Erkrankung einzureichen.

Ist der AN an der Arbeitsleistunge infolge auf unverschuldeter Krankheit beruhender AU verhindert, so leustet die Gesellschaft Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes."

Zum ersten Absatz: der erste Tag wäre ja dann Dienstag gewesen, wenn ich noch zuhause geblieben wäre.. oder sehe ich das Falsch?

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsschutz, Arbeitsunfähigkeit, Attestpflicht, fehlzeiten, minusstunden, Ausbildung und Studium
Neuer Nebenjob, werde ich ausgenutzt?

Hi,

arbeite jetzt seit 3 Wochen bei einer sehr bekannten Fast Food Kette als Aushilfe und mittlerweile glaube ich nur noch dass ich dort ausgenutzt werde.

Beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt dass Flexibilität sehr wichtig ist, was ich auch verstehen kann. Habe daraufhin gesagt dass ich unter der Woche zu 99% Flexibel bin und am Wochenende zwar eher weniger, aber sehr sehr ungern.

Nun musste ich bisher alle 3 Wochen am Wochenende einspringen. Morgen schon wieder und zwar eine 9(!!) Stunden Schicht.Ich bin extrem genervt. Vorallem weil der Monat nicht mal 2 Wochen geht und ich schon fast meine 50 Stunden voll hab die ich arbeiten kann im Monat als Aushilfe.

Ich arbeite einfach viel zu viel obwohl ich mich nur als Aushilfe beworben hab und anscheinend werden von mir Überstunden verlangt, die ich nicht machen möchte. Sie sagen dass die Überstunden einfach auf den nächsten Monat verschoben werden und ich dann nächsten Monat weniger arbeiten müsste. Glaub ich aber nicht und ich vermute, dass die Überstunden einfach immer weiter geschoben werden.

Die arbeit laugt mich einfach extrem aus, ist unterbezahlt, was kein Problem wäre wenn ich nur 12 Stunden die Woche arbeiten müsste wie ich es gedacht habe und die Stimmung wird auch immer schlechter weil organisatorisch irgendwie alles schief läuft.

Das Problem ist, dass im Vertrag steht dass ich 20 Stunden, die als Einarbeitungszeit vorgesehen waren, vom letzten Gehalt abgezogen werden wenn ich innerhalb von 3 Monaten kündige. Das wären knapp 180 Euro die mir fehlen würden.

Weiß grad echt nicht was ich tun soll. Hat jemand Rat? Werde ich ausgenutzt?

Job, Nebenjob, Arbeitsvertrag, Vertrag, Aushilfe, Ausnutzen, 450-Euro-Job, Ausbildung und Studium
Habe ich geordnete wirtschaftliche Verhältnisse in meinem Fall- Bewerbung?

Hallo, ich habe eine Ausbildung im öffentlichen Dienst begonnen. Nun wurde aber aus organisatorischen Gründen unser Vertrag noch nicht zurück ausgehändigt... kann wohl länger dauern nach Überprüfungen. Ausbildung hat begonnen. Nun meine Frage; Ich habe vor zwei Jahren eine Lohnpfädung gehabt, der Betrag wurde dann sofort beglichen sodass es zu keinem weiteren Prozess kam. Ein zwei Tage später war mein Geld verfügbar. Nun habe ich natürlich noch ein Jahr meinen Schufa-Eintrag. Und auch so hatte ich schon mal mehrere Inkasso Mahnungen (damals). War alles privat bedingt.

Nun meine Frage; Wenn im Vertrag stand: Haben Sie wirtschaftlich geordnete Verhältnisse? War es berechtigt "Ja" anzukreuzen??? Das liegt alles in der Vergangenheit und ist beglichen zurzeit habe ich keinerlei schulden. Was mir Angst macht ist die Tatsache dass der Eintrag noch vorhanden ist und dass es dazu schonmal kam. Schufa Auskunft wurde nicht verlangt..mein Führungszeugnis war sauber. Ich habe Angst dass das ausbikdungsverhältnis abgebrochen wird von denen aus...? Möchte auch keine schlafenden "Hunde wecken" ich weiß nicht inwiefern das Land oder die Stadt da überhaupt einen Einblick hat in die Verhältnisse...

Danke schonmal!!

Ausbildung, Recht, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Beamte, Gesetzeslage, lohnpfändung, Öffentlicher Dienst, Schufa-Eintrag, Ausbildung und Studium
Ferienjob/Studentenjob bei Fundraising Organisation (Kober GmbH)? Erfahrungen, Legitim?

Hallo Comm,

Wurde vor ca. 2 Wochen bei mir am Uni Gelände angesprochen und gefragt ob ich Interesse an einem Ferienjob habe. Hab mal Interesse gezeigt und wurde recht bald zu einem Infotermin eingeladen, welchen ich heute besucht habe.

Bei dem Unternehmen handelt es sich um Kober GmbH, eine Fundraisingorganisation in Verbindung mit dem Roten Kreuz, dem Samariterbund sowie den Roten Nasen, mit Sitz in Deutschland. Als Österreicher müsste ich für den Flug selbst aufkommen da ausschließlich in Deutschland (Essen, Bayer, Baden-Württemberg) gesammelt wird.

Das Geschäftsmodell scheint simpel und die Bezahlung sehr gut, auch wenn die Arbeit viel von einem abverlangt. Habe mich online weiter informieren wollen, finde aber neben ihrer eigenen Seite (https://deinferialjob.at) nur wenig abgesehen von Eingräten auf Karriere.at und Konsorten. Wenn ich mir die Bewertungen auf Google ansehe gibt es fast nur 5 ★ Bewertungen und eine einzige 1 ★ Bewertung die meint, dass die meisten anderen fake wären...

Bin nun etwas skeptisch. Morgen würde ich einen Anruf bekommen um zu schauen ob ich mich schon dafür oder dagegen entschieden habe. Vertrag habe ich bisher weder gesehen bzw unterzeichnet. Diesen werde ich morgen beim Telefonat mal per Email verlangen. Hab's bisher mal mit meinem Vater besprochen, unterzeichnen werd ich übersturzt sowieso nix, wollt trotzdem mal schauen wies bei euch aussieht.

Hat jemand Erfahrung mit Kober GmbH und kann berichten? Worauf sollte ich achten?

LG Max

Arbeit, Job, Recht, Arbeitsvertrag, Vertrag, Ferienjob, Österreich, sommerjob
Befristetervertrag soll nach mündlicher Zusage in ein unbefrister übergehen?

Hallo,

kurze Frage zu einem "zunächst befristeten Arbeitsvertrag"

Juni 2017 einen Arbeitsvertrag bekommen.

Folgendes steht im Vertrag:

... die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

ZUSATZ!

Sofern vor Ablauf der Probezeit keine weitere Vereinbarung getroffen wird, wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein solches von unbestimmter Dauer um.

Vor Ablauf der Probezeit nachgefragt ob das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus weiter besteht! ANTWORT AG Ja!

Da der Vertrag auf 1Jahr befristet war, bin ich davon ausgegangen das der Vertrag zum Ablauf der Frist endet.

AG hatte sie diesbezüglich nicht weiter geäußert. Da man aber verpflichtet ist wenn man weiß das man verrausichtlich arbeitslos wird, muss man sich ja 3 Monate vor Ablauf der Frist bei der Agentur für Arbeit melden.

Den Arbeitgeber darauf angesprochen, bezog er sich auf den weiteren Satz, sofern vor Ablauf der Probezeit..... wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit um. Soll mir keine Sorgen machen, der Vertrag geht nach der Vereinbarung in ein unbefristeten über.

Heute kommt der AG (Samstag) 02.06.18 und legt einen neuen Vertrag vor den ich unterschreiben soll. Darin steht dann aufeinmal das ich doch wieder nur einen befristeten Vertrag unterschreiben soll. Zu den gleichen Voraussetzungen wie zu dem Vertrag zuvor.

Kann der Arbeitgeber nach mündlicher Zusage das der befristete Vertrag unbefristet wird, plötzlich daher kommen und einen neuen befristeten vorlegen den ich unterschreiben soll?

Und wenn ich den in meiner überrumpelten Situation dummer Weise unterschreiben habe, kann ich meine Unterschrift widerrufen?

Würde mich über sachdienliche Antworten freuen🙂

Bin irgendwie völlig überrumpelt und fühle mich getäuscht.

Vielen Dank für eure Hilfe

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Einfach so gehalt kürzen bzw Entgeldstufe verringern?

Hallo liebe Community,

Folgendes Problem:

Derzeit bin ich TL (Teamleiter) in einem Unternehmen. ( seit 3 Jahren angestellt, 2 davon als Teamleiter, unbefristetes Arbeitsverhältnis )

Die Gehälter sind je nach Rangordnung verschieden, d.h. man startet in unserem Unternehmen als Einsteiger mit der EG ( Entgeldstufe) 02. Je mehr man kann, desto höher geht die EG.

Als TL bekomme ich die EG05 Mit einem festen Bruttogrundlohn von 2500€.

Von jetzt auf gleich meint die Führungsebene, dass ich doch kein TL mehr bin, da ich wohl keine Führungsqualifikationen hätte ( nach bereits 2 Jahren als TL aufeinmal zu schlecht??? Alles klar! ). Jetzt möchten diese mich von der TL Stelle streichen & mich als normalen Arbeiter einstellen. Ich weiß dass die Führungsebene ein persönliches Problem mit mir hat & mich quazi runter kicken will. Habe schon von mehreren Kollegen gehört dass der mich aufm Kicker hat, wobei ich meiner Arbeit IMMER mit bestem Gewissen und Mühe nachgegangen bin.

Es heißt jetzt plötzlich ich würde auf EG03 zurück fallen und rund 400€ weniger bekommen!!! Dürfen die das einfach so?! In meinem Vertrag kann ich leider nichts über so eine Situation finden. Mein Gruppenleiter hat mir in einem vorherigen Gespräch versichert dass man an mein Lohn nicht ran dürfen, da es ja vertraglich so abgemacht ist. Jetzt allerdings zieht er seinen Eier ein und hätte wohl niemals sowas behauptet.

Kennt sich jemand mit sowas aus?

Mein Anwalt ist erst nächste Woche wieder im Lande, muss also noch warten, hätte aber vorher gerne einpaar (Experten) Meinungen.

Natürlich werde ich keinen neuen Vertrag unterschreiben bis das alles geklärt ist, hoffe ihr könnt mir helfen.

Arbeit, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Vertrag, Vertragsrecht, tariflohn
Arbeitsvertrag ohne Kopie für Arbeitnehmer?

Liebe Leser,

ich habe folgende Frage:

Ist ein Arbeitsvertrag gültig, ohne das der Arbeitnehmer eine Kopie erhält, beziehungsweise die Chance hatte, den Vertrag zu lesen?

Und wie verhält es sich mit Änderungen im Vertrag, die es laut Aussage des Geschäftsführers nicht geben dürfte, da mehrfach versichert wurde, am Vertrag ändert sich nur die Anschrift.

Vielleicht hat da jemand Erfahrung und kann mir helfen, da ich mir gerade ziemlich über den Tisch gezogen vorkomme, vielen Dank =)

Da ich wohl leider etwas schwammig formuliert habe (die ausführliche Version dieser Frage wurde leider während des registrierens für gutefrage.net gelöscht), hier noch eine etwas ausführlichere Erklärung:

Mir wurde ein neuer Vertrag vorgelegt, mit dem Hinweis: "Damit wir endlich die richtige Anschrift im Vertrag stehe haben,..."

Auf Nachfrage meinerseits, wurde mehrfach bestätigt, dass sich ausser der Adresse nichts am Vertrag ändern würde.

Mein Arbeitgeber hielt mir daraufhin die Seite mit den Unterschriften hin und forderte eine Unterschrift.

Direkt im Anschluss wurde mir dann eröffnet, dass es für mich auf meiner aktuellen Position im Betrieb nicht weiter geht und ich entweder die Abteilung wechseln kann oder das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Nun befürchte ich, dass mit dem neuen Vertrag vielleicht Dinge wie Gehalt, Arbeitszeit, Dienstwagen ect. zu meinen ungunsten geändert wurden. Da ich aber keine Ausführung des Vertrags erhalten habe, kann ich es nicht prüfen.

Nun die Frage, wie komme ich aus dieser Situation wieder raus, beziehungsweise welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen dieses Verhalten zu wehren, sollte ich wirklich schlechter gestellt sein, als vorher?

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Rechtsbeistand
Darf mein Vorgesetzter mündlich, ab sofort, Kernarbeitszeiten vorschreiben?

Hallo, folgende Thematik.

Bei uns im Unternehmen gibt es das flexible Arbeitszeitmodell und Gleitzeit. Kernzeiten gibt es nicht. Genauer Wortlaut in der Betriebsvereinbarung: "Es sind keine Kernzeiten festgelegt.".

Hier gibt es dann zwei Unterschiedliche Sachen.

Einmal, ein Supportteam, das trotz gültiger Betriebsvereinbarung verpflichtet wird, von 8-17 Uhr anwesend zu sein. Hierdurch werden sowohl das flexible Arbeitszeitmodell, sowie die Gleitzeit, verhindert. Eine "Entschädigung" für diesen wegfallenden Bonus gibt es nicht.

Dann gibt es die übrigen Teams, die ab sofort, mündlich, verpflichtet wurden, die Kernarbeitszeiten von 9-16 Uhr einzuhalten. Ebenfalls ohne Entschädigung für die Einschränkung der vertraglich festgelegten Arbeitszeitregelungen. Hierdurch wird das flexible Arbeitszeitmodell eingeschränkt.

Als Sahnehäubchen oben drauf, gelten diese Regelungen für einige wenige Mitarbeiter nicht. Diese können weiterhin kommen und gehen wann sie möchten, ohne Probleme zu befürchten. Alle Mitarbeiter haben denselben Verantwortungsumfang im Unternehmen. Sprich, alle machen so ziemlich die selbe Tätigkeit, nur betreuen einen anderen Kundenstamm; der allerdings auch gerne mal umgeworfen wird.

Meine Frage daher:

Darf der Arbeitgeber dies einfach so, ohne beidseitige (schriftliche) Zustimmung bzw. Anpassung des Arbeitsvertrages, machen?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gesetz, Arbeitszeit, Unternehmen, Betriebsvereinbarung, Gleitzeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Zu wenig Arbeitsstunden? Weniger als im Vertrag und als durchschnittlich!?

Hallo!

Ist es rechtens das der Arbeitgeber, dass trotz im Arbeitsvertrag festgehaltene monattliche Arbeitsstunden von 169std. dauerhaft unterschritten werden?

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 169std./Monat soll aber nur insgesamt pro Monat ca 135std. bis 155std. arbeiten. Ich brauche aber die 169std./Monat (wie im Vertrag vereinbart )weil ich ja auch von etwas leben muss. Kann ich den Arbeitsvertrag bzw. die Einhaltung der Arbeitsstunden anfechten, kündigen, klagen?

Ich habe dem Chef auch schon mitgeteilt, das ich gerne mehr Stunden hätte, wie es festgelegt ist, dies wurde aber abgelehnt.

Im Vertrag steht zu den 169std./Monat nur:

"Kommt es Kalendermonatsbedingt zu einer Unterschreitung, so ist die Differenz im Jahresdurchschnitt auszugleichen"

Beruf: Gastronomie

Da es in der Gastronomie ja Saisonbedingt ist, ließe sich das prinzipiell ausgleichen, jedoch werden im Sommer immer vier bis sechs ausländische Leiharbeiter eingestellt und wir Vollzeittätige hatte die letzten Jahre schon Mühe im Sommer, die erste Gästehochsaison (Juni,Juli,August) bei uns, auf 169 Stunden zu kommen. Während der zweiten Hochsaison, November/Dezember, Kommen einige auf etwas mehr als 169 Stunden, aber das gleicht die restlichen Monate ja nicht aus.

Ich arbeite bereits seit 7 Jahren in dem Unternehmen un wi haben aktuell unseren dritten Restaurantleiter, da der Geschäftsführer die Restaurantleiter öfter mal die Restaurants tauschen lässt. Mit den ersten beiden Restaurantleiter gab es nie Probleme. Jeder Hat seine Stunden bekommen, oder sogar darüber hinaus. Arbeitszeitkonto ist nicht vorhanden, bzw. wird weder im Arbeitsvertrag, noch in der Betriebsordnung, noch im Tarifvertrag angegeben. Nur mit dem neun Restaurantleiter gibt es Probleme, da dieser keine Stunden zuteilt, wo die letzten Jahre vor Ihm immer welche waren. Als Begründung kriegt man dann: "Es werden noch welche krank." Wie kann man das mit Sicherheit sagen?

Wenn man das anklagt, mehr Stunden verlangt, da diese einem theoretisch zustehen, muss man dann mit der Kündigung rechnen? Kann man sich in einem solchen Fall dagegen währen?

Da hatte ich im Kündigungsschutz mal was von einer bestimmten Anzahl von einer bestimmten Anzahl von Vollzeitkräften und Teilzeitkräften, welche in einem Fakotr dazugerechnet werden gelesen.

Wir sind derzeit 8 Vollzeitbeschäftigte und ca. 6 Teilzeitkräfte mit 25h die Woche, sowie 10 Studenten und Geringverdiener mit bis zu 20h die Woche.

Betriebsrat existiert nicht.

Vielen Dank für ernst gemeinte Ratschläge! :-)

Arbeit, Beruf, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, minusstunden, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kündigung zwischen den Jahren (Kaum einer da)?

Hallo,

ich habe vor zu kündigen und ich habe vor es so "knapp" wie möglich vor der Kündigungsfrist zu tun um die Restzeit mit Resturlaub abdecken zu können und Repressalien zu vermeiden. Es könnte ein Spießrutenlauf werden.

Nun wäre das im Jahr 2017 jedoch nur ein Donnerstag und ein Freitag. Perfekt für Brückentage, die scheinbar alle nutzen oder nutzen wollen. Ich habe vorsichtig nachgefragt wie die Personallage ist "wer zwischen den Jahren die Verwaltung besetzt hat".

Es scheint .. keiner. Damit wäre auch ein Einschreiben hinfällig da es keiner annimmt.

Frage:

Wie kündige ich dann? Es kann ja nicht sein, dass die Kündigung ins Wasser fällt weil keiner da ist.

  • Einscannen und parallel als PDF verschicken mit entsprechendem E-Mail Zeitstempel? Ist das gültig?
  • Einen X-/Y-Mitarbeiter das Ding in die Hand drücken und gegenzeichnen lassen?
  • Einfach hinlegen weil es datiert ist?

(Anpassung/Präzisierung:

Das Thema "Resturlaub" ist optional. Danke für die Hinweise! Selbstverständlich nehme ich so etwas nicht eigenmächtig. Er steht mir jedoch zu, er kann ja nicht ersatzlos verfallen. Kern der Frage ist nur "wie übergebe ich die Kündigung" weil einem Mitarbeiter ja nicht die Möglichkeit genommen werden kann zu kündigen nur weil Geschäftsführung (2 Leute) und Personal/Post (je eine Person) über Weihnachten 3 Tage nicht da ist.)

Kündigung, Weihnachten, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist
Darf der Chef Kundenzuteilungen im Außendienst einfach so zum großen Nachteil /Fahraufwand eines Mitarbeiters verändern?

Hallo,

zu folgender Situation habe ich eine Frage:

Mit unserem Außendienstteam von 7 Leuten betreuen wir unser Gebiet "Deutschland - Mitte". Dabei bin ich für die Kunden rund um Frankfurt zuständig & wohne auch hier und habe noch einen Kunden in Bonn zu betreuen.

Das Gebiet Deutschland- Mitte hat Frankfurt als Mittelpunkt und geht im Westen bis Bonn/ Trier/Saarlouis. Ich bin damals für diesen Job nach Frankfurt gezogen. Für den westlichen Teil des Gebiets gibt es einen Kollegen der in Neuwied wohnt und wir haben vor kurzem einen weiteren für Bonn/Trier/Saarlouis eingestellt, der in der Nähe von Bonn gewohnt hat.

Dieser neue Kollege ist jetzt aber nach Mainz bei Frankfurt gezogen. Daraufhin hat unser Chef bestimmt, dass die Kunden neu zugeteilt werden, mit einem großen Nachteil für mich.

Ich muss 2 Kunden an den neuen Kollegen abgeben, die 15 &25 Minuten Fahrzeit von meinem Zuhause entfernt . Von ihm Zuhause sind es 40 & 60 Minuten bis zu den Kunden.

Dafür habe ich jetzt seinen Kunden in Saarlouis bekommen, was für mich mind. 2:20h Fahrzeit pro Strecke sind. Von Ihm aus in Mainz sind es nur 1:45h. Fahrtechnisch macht es also überhaupt keinen Sinn.

Es ist auch sicher, dass jeder Tag bei dem Kunden in Saarlouis für mich mit 10-13 Stunden Arbeitszeit verbunden sein wird. Überstunden gibt es bei uns nicht. Im Tarifvertrag sind 37,5 Std /Woche festgelegt. Aktuell liege ich konstant bei 20-50 unbezahlten Überstunden pro Monat.

Daher meine Fragen: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer? Darf der Chef einfach so das Gebiet extrem zum Nachteil des Mitarbeiters verändern? Vor allem wenn der neue Kollege von Anfang an auf seine zukünftige Arbeitsregion hingewiesen worden ist? Dann ist es doch sein Pech wenn er aus seinem Gebiet wegzieht? Zudem gibt es ja auch noch den alten Kollegen im Westen, zu dessen Verstärkung der neue dazu geholt worden ist.

Die einzige Aussage des Chefs zu den extremen Arbeitszeiten: "Dann fahr halt einen Abend vorher hin und übernachte immer im Hotel!" Wobei an dem Anreisetag dann auch voll arbeiten soll und nicht etwa einen "halben Reisetag" bekomme. Somit verbessert es die Situation keineswegs...

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Aussendienst, Betriebsrat, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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