Nach Urlaub keine freien Tage in dieser Woche?
Hallo ich habe folgende Frage: ich arbeite im Einzelhandel und habe 4 Arbeitstage und 2 Tage frei + den Sonntag. Die freien Tage wurden mündlich auf Montag und Donnerstag festgelegt. Jetzt habe ich mir Urlaub von Mittwoch bis einschließlich Dienstag genommen. Nach dem Dienstag muss ich 4 Tage arbeiten (Mi,Do,Fr,Sa), dürfen die 2 Tage (mo, di) als Urlaubstage abgezogen werden ,da ich ja ansich immer 2 Tage frei habe die Woche, oder zählen diese dann als freie Tage?
3 Antworten
In der fraglichen Woche, in der Du für die 4 Tage Mittwoch bis Samstag zur Arbeit eingeteilt bist, hattest Du 2 Tage frei: 1 Tag (Montag), weil das sowieso Dein freier Tag ist, und Dienstag, weil Du da Urlaub hattest.
Der Urlaubstag ist arbeitszeitmäßig (und entgeltmäßig) so zu behandeln, als wäre er ein Arbeitstag. Von Deinen 4 Arbeitstagen in dieser fraglichen Woche hast Du also (rechnerisch) 1 Arbeitstag bereits geleistet, so dass Du in dieser Woche nur noch 3 Tage arbeiten müsstest - Mittwoch, Freitag und Samstg (der Donnerstag wäre ja wieder Dein regulärer freier Tag).
Wenn Du aber auch für diesen Donnerstag zur Arbeit eingeteilt bist, dann ist es in dieser Woche so, als würdest Du (rechnerisch arbeitszeit- und entgeltmäßig) 5 Tage arbeiten.
Also entweder wird dir der Donnerstag zusätzlich vergütet (als hättest Du Überstunden gemacht), oder es wird so gerechnet, als wäre Dein freier Donnerstag auf den Dienstag "verschoben" worden - womit Dir der Urlaubstag am dienstag wieder gutgeschrieben werden müsste.
Die grundsätzliche Frage, ob Du auch für Deine freien Tage Montag und Donnerstag Urlaubstage abziehen musst, wenn Du Urlaub nehmen willst, ist dann noch ein anderes Problem. Das ist dann der Fall, wenn Dein Urlaubsanspruch in Werktagen (das sind die Tage Montag bis Samstag) und nicht in Arbeitstagen (Deine individuellen Arbeitstage) angegeben wurde; bei angabe in Werktagen muss auf Deine tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet werden, damit es nicht zu Irritationen oder gar Fehlern kommt.
Du hast dir doch die beiden Tage Urlaub genommen, also werden sie auch als Urlaub abgerechnet.
Du hast 4 Arbeitstage und die arbeitest du doch auch...ich verstehe dein Problem nicht.
Wenn Du in dieser Woche den Dienstag als Urlaubstag frei hattest und der Montag sowieso ein freier Tag ist, dann musst Du nur noch Mittwoch, Freitag und Samstag arbeiten, denn der Donnerstag ist ja auch Dein freier Tag.
Arbeitest Du aber doch am Donnerstag, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- der Donnerstag wird als zusätzlich vergütet (Überstunden), oder
- es wird so getan, als wäre der freie Donnerstag auf den Dienstag verschoben worden, und der Urlaubstag am Dienstag muss dir wieder gutgeschrieben werden.
ich verstehe dein Problem nicht.
Dann denk m,al scharf nach!
Du hast 4 Arbeitstage und die arbeitest du doch auch...
Nein!
Der Dienstag ist entgeltmäßig als Urlaubstag so zu behandeln, als wäre er ein Arbeitstag. Bei einem Einsatz von Mittwoch bis Samstag wären es in dieser Woche dann also nicht 4, sondern 5 Tage, die als Arbeitstage zu berechnen wären!
Es ist aber nur eine mündliche Abmachung....wichtiger ist, welche Arbeitszeiten im Vertrag stehen.
Es ist aber nur eine mündliche Abmachung
Ja und? Auch die sind verbindlich, auch wenn möglicherweise die Beweisbarkeit ein Problem sein könnte - aber das sieht man ja auch an der Arbeitszeitverteilung in der Vergangenheit.
Im Übrigen hat das nichts mit dem hier dargestellten Frageproblem zu tun.
Wenn Du eine Vier-Tage-Woche hast und nach Deinem Urlaub von Mittwoch bis Samstag vier Tage arbeitest, dürfen Montag und Dienstag nur dann vom Urlaub abgezogen werden, wenn Dein Urlaub in Werktagen und nicht in Arbeitstagen angegeben ist.
Hast Du z.B. einen Urlaubsanspruch von sechs Wochen, wären das 24 Urlaubstage in Arbeitstagen und 36 Urlaubstage wenn der Urlaub in Werktagen gerechnet ist.
Da ich ja ansich sowieso 2 Tage frei habe die Woche , können diese dann als Urlaubtage abgerechnet werden?