Gehaltskürzung rückwirkend?

4 Antworten

Aus dem schreibe geht nicht hervor ob es sich um eine bloße Änderung des Vertrages handelt, oder um eine Änderungskündigung. Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt und im gleichen zum eine neuer, geänderter Vertrag angeboten. Der Vertragspartner kann dann entscheiden ob er den neuen Vertrag annimmt oder nicht, die Kündigung hat, so sie wirksam ist, Bestand. Natürlich müssen Kündigungsfristen hier beachtet werden.

Falls es keine Änderungskündigung, sondern nur eine Änderung des Vertrages ist, also keine Kündigung mit ausgesprochen wurde, dann handelt es sich einfach um ein Angebot des Arbeitgebers, das du annehmen kannst oder nicht, je nachdem ob du das möchtest oder nicht. Wenn du dich entscheidest das Angebot anzunehmen, dann wird dein Vertrag wie in deinem Bild geschrieben geändert und gilt ab dem 01.10. Wenn du dich entscheidest das Angebot nicht anzunehmen, dann tritt es nie in Kraft und der alte Vertrag gilt weiterhin so wie er vereinbart wurde.

Wenn dir die Änderungen nicht gefallen, dann kannst du ja mit dem AG darüber verhandeln. Offenbar würde er den Vertrag künftig gerne anders als bisher fortführen. Je nachdem was ihm diese Änderungen wert sind könntest du in einer Verhandlung auch für dich einen besseren Vertrag raus holen. Wenn dann beide den neuen Vertrag besser finden, dann ist es doch eine Win-Win Situation, aber wenn einer schlechter gestellt wird, dann fehlt einfach der Anreiz diesen neuen Vertrag zu unterschreiben. Vielleicht werdet ihr euch ja einig, Vertrag kommt immerhin von vertragen. Und wenn nicht, dann ist das auch nicht schlimm, dann gilt einfach der bisherige Vertrag weiter, mit dem ihr ja beide einverstanden wart und leben konntet, sonst hättet ihr schon diese nicht unterschrieben.


Schloeti 
Beitragsersteller
 22.10.2019, 12:27

Hallo aswan,

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Dies ist jedenfalls eine Änderung zum Arbeitsvertrag und keine Kündigung!

Mit Freundlichen Grüßen

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Aswan  22.10.2019, 12:36
@Schloeti
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

gerne :)

Dies ist jedenfalls eine Änderung zum Arbeitsvertrag und keine Kündigung!

Dann ist es ein Angebot zur Vertragsänderung das du annehmen oder ablehnen kannst. Natürlich kann es sein, dass man dich, falls du es ablehnst, entlässt (natürlich unter Beachtung der Kündigungsfrist!).

Es kommt mir so vor als ob der Chef einfach auf dein Unwissen hofft und seine Autorität ausnutzen will um dir weiszumachen es gäbe irgendeine Pflicht zur Zustimmung und Unterschrift, welche aber nicht existiert. Er "droht" ja auch damit du würdest kein Geld bekommen wenn du nicht unterschreibst, womit er dich wahrscheinlich unter Druck setzen will in der Hoffnung der Gedanke daran dein Geld nicht Ende/Anfang des Monats bekommen zu haben würde dich in Probleme bringen. Wenn du ein paar Rücklagen hast sollte diese Verzögerung aber wohl weniger problematisch sein als der Gute es sich wünscht, letztendlich wird er bezahlen müssen.

Ist natürlich schade wenn du solchem Mitteln gegriffen wird um dich zu einer Unterschrift zu bewegen, aber du hast hier alle Trümpfe in der Hand. lass dich nicht kleinkriegen :)

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floppydisk  23.10.2019, 07:50
@Aswan

Kurz zum Punkt Ausschluss von Anspruchsfristen - das geht vielleicht bei verfallenen Urlaub und Co, eine Einspruchsfrist von 3 Monaten in den Vertrag zu schreiben, aber eine Arbeitsvertag ersetzt kein höherrangiges Gesetz. Im BGB ist klar geregelt, das zumindest finanzielle Ansprüche (wie Gehaltszahlungen) drei Jahre Frist zur Verjährung bedürfen. Heißt wenn der Arbeitgeber falsch abrechnet oder wider eines bestehenden Vertrages zahlt, kann man das Geld problemlos noch nach zwei Jahren einklagen.

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Aus dem abfotografierten Abschnitt geht hervor, dass Du bereits seit dem 1. 10. nicht mehr als Teamleiter arbeitest. Wenn Du nun seitdem eine weniger qualifizierte, einfachere Tätigkeit ausübst, bekommst Du selbstverständlich die entsprechend niedrigere Vergütung.

Ich nehme an, es hat im Vorfeld (im September?) eine mündliche Vereinbarung gegeben, die auch ohne Schriftform rechtswirksam ist. Diese wird hier - zu Beweiszwecken und wie üblich - lediglich in Schriftform gebracht.

Wenn Du nicht über die vorausgegangenen Absprachen und Vereinbarungen informierst, kannst Du hier keine "wasserdichte" Antwort bekommen.

Ein Änderungsvertrag muss schon von beiden Seiten angenommen werden sonst tritt er nicht in Kraft. Die Drohung des AG ist zudem rechtswidrig. Es gillt weiterhin der alte Vertrag wenn dieser nicht gekündigt wird.

Es hat mit Sicherheit ein Vorgespräch gegeben, was auch protokolliert wurde.

Dann ist dieses Schreiben rechtsgültig.

Wenn es kein Vorgespräch gegeben hat, wo man dir auch mitgeteilt hat, das du herabgestuft wirst, warum auch immer, dann ist es so nicht rechsgültig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung