Neuer Job ohne Vertrag begonnen, kann ich zurücktreten?
Hallo Community, bei mir verhält es sich etwas komplizierter als es den Anschein nach Überschrift macht.
Ich habe diese Woche beim neuen Arbeitgeber angefangen, leider sagt mir das Team nicht zu und ich möchte ungern dort bleiben bevor ich am Ende sowieso dort kündigen muss...
Ich habe den Arbeitsvertrag noch nicht unterzeichnet aber schon die Woche dort gearbeitet! Wie komme ich jetzt am besten aus der Sache wieder raus?(rechtlich gesehen)
Freue mich auf fundierte Antworten.
4 Antworten
Neuer Job ohne Vertrag begonnen
Es gibt einen Vertrag - wenn auch (noch) nicht schriftlich!
kann ich zurücktreten?
Nein, nur kündigen!
Wie komme ich jetzt am besten aus der Sache wieder raus?(rechtlich gesehen)
Rechtlich gesehen:
Auch wenn du noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast (es gibt ihn zwar, wie Du sagst, aber noch nicht unterschrieben), so hast Du aber dennoch alleine deshalb schon einen, weil Du die Arbeit bereits aufgenommen hast - und zwar unter den Bedingungen, die im noch nicht unterschriebenen Vertrag formuliert worden sind.
Wenn Du das Arbeitsverhältnis beenden (kündigen) willst, ist das ("rechtlich gesehen") immer nur schriftlich möglich, ob es nun einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt oder nicht.
Für die Kündigung hast Du die Fristen einzuhalten, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind; gibt es keine solche Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Fristen. Du sagst in einer Ergänzung/einem Kommentar, dass im noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart worden ist. Damit hast Du eine (gesetzliche) Kündigungsfrist von 2 Wochen, wenn der Vertrag dafür keine andere Frist vorsieht.
Die Alternative die Du hast: Du kannst Dich mit Deinem Arbeitgeber (in einem Aufhebungsvertrag) auf eine Beendigung zu einem beliebigen Zeitpunkt - also auch zu sofort - einigen.
Klar "kannst" Du auch einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen (das fällt dann aber nicht mehr unter Deine Frage, wie das alles sich "rechtlich gesehen" verhält); dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zu - auch finanziellen - Konflikten mit Deinem Arbeitgeber kommt.
zurücktreten nein - du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag - Du hast eine Kündigungsfrist einzuhalten. es wurde keine Probezeit vereinbart - die Frist ist nach BGB einzuhalten- 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten - d.h. 30. Nov. ist Schluss
oder per Aufhebungsvertrag, wobei dein Cheffe einverstanden sein muss
es wurde keine Probezeit vereinbart
Woraus willst du das denn "lesen"?
Als Tipp: überprüfe das dir zustehende Geld, schau ob die Stunden stimmen oder sonst irgendwelche Vertragsrelevanten Themen. Ein mündlicher Vertrag ist einfach anzufechten und meistens nicht zeitaufwendig wenn es um deine Thematik geht. Bei Geldzahlungen wird es dann komplizierter aber dein Fall ist unwesentlich und wird außergerichtlich mit 2 Telefonaten geklärt.
Ein mündlicher Vertrag ist einfach anzufechten und meistens nicht zeitaufwendig
Wie soll denn hier "angefochten" werden können?!?
Der von Dir verbreitete Unsinn wird ja immer toller!
Er hat doch gesagt das es im Vertrag steht.
Deine Aussage ist aber nur theoretisch richtig.
Grundsätzlich gilt eine "Zusage" als mündlicher Vertrag und ist somit rechtens. Er muss aber "fehlerfrei" sein dh. Er kann dagegen angehen wenn zb. Im schriftlich eingereichten Vertrag etwas nicht stimmt was so nicht abgesprochen war oder er etwas an der mündlichen Zusage zu beanstanden hat. Ein Arbeitgeber wird sich wohl kaum den Stress machen und jemand halten wollen oder das gerichtlich machen wegen eines Neuling der nicht bleiben will. Wer sucht der findet. Ich bin der Meinung du bist grundsätzlich nicht an den mündlichen Vertrag gebunden wenn du es richtig machst. Lg
Ich bin der Meinung du bist grundsätzlich nicht an den mündlichen Vertrag gebunden wenn du es richtig machst. Lg
selten so ein Blödsinn gelesen
Nur weil du keine Ahnung hast. Worauf beruht ein mündlicher Vertrag? Er hätte ja auch sagen können ich gehe erstmal eine Woche arbeiten dann gucken wir ob es mir gefällt. Woher weißt du denn bitte was besprochen wurde du Klugscheißer. Befasse dich mal mit dem Rechtssystem, ein mündlicher Vertrag ist nichts als schwammige Unsinn der natürlich anfechtbar ist, nehmen wir an Spirito bleibt jetzt der Arbeit fern und sagt er versteht sich mit dem Team nicht, was wird der Arbeitgeber tun ohne einen schriftlichen Vertrag auf den er sich tatsächlich beruhen kann? Es wird immer Aussage gegen Aussage stehen Solang Es keine Zeugen für diesen angeblich zustande gekommen Arbeitsvertrag gibt. Soll erIhn verklagen wegen eines zustande gekommenen mündlichen Vertrag? Mach dich nicht lächerlich.
und es wurde schlimmer -
er hat eine Woche gearbeitet, kann durch die Mitarbeiter bestätigt werden - er hat einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag, wenn auch bislang nur mündlich
Er hat doch gesagt das es im Vertrag steht.
du liest was, was nicht da steht
Nur weil du keine Ahnung hast.
nimmst du dein Geschreibsel eigentlich ernst? ich nicht
Bist du des Lesens mächtig? Da steht doch "da es im Vertrag festgeschrieben ist" denn er hat seinen Vertrag und er wird wohl besser wissen als du ob da was über Probezeit festgeschrieben steht, du liest was du nicht lesen willst und behauptest dann was anderes, Glückwunsch
Die Mitarbeiter können bestätigen das er da gearbeitet hat aber nicht aus welchen Grund. Schon mal was von Praktikum und/oder Probewoche gehört? Kannst du mal bitte aufhören deine Halbwahrheiten abzusondern. Es wird langsam ekelhaft, du hast schlicht und einfach keine Ahnung vom Arbeitsrecht und lesen kannst du auch nicht.
Ich bin der Meinung du bist grundsätzlich nicht an den mündlichen Vertrag gebunden wenn du es richtig machst.
Das ist völliger Unsinn!!
Es besteht nicht nur ein Vertrag aufgrund von "Zusage" - wovon Du sprichst -, sondern ein Vertrag ist schon faktisch entstanden aufgrund der Arbeitsaufnahme!
Und dieser Vertrag ist selbstverständlich rechtlich bindend!
Nur weil du keine Ahnung hast.
Ganz sicher mehr als Du, wenn man den folgenden Unsinn von dir liest!!
Es wird langsam ekelhaft, du hast schlicht und einfach keine Ahnung vom Arbeitsrecht und lesen kannst du auch nicht.
Einmal abgesehen von der Sache mit der Probezeit - die es nun einmal gibt in diesem Fall ...
peterobm hat völlig Recht, und Deine Äußerungen sind schlichtweg Unsinn (auch was Du hier zu "Praktikum und/oder Probewoche" geradezu schwafelst)!
Also wer hier keine Ahnung vom Arbeitsrecht hat - zumindest, was die hier diskutierten Aspekte betrifft - ist schon einmal klar: peterobm ist es sicher nicht!!
Du hast noch nichts unterzeichnet und nicht mal Probezeit offiziell begonnen. Was hast Du zu verlieren? Geht es um die Arbeitsagentur oder Jobcenter?
welche Probezeit? die wird vertraglich im Arbeitsvertrag festgehalten
er hat einen regulären unbefristeten Arbeitsvertrag
Unter anderem auch, das wäre die nächste Frage gewesen aber ich habe gelesen das hier trotz allem ein mündlicher Vertrag schon zustande gekommen sein könnte, kann ich einfach sagen ich habe keine Lust mehr und gehe nicht mehr hin? Ich bin halt auch schon fest eingeplant.
Das Jobcenter wäre natürlich die nächste Hürde, die werden das sicher auch nicht hören wollen und mir das Geld sperren bis zum nächsten Job. Das kann ich mir halt nicht leisten dafür fehlen mir rücklagen
Aber Du hast keinen Job unterschrieben und musst erklären, dass Du halt überhaupt nicht zurecht kamst, es ist rechtlich (noch) ein Praktikum. Mehr nicht. Aber ich würde es wenigstens versuchen, die werden Dich selber rauswerfen, wenn das Team überhaupt nicht zu Dir passt.
das hier trotz allem ein mündlicher Vertrag schon zustande gekommen sein könnte
Er könnte nicht nur zustande gekommen sein, er ist zustande gekommen!
kann ich einfach sagen ich habe keine Lust mehr und gehe nicht mehr hin?
Können kannst Du viel, dürfen darfst Du es nicht!
Auch wenn du (noch) keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, kannst Du nur schriftlich mit der gesetzlichen oder mündlich vereinbarten Frist kündigen - oder Dich mit Deinem Arbeitgeber auf eine sofortige Beendigung einigen (Aufhebungsvertrag, auch nur schriftlich).
Aber Du hast keinen Job unterschrieben und musst erklären, dass Du halt überhaupt nicht zurecht kamst, es ist rechtlich (noch) ein Praktikum. Mehr nicht.
Erstens ist das völliger Unsinn!
Zweitens würde das - wenn man mal von einem "Praktikum" ausgehen würde - nichts an der Notwendigkeit eine Kündigung ändern!
Es besteht ein mündlicher Arbeitsvertrag, und zwar ein unbefristeter.
Diesen musst du während der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.
Sinnvoller wäre es also zu unterschreiben und 2 Wochen Kündigungsfrist zu haben da Probezeit im Vertrag festgeschrieben ist. Ähnlich dachte ich mir das auch, schade.