Arbeitsvertrag nichtig?

Hallo.

Ich wurde gestern nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch zur Vertragsunterzeichnung eingeladen. Was ihr wissen müsst: Arbeitgeber ist Randstat - eine Personalvermittlung für Zeitarbeit.

Mir wurde gesagt, zumal ich mich auf eine Festanstellung dort direkt beworben hatte, dass das für mich keine Zeitarbeit wäre. Auch wurde mir ein fester Standort in einer Randstat-Niederlassung versprochen.

Nun war ich gestern zur Vertragsunterzeichnung da. Als ich ankam, war der Chef, mit dem ich das Gespräch und auch den Vertragstermin hatte, im Stress, da er in einer halben Stunde einen wichtigen Termin hat.

Trotzdem wollte er mit mir alles besprechen und fertig machen. Er hatte schon alles vorbereitet und ich bräuchte nur noch unterzeichnen. Davor erklärte er mir noch grundlegende Sachen zu den EDV- Systemen und lag mir dann in den letzten 3 Minuten den Arbeitsvertrag vor.

Er erklärte mir im Schnelldurchlauf die Inhalte des Arbeitsvertrages und blätterte schneller um, als ich gucken konnte. Er müsse ja zu einem wichtigen Termin und er braucht die Unterschrift heute, damit er Zugänge und alles für mich beantragen kann (da ich in 4 Tagen dort anfangen soll und die Beantragung und Bearbeitung Zeit braucht). Ich habe mir da nichts bei gedacht. Zumal ich frisch aus der Ausbildung komme und das mein erster richtiger Arbeitsvertrag ist und ich keinerlei Erfahrung habe...

Unter gewissem Zeitdruck unterschrieb ich den Arbeitsvertrag, um meinen zukünftigen Chef auch nicht verärgern zu wollen. Er verabschiedete mich und brachte mich noch raus.

Ich war voller Freude und erleichtert, dass ich eine Stelle gefunden hatte, die mir zusagt und dass alles so schnell und reibungslos geklappt hatte.

Als ich dann aber zu Hause war, las ich mir den Arbeitsvertrag nochmal durch und alles, was er mir für die Vorbereitung noch mitgegeben hatte. Ich bin fast zusammengebrochen...

In dem Vertrag steht drin, dass der Mitarbeiter "vorwiegend bei Randstat-Kunden zur vorübergehenden Tätigkeit eingesetzt" wird. Der nächste Passus lautete: "Der Mitarbeiter kann in Wege einer Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden von Randstat eingesetzt werden. Der Mitarbeiter wird dann in den Kundenbetrieb eingegliedert und dem Weisungsrecht des Kunden unterstellt." und "Die Arbeitsleistung ist an verschiedenen Einsatzorten in der Regel im Gebiet Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Der Mitarbeiter klärt sich damit einverstanden, in Einzelfällen auch im gesamten Bundesgebiet eingesetzt zu werden."

Auch habe ich zwischen den anderen Unterlagen noch eine sogenannte Bewerberkarte gefunden, die ich ausfüllen sollte mit Angaben wie Schuhgröße, Kleidungsgrösse etc.

Das war für mich der letzte Hinweis dafür, dass ich einen Leiharbeiter-Vertrag unterzeichnet hatte und die mit mir machen können, was die wollen...

Ich brauche eure Hilfe... Wie komme ich da wieder raus? Bzw. ist der Vertrag überhaupt rechtswirksam, da ich unter falschen Angaben unterschrieben habe?!

Arbeit, Kündigung, Betrug, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Vertrag, falsche angaben, Leiharbeit, Nichtig, Rechtswidrig
Mir wurde der Führerschein entzogen und ich muss eine MPU machen - könnt ihr mir helfen?

Hey Leute,

Es geht darum, das mir der Führerschein entzogen wurde und ich eine MPU machen muss. Das Problem: Um eine MPU anzufangen brauche ich geld dafür geld bekomme ich nur durch eine Arbeit. Ich habe mich überall beworben für eine Ausbildung, als normaler Angestellter durch direkten Arbeitgeber, durch verschiedene Zeitarbeitsfirmen und selbst als Hilfskraft in meiner Umgebung. Ich war auch zur probearbeiten da ..das problem ich konnte nach den 1 -2 probearbeitstagen nicht zur arbeit kommen bei sämtlichen firmen da ich ja kein autoführerschein habe und mir er entzogen wurde umd mir das auch sehr bewusst ist, das es einen grund hatt(bin ja einsichtig ) . LETZTEN endlich habe ich eine Arbeit gefunden mit einen tollen Arbwitgeber, doch die vorrausetzungen sind das ich einen LKW führerschein und den stabler schein mache umd bekomme einen Zwei jahres vertrag von ihnen. Da ich aber ja noch eine mpu machen muss aber noch nicht den vertrag habe kann ich mir ja es nicht leisten da ich keine arbeit habe und eine arbeit bekomme ich nur wenn ich den lkw schein vom arbeitgeber mache und um den schein zu machen muss ich ja erst die mpu machen HILFE teufelskreis was kann ich da machen :( finde nirgendwo mehr so eine chance ... UND das ich solange bei ihm normal arbeite geht nicht da mann des öfteren lkw fahren muss oder was mit stabler transportieren muss und für den arbeitgeber ist das natürlich auch ungewiss wie lange die mpu dauern wird :( er will sich sogar auch für mich einsetzen weshalb auch immer aber find ich cool ... kann man da nicht was besprechen mit der mpu stelle oder führerscheinstelle das ich trotzt der mpu den schein mache und später die mpu oder sowas BITTE HELFT MIR BIN VERZWEIFELT ..täte ja auch die mpu mach drummherum will ich mich aich nicht schleichen aber will die arbeitstelle unbedingt :/.. u d ja wenn es welche gibt die sagen du findest überall arbeit , lasst euer klugscheisserei ...so einer war ich auch mal hatte noch nie probleme mit arbeit gehabt zu finden oder sämtliches .. doch mann bekommt zurück was man seht :/ hoffe es trifft keinen von euch sowas

MPU, Führerschein, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, LKW-Führerschein
Muss ich meinem Arbeitskollegen meine Telefonnummer oder eine Möglichkeit geben mich zu erreichen für Notfälle wenn er mich für einen 1 Monat vertritt?

Hallo, mein Arbeitskollege hat mich gefragt wie ich im Notfall erreichbar wäre, er vertritt mich für eine längere Abwesenheit von ca. 1 Monat. Ich habe ihm gesagt dass ich ihm die Nummer nicht geben will weil ich in den vergangenen Jahren auch ohne Notfallnummer ausgekommen bin und weil man alles selbst lösen konnte und weil ich mich bei Herausgabe einer Nummer auch erreichbar halten muss was ich nicht will. Ich will einfach meine Nummer nicht hergeben. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts direkt drin dass ich die Nummer hergeben muss, nur eventuell lässt sich aus einem § "Verpflichtung Datenschutz und Fernmeldegeheimnis; Einwilligung Datentransfer" so etwas ableiten. Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz:

"Sie willigen mit Ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ein, dass zur Abwicklung des Anstellungsverhältnisses und zu Zwecken der Personaladministration Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die Gesellschaft oder einer von ihr beauftragten Stelle erhoben, verarbeitet, gespeichert bzw. genutzt und an andere Gesellschaften im Konzern XYZ* übermittelt werden."

  • = Konzern XYZ ist der Konzern bei dem ich beschäftigt bin.

Könnt Ihr aus diesem Absatz herauslesen dass ich meinem Kollegen meine Nummer geben muss?

Ich habe ein Diensthandy, das schalte ich natürlich aus während meiner 1 Monat Abwesenheit, ich habe ja keine Rufbereitschaft.

Datenschutz, Arbeit, Notfall, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Vertrag, Büro, Kollegen, Rufnummer
Wenn sich jemand (Ingenieurin, "gute Seele" des Betriebes) anderswo bewirbt, sollte im Arbeitszeugnis stehen, dass sie immer gut gelaunt & fröhlich war?

Hallo in die Runde,

meine Partnerin hat ein recht ordentliches & angemessenes Zwischenzeugnis mit Noten zwischen 1 - 3 erhalten. Kleinere Änderungen wird meine Partnerin ihrem Chef demnächst vorschlagen.

Allerdings kommt mir noch ein Punkt bzw. quasi Alleinstellungsmerkmal zu kurz, dass sie als einzige Ingenieurin in einem kleineren Hightech Unternehmen (15MA) & insbesondere als gute Seele viel Licht in den ansonsten tristen Arbeitsalltag gebracht hat. D.h. sie hat z.B. mit ihren kaufmännischen Kolleginnen viel gelacht (so dass sich dann viele Kollegen - auch der Geschäftsführer - oft nach dem Grund erkundigt haben).

Anders als üblich hat sie alle Kollegen morgens & abends in allen Büros persönlich begrüsst/verabschiedet und wenn sie es mal eilig hatte, dann haben die Kollegen sie am nächsten Tag gefragt, ob irgendetwas vorgelegen habe.

Da sie sich jetzt bei wesentlich größeren Firmen bewerben möchte und dort mutmaßlich als einzige Frau in einem Entwicklungsteam arbeiten wird, ist es mir wichtig, diesen Punkt hervorzuheben. Denn welcher Abteilungsleiter/Chef ist nicht daran interessiert, dass insbesondere in einem Technikteam der schnöde Arbeitsalltag auch mal aufgelockert wird.

Welche der beiden Formulierungen findet ihr passender:

  1. Sie trug zu einer hervorragenden und effizienten Teamarbeit bei und leistete (optional "als gute Seele") - insbesondere mit ihrer positiven und fröhlichen Lebensart (wahlweise auch Lebenseinstellung) - (optional noch "stets") einen wertvollen Beitrag zu einem sehr angenehmen Betriebsklima (wahlweise auch "Stimmung").

  2. Wir danken Frau XY für die stets sehr guten Leistungen und bedauern es sehr, sie als kompetente und immer gut gelaunte (wahlweise auch fröhliche) Mitarbeiterin zu verlieren

Könnt Ihr mir bitte mitteilen, ob es sinnvoll ist, diesen Punkt überhaupt aufzuführen und falls ja, wie wir es am besten formulieren können.

Herzlichen Dank für Eure kreativen Vorschläge.

Ganz liebe Grüße aus dem schönen Meck-Pom

Markus

Arbeit, Kündigung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
Muss ich am Samstag arbeiten - Kündigung?

Guten Tag,

Am 27. Januar wurde bei mir im Betrieb ein Aushang aufgehängt auf dem es hieß, dass man am 4., 11. und 18. Februar(Samstäge) zur Arbeit kommen soll und es eine ganz gewöhnliche 6 Tage Woche sei. Samstagsarbeit gab es seit ich dort arbeite noch nie und wurde mit mir auch nicht über den Vertrag/Einstellungsgespräch mitgeteilt.

In meinem Arbeitsvertrag heißt es unter dem "§3 Arbeitszeit":

  1. die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 40 Stunden ohne Pause.
  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der Hausordnung der Firma X.
  3. Die Mitarbeiter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, auch über die vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Mehrarbeitsstunden zu leisten sowie im Wechselschichtbetrieb(Tag- und Nachtschichten) zu arbeiten.
  4. Eine mögliche betriebliche Anordnung von Überstunden erfolgt ohne Rechtspflicht und begründet keine künftigen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Erbringung von Überstunden.

In der Hausordnung heißt es desweiteren zu den Arbeitszeiten:

07.00 Uhr - 15.30 Uhr Normalschicht, Pause: 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr

05.30 Uhr - 14.00 Uhr Frühschicht, Pause: 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

13.30 Uhr - 22.00 Uhr Spätschicht, Pause: 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr

21.30 Uhr - 06.00 Uhr Nachtschicht, Pause: 02.30 Uhr bis 03.00 Uhr

6.30 Uhr - 17.00 Uhr Verwaltung, Pause: 12.30 bis 13.00 Uhr

Alle Pausen müssen ab- und angestempelt werden. Bei Einteilung in Schichten erfolgt 15min. vor Arbeitsbeginn der Schichtwechsel. Gegebenenfalls können geänderte Zeitfenster mit der Betriebsleitung definiert werden.


Nun ist die Sache wie folgt: Ich arbeite erst seit mitte letzten Jahres in der Firma und wurde nie auf die Aushänge hingewiesen. Desweiteren habe ich erst am 7. Februar von dem Aushang Kenntnis genommen(erstmals gesehen). Warum so spät gesehen? Nunja ich war vom 31. Januar bis zum 4. Februar Krankgeschrieben. Am 10. Februar kam mein Arbeitgeber auf mich zu und fragte mich ob ich am 11. Februar denn kommen würde und ich antwortete Ihm mit dem Verweis auf meinem Arbeitsvertrag das ich dazu nicht verpflichtet sei und ich außerdem schon einen Termin an besagten Samstag hätte. Nun wurde ich heute am 15. Februar erneut gefragt ob ich am Samstag (18. Februar) kommen würde. Erneut vertröstete ich Ihn da ich auch für diesen Samstag einen Termin habe. Daraufhin wurde mir ein Brief übergeben in welchem geschrieben stand:

"Sehr geehrter Herr (ich),

wir nehmen Bezug auf unseren Aushang vom 27.01.17 und weisen Sie hiermit an, am Samstag, 18.02.17 von 6.00 Uhr - 14.00 Uhr zu arbeiten.

Falls Sie nicht kommen, sehen wir dies als Arbeitsverweigerung."

Das heißt mein Arbeitgeber hätte somit einen gerechtfertigten Grund mir zu kündigen.

Sehr viel Text(tut mir Leid). Nun meine Frage: Muss ich an diesem Samstag erscheinen? Falls ich nicht erscheine, ist dies dann wirklich eine "Arbeitsverweigerung"?

würde eigentlich noch ausführlicher werden, jedoch max. 3000 Zeichen

Vielen Dank im voraus

Liebe Grüße

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag
Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlungsgesetz EntgFG) im Krankheitsfall - In der Gastronomie u. Teilzeitangstellt ausgehebelt?

Folgende Frage dreht sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier die Ausgangslage:

Man arbeitet Teilzeitangestellt (24 Stunden / Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Man bekommt dafür den Mindestlohn auch "Aushilfslohn" genannt von 8,50 die Stunde. Es wurden keine besonderen Absprachen getroffen d.h es gibt keinen speziellen Arbeitsvertrag. Man arbeitet schon länger als 3 Monate im Betrieb.

Jetzt tritt der Fall ein das man längere Zeit krank wird ( Krankenhaus Operation / Nachweispflichten alle erfüllt) Krankheitsdauer ca 3-5 Wochen.

  1. Kann der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter diesen Umständen ablehnen?

  2. Gibt es Regelungen (z.B Tarifverträge ) welche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen.

  3. Wie beantragt der Arbeitnehmer diese Lohnfortzahlung?

  4. Es liegt eine Arbeitszeit 24 Stunden die Woche vor ( 4 Tage je 6 Std) - Diese ist aber nicht in einem Vertrag geregelt. Wie setzt sich der Fortzuzahlende Lohn nun zusammen? Bsp: Wird als Grundlage hierfür der durchschnittliche Monatslohn der letzten drei Monate herangezogen und dieser als Lohnfortzahlungsbetrag festgesetzt?

Folgender fiktive Fall: Unser Teilzeitangestellter im obigen Beispiel muss operiert werden und weiß daher das er für ca 3-5 Wochen arbeitsunfähig werden wird. Er geht daher zu seinem Chef, teilt ihm dieses mit und fragt wie es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht. Der Chef lacht nur und sagt "Wer nicht arbeitet bekommt auch kein Geld, hier in der Gastronomie ist das anders geregelt, der Lohn wird nicht fortgezahlt" - ist so etwas möglich? Oder muss der Lohn weiter bezahlt werden?

Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Danke schon mal für eure Antworten!

Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gastronomie, Gewerbe, Krankengeld

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