Hallo, sind diese Klauseln im Arbeitsvertrag rechtens?

"Die Firma ist berechtigt, Kurzarbeit einseitig einzuführen, soweit dies aus betrieblichen gründen erforderlich ist. Für die Dauer der Kurzarbeit mindert sich die Vergütung im Verhältnis der ausgefallenen Arbeitszeit."

Zur Einführung von Kurzarbeit gibt es doch viele Regelungen, werden die durch diese Klausel ausgehebelt?

"Der Arbeitnehmer versichert, dass  er an keiner ansteckenden Krankheit leidet, keine körperlichen oder gesundheitlichen Mängel verschwiegen hat, die der Verrichtung der geschuldeten Arbeitsleistung entgegenstehen."

Sind solche Gesundheitsfragen im Arbeitsvertrag rechtens? Muß ich meinen AG über gesundheitliche Probleme Informieren, solange ich die Arbeit laut Arbeitsvertrag ordnungsgemäß mache?

Freundliche Grüße

O.