Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?
Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist.
Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind.
Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt.
In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.
Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war.
In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.
Wer kann helfen?
2 Antworten
Klingt soweit alles plausibel, wer hat denn noch weitere Infos, die helfen könnten!?
Danke!
Bedeutet man hat sich auf die freien Stellen mit welchen die Mitarbeiter 10/19 eingestellt wurden erfolglos beworben? Wurde man zum Vorstellungsgespräch geladen?
Grundsätzlich heißt es Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Die gleiche Eignung wird schwierig zu beweisen sein. Was sagt denn die zuständige Schwerbehindertenvertretung/Personalvertretung?
So eine ähnliche Situation hatten wir jetzt auch: hier wurde aber von Seiten der Personalvertretung die Zustimmung zu den unbefristeten Neueinstellungen an die Entfristung der bereits vorhandenen AN geknüpft. (= gleiche Aufgabe/gleiche Anforderung)
Das Argument länger und bereits Erfahrung zählt hier nicht. Es kommt auf das Anforderungsprofil der jetzt besetzten Stellen an: erfüllt man dies, bleibt evtl der Weg zur Klage unter Einschaltung des Integrationsamtes.
Die MA die in 10/2019 unbefristet eingestellt wurden, machen die gleiche Arbeit, die die Betroffene Person bereits seit 07/2018 tätigt und die neuen MA sind genauso angestellt, wie die betroffene Person."
Die Aussage verstehe ich gerade nicht. Es gibt meines Erachtens 2 Möglichkeiten, warum ich neue Mitarbeiter einstelle: a):ich habe freie Stellen in den gängigen Medien/Portalen ausgeschrieben- dann bin ich als befristet Beschäftigter natürlich gehalten mich auf diese Stellen zu bewerben, wenn ich die Arbeit weiter ausführen möchte. Mache ich dies nicht, kann ich auch nicht wegen Nichtberücksichtigung vorgehen.
b) Die „Neueinstellungen“ waren alles bereits befristet beschäftigte Mitarbeiter, deren Verträge man nun entfristet hat (=unbefristet eingestellt) ohne Stellenausschreibung. Dann liegt es im Ermessen des Personalverantwortlichen, der Beurteilungen.... in welcher Reihenfolge ich nun entfriste.
@Kabbes69, auf externe Stellen können die bereits Beschäftigten nicht bewerben bzw. werden nicht berücksichtigt, da schon angestellt, dafür muss man sich intern bewerben, die Stellen selbst, die extern ausgeschrieben sind, werden befristet ausgeschrieben, allerdings sind MA, die sich auf besagte externe Stelle beworben haben, unbefristet eingestellt worden.
In diesem Fall fühlt sich betroffene Person, die seit 07/2018 bei der BA im gleichen Bereich arbeitet, ein GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen, diskriminiert.
ok, hier kann nun tatsächlich nur noch ein Anwalt helfen und die Erkenntnis, dass die vorhandene, gewählte Personalvertretung für die Tonne ist.
Solange mit dem Betroffenen keine Personalgespräche (zB wegen Schlechtleistung) geführt wurden, Abmahnung ausgesprochen .... ich würde Einsicht in meine Personalakte beantragen, zur Not alles kopieren oder fotografieren und damit zum Integrationsamt und zum Anwalt. Den Ausschreibungstext der ausgeschriebenen Stellen organisieren. Vorher noch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen!
inwieweit dies nun aussagekräftig ist?
(Bedeutet man hat sich auf die freien Stellen mit welchen die Mitarbeiter 10/19 eingestellt wurden erfolglos beworben? Wurde man zum Vorstellungsgespräch geladen?)
"Die MA die in 10/2019 unbefristet eingestellt wurden, machen die gleiche Arbeit, die die Betroffene Person bereits seit 07/2018 tätigt und die neuen MA sind genauso angestellt, wie die betroffene Person."
(Grundsätzlich heißt es Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Die gleiche Eignung wird schwierig zu beweisen sein. Was sagt denn die zuständige Schwerbehindertenvertretung/Personalvertretung?)
"Da hat Betroffene Person noch kein Feedback erhalten."
(Das Argument länger und bereits Erfahrung zählt hier nicht. Es kommt auf das Anforderungsprofil der jetzt besetzten Stellen an: erfüllt man dies, bleibt evtl der Weg zur Klage unter Einschaltung des Integrationsamtes.)
"Das klingt schonmal hilfreich."