Ich weiß grundsätzlich gilt multiple Sklerose als absoluter Ausschlussgrund, trotzdem frage ich mich ob es nicht doch ein 'Schlupfloch' gibt um trotz Erkrankung bei der Polizei angenommen zu werden. Ich bin 18 Jahre alt und habe keinerlei Einschränkungen. Ich hoffe mir kann hier evtl. ein Jurist oder jemand der sich auskennt weiterhelfen.

Danke :)