Zeitarbeit: Weiterbeschäftigung im Einsatzbetrieb trotz abgelaufenen befristeten Arbeitsvertrags

Hallo zusammen,

in sachen Zeitarbeit und befristeter Arbeitsverträge habe ich mal eine Frage die mich schon länger beschäftigt und interessiert, zu der ich bis heute aber noch keine Antwort gefunden habe (ohne einen Fachanwalt einzuspannen).

Folgende Situation die sogar jmd. aus meinem Umfeld aktuell betreffen könnte:

Person A ist als Leihkraft bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und wird bei einem größeren Konzern eingesetzt. Person A hat einen befristeten 1-Jahres Vertrag, welcher am 30.06. diesen Jahres ablaufen würde, also von alleine endet.

Der Einsatzbetrieb (entleihender Konzern) möchte die Leihkraft A gern bis Ende des Jahres beschäftigen und hat dafür sein ok gegeben (sowohl ggü. der Leihkraft als auch dem Verleiher). Nun verlängert die Zeitarbeitsfirma aber den Vertrag nicht und lässt diesen mit dem 30.06. auslaufen (wie gesagt, alles rein theoretisch - daher bitte keine Kommentare wie "passiert doch nicht" oder "ist doch unrealistisch").

Nach deutschem Recht würde die Person A eigentlich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis rutschen, sollte sie am 01.07. (ok, eher am 02.07.) zur Arbeit gehen und sich daran keiner stören (PC-Zugang funktioniert weiterhin, Tür-Schlüsselkarte auch). - siehe auch Teilzeitbefristungsgesetz §15/5

Da Person A aber ursprünglich mit der Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag hatte und nicht mit dem Entleiherbetrieb, wo der Einsatz weiter läuft stellt sich die Frage:

  • Hat Person A jetzt einen Vertrag mit dem Konzern?
  • Wird der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen unbefristet?
  • Oder kann sich aufgrund dieser Voraussetzung der Arbeitsvertrag nicht alleine entfristen aufgrund Weiterbeschäftigung im Unternehmen?

Ich freue mich über jeden Beitrag von GuteFrage-Mitgliedern die schon mal ähnliche Erfahrungen oder Situationen hatten, ebenso wie von Personalern und Hobby-Juristen.

Beste Grüße - Euer Ravage

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, Zeitarbeit, befristung
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