Hallo! In meinem Arbeitsvertrag steht "Kündigungsfrist 3 Monate jeweils zum Quartalsende. Aus betriebstechnischen Gründen ist ein Austritt zum 31.12 und 31.03 aber nicht möglich. " D.h. man kann nur zum 30.06 sowie zum 31.03. eine Kündigung einreichen. Ist so eine Kündigungsklausel rechtlich überhaupt zulässig?