Hallo zusammen! Ich habe da mal eine Frage: Ich beziehe derzeit ALG 1 und habe die Möglichkeit, als Nebenverdienst eine selbständige Tätigkeit auszuüben: Als freiberuflicher Mitarbeiter in einem Callcenter (Telefonumfragen, es gibt für jedes Interview ein Honorar). Ich habe dort früher schon gearbeitet, und kenne einige Mitarbeiter/Teamleiter. Meine Arbeitslosigkeit ist mir irgendwie unangenehm, daher würde ich nur ungern ein Formular vom Arbeitsamt vorlegen müssen. Daher die Frage: Reichen dem Arbeitsamt als Nachweis über die Nebenbeschäftigung die Steuererklärung/Kontoauszüge, oder verlangen die noch andere Nachweise? Welche Angaben muß man machen? Und wie soll eigentlich nachgewiesen werden, dass man weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeitet?
Danke im Voraus!