Wann kann ich die Polizei rufen?

Ich habe gerade eine Frage gestellt, in dessen Zusammenhang auch das Rufen der Polizei vorkommt. Aber dieser Teil beschäftigt mich doch sehr. Sicher darf ich im Notfall die Polizei rufen. Aber gibt es außerdem noch eine Berechtigung oder sogar eine Verpflichtung hierfür?

In meiner anderen Frage geht es um Handwerker im Haus, die sich nicht ausweisen können. Genausogut kann aber jeder X-beliebige Mensch unter irgendeinem Vorwand ins Haus gelangen und sich auch als Handwerker oder Uhrenableser oder was auch immer ausgeben und dann evtl. alles möglich anstellen! Wenn der sich nicht ausweisen kann oder will, weise ich ihn aus dem Haus.

Was aber, wenn er das nicht tut? Was ist, wenn ein anderer Mieter den einfach reinlässt ohne zu überprüfen. Darf ich dann die Polizei rufen?

Ich will ja niemanden ärgern, habe einfach nur Angst, dass jemand unbefugt irgendwas macht. Letztens war in unserem Haus laut Aussage eines Nachbarn ein Teil der Gasetagenheizug undicht. Es hätte nach Gas gerochen und dann kam jemand aufgrund des Anrufs des Nachbarn und hat das repariert. Ich war nicht da; aber hinterher ist mir ganz schlecht geworden. Jeder kann einfach an die Geräte und daran herummanipulieren.

Also verständlich, dass ich ggf. die Polizei rufen will! Darf ich das oder kann ich selber hierfür womöglich belangt werden, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Handwerker doch zu Recht im Haus zu arbeiten haben?

Polizei, Recht, Mietrecht, Handwerker, Hausrecht
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