Mein Arbeitgeber hat sich jetzt ausgedacht das er eine Generalschließung in alle (ca. 60) Umkleideschränke einbauen lassen will. Gründe dafür sin das angeblich viele Zweitschlüssel abhanden gekommen sind die aber der Großteil der Mitarbeiter empfangen und auch dafür unterschrieben hat.

Jeder Mitarbeiter empfängt nun 2 Schlüssel und ein Generalschlüssel wird irgendwo hinterlegt (also ein General von dem man weiß)...

Da ich mich aufgrund anderer Vorfälle (Kühlschränke durchwühlen nach Feierabend etc.) dagegen wehren möchte nun die Frage - Ist das rechtlich erlaubt?