Sat-Schüssel auf dem Balkon soll weg

Ich kenne nicht die ganz genauen Umstände aber im Haus meiner Eltern entsteht derzeit ein heftiger Streit um eine auf dem Balkon angebrachte Satelittenschüssel.

Der Vermieter erteilte vor 20 Jahren meinen Eltern die ausdrückliche Erlaubnis (ich weiss nicht ob das im Mietvertrag vermerkt wurde oder ähnliches) eine Sat-schüssel auf dem Balkon zu installieren. Dort hängt diese noch immer, greift nicht in die Bausubstanz ein und ist kein optischer Schandfleck.

Nun wurde im Haus ein Kabel Anschluss für alle Parteien eingeführt (Hierzu sei gesagt das die 12 Wohnungen in diesem Haus nicht alle dem gleichen Vermieter gehören) und der Hausverwalter verlangt von allen dort wohnenden Personen ihre Schüsseln zu entfernen. Bis auf meine Eltern haben dies auch alle gemacht, mein Vater weigert sich jedoch wehement der Forderung nachzugeben. Es geht wohl auch soweit das Hausverwaltung und mein Vater sich regelrecht angiften deswegen.

Zudem Empfangen meine Eltern dadurch mehr Sender in besserer Qualität als wenn sie den neuen Anschluss nutzen würden.

Meine Frage also: Wenn der Vermieter eindeutig damit einverstanden ist, das die Schüssel dort seit nunmehr 20 Jahren hängt und auch weiter dort bleiben kann, darf die Hausverwaltung einem dann drohen und einen bedrängen diese zu Entfernen, auch wenn ein anderer Anschluss besteht?

Wir sind zudem deutsche, das heisst es besteht kein Sonderanspruch auf Ausländische Fernsehsender falls das hilft.

Antenne, Mietrecht, Satellitenschüssel
Kassendifferenzen vom Gehalt abziehen

Hallo

Ich arbeite als Floristin in einem Filialbetrieb. Wir arbeiten im Schichtsystem bis auf wenige Ausnahmen (vor Feiertagen etc) allein, das heisst Kollege A von Beispielsweise 8 Uhr bis 14 Uhr und Kollege B von 14 Uhr bis 21 Uhr.

Alle Mitarbeiter benutzen EINE Kasse. Bis Anfang diesen Jahres hatten wir ein anderes Kassensystem. Bei Schichtwechsel trug die Frühschicht dann ein was sie eingenommen hatte und die Kasse rechnete für die Spätschicht dann quasi von Null an weiter. So konnte jeder sicher sein welche Differenzen er in der Einnahme hatte.

Neuerdings sollen wir unsere Differenzen auf unserem Stundenzettel notieren, diese zusammenrechnen und alles was im Minus-Bereich liegt wird uns vom Gehalt abgezogen (wogegen Plusdifferenzen natürlich nicht ausgezahlt werden). Diese "Vereinbarung" ist NICHT im Arbeitsvertrag aufgeführt und auch dieses Manko-differenz-gedöhns nicht.

Nun...soweit so gut. Mit Einführung unseres neuen Kassensystems kann man zwar immernoch bei Schichtwechsel die Kasse zählen, sie nimmt die Differenz jedoch bis zum Tagesabschluss am Ende der Spätschicht mit.

Das heisst Kollege A hat eine Differenz von -5 € in der Frühschicht, dann hat Kollege B am Abend eben diese -5 € ebenfalls als Differenz aufgeführt und MUSS sie laut unseren Chefs auch genau so auf seinem Stundenzettel notieren.

Nun werden 2 Mitarbeitern jeweils 5 Euro abgezogen obwohl in Wahrheit nur 5 fehlten und einer von beiden nichteinmal die geringste Schuld daran hat. Schwierig wird es auch an Tagen an denen mehrere von uns gleichzeitig die Kasse bedienen. Zwar haben wir alle zum Kassieren unsere Pin Nummer, diese hat aber hauptsächlich den Nutzen um auf dem Kassenbon seinen Namen aufgeführt zu bekommen... Wer an so einem Tag eine Differenz verursacht hat ist nicht nachzuhalten, es sei denn man kann sie sich logisch erklären.

Würden also 3 Floristen gleichzeitig arbeiten und einer von denen macht eine Differenz von -1 € so hätten alle am Abend diese -1 € als Differenz aufzuführen und die Chefs haben ein Plus von 2 Euro gemacht.

Ich bin mir sehr sicher das dies nicht rechtens ist und würde gerne wissen wie ihr reagieren würdet. Hinzugefügt sei das Privatgespräche bzw Unter-4-Augen-Gespräche nahezu unmöglich sind und man eigentlich immer abgeblockt wird. (Am Telefon wird auch gern einfach mal aufgelegt wenn den Chefs gerade nicht nach reden zumute ist)

Arbeit, Gehalt, Arbeitsrecht, Kasse
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