Ich kenne nicht die ganz genauen Umstände aber im Haus meiner Eltern entsteht derzeit ein heftiger Streit um eine auf dem Balkon angebrachte Satelittenschüssel.
Der Vermieter erteilte vor 20 Jahren meinen Eltern die ausdrückliche Erlaubnis (ich weiss nicht ob das im Mietvertrag vermerkt wurde oder ähnliches) eine Sat-schüssel auf dem Balkon zu installieren. Dort hängt diese noch immer, greift nicht in die Bausubstanz ein und ist kein optischer Schandfleck.
Nun wurde im Haus ein Kabel Anschluss für alle Parteien eingeführt (Hierzu sei gesagt das die 12 Wohnungen in diesem Haus nicht alle dem gleichen Vermieter gehören) und der Hausverwalter verlangt von allen dort wohnenden Personen ihre Schüsseln zu entfernen. Bis auf meine Eltern haben dies auch alle gemacht, mein Vater weigert sich jedoch wehement der Forderung nachzugeben. Es geht wohl auch soweit das Hausverwaltung und mein Vater sich regelrecht angiften deswegen.
Zudem Empfangen meine Eltern dadurch mehr Sender in besserer Qualität als wenn sie den neuen Anschluss nutzen würden.
Meine Frage also: Wenn der Vermieter eindeutig damit einverstanden ist, das die Schüssel dort seit nunmehr 20 Jahren hängt und auch weiter dort bleiben kann, darf die Hausverwaltung einem dann drohen und einen bedrängen diese zu Entfernen, auch wenn ein anderer Anschluss besteht?
Wir sind zudem deutsche, das heisst es besteht kein Sonderanspruch auf Ausländische Fernsehsender falls das hilft.