Ich habe bis vor kurzem in einem Produktionsbetrieb gearbeitet. Mein befristeter Vertrag wurde nicht verlängert. Ich wurde pro Stunde bezahlt, hatte also einen Stundenlohn. Wir mussten ein- und wieder ausstempeln. Wenn ich mir das Arbeitszeitgesetz anschaue, dann sehe ich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Stunden aufzuzeichnen und sogar zwei Jahre gespeichert haben muss.
Damit ich meine Abrechnungen vollständig überprüfen kann, benötige ich Nachweise über meine aufgezeichneten Stunden. Mein ehemaliger Arbeitgeber weigert sich allerdings, mir diese Stundennachweise über meine Stempelzeiten auszuhändigen.
Meine Frage: Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf Wunsch seines Arbeitnehmers, diesen Stundennachweis auszuhändigen?