Hallo zusammen,
nochmals eine Fragen zum Peronalbogen: Wenn man einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgegangen ist, wie verhält es sich mit der Angabe zu "Anzahl der Beschäftigungstage"? Beispiel: Ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis wurde vom, 3. Februar bis 28. Februar ausgeführt, aber man hat nur 8 Tage a 8 Stunden gearbeitet? ->Nimmt man hier die Anzahl des formalen Beschäftigungsverhältnisses oder die geleisteten Arbeitstage?
Vielen Dank!
P.