Kündigung/Aufhebungsvertrag nach Aussteuerung

Hallo,

ich bin seit Anfang 2013 arbeitsunfähig. Nun kommt es im August 2014 zur Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich werde aber vorher über diesen Zeitpunkt hinweg zur Reha fahren. Mit Rückkehr von der Reha muss ich mich arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld 1 beziehen zu können. Es wird sowohl von meiner Seite aus, als auch von Seiten meines Arbeitgebers NICHT auf eine Weiterbeschäftigung in meinem alten Bertieb plädiert. Höchstwahrscheinlich werde ich nach der Reha meine alte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht wieder aufnehmen können. Meine Frage jetzt: In welcher Form sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden?

Habe von zwei Möglichkeiten gehört:

Die eine ist ein Aufhebungsvertrag, welchen ich aber nur bei definitiv festgestellter AU in meinem alten Beruf unterzeichnen darf, da sonst eine Sperrzeit des Arbeitsamtes kommt.

Die zweite wäre die Abgabe des Direktionsrechts an das Arbeitsamt, wobei das Beschäftigungsverhältnis endet, aber das Arbeitsverhältnis bleibt. Nun steh ich - ehrlich gesagt - ziemlich bedeppert da, da mein Arbeitgeber langsam wissen will, woran er ist; vom Arbeitsamt bekomme ich dazu aber keine Infos)

Soweit ich weiß, steht mir für 2013 auch noch der gesamte Resturlaub und für 2014 anteilig Urlaub zu. Inwieweit wird und in welcher Form wird dieser dann ausgezahlt?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Krankenkasse, arbeitsunfaehig, Aussteuerung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.