Ein Arbeitnehmer ist auf Teilzeit im Einzelhandel beschäftigt, flexible Arbeitszeiten, die durch einen monatlichen Arbeitsplan geregelt werden.

Der Arbeitgeber zieht auf der Abrechnung, gemäß Arbeitszeitgesetz, ab 6 Std. Arbeitszeit ein halbe Stunde Pause von der Vergütung pauschal ab. Jedoch ist vom Arbeitgeber nicht geregelt, wann und in welcher Zeitaufteilung diese Pause zu nehmen ist. Weiterhin ist eine solche Pause am Stück wegen Personalmangel und Kundenaufkommen nicht möglich. Daher macht der Arbeitnehmer mal 2-3 min Pause, wenn gerade Platz ist.

Darf der Arbeitgeber einfach so, ohne Regelung von festen Pausenzeiten, pauschal die Pausenzeiten von der Vergütung abziehen?