Bekommt man die Mittlere Reife so leicht?

Hallo Leute.. mal ne Frage zum Thema Bildung... und zwar zur Mittleren Reife/Mittlerer Bildungsabschluss (also halt Realschule oder Haupt-/Mittelschulen mit Mittlerer Reife). Klar wenn man die Realschule erfolgreich absolviert oder die 10te Klasse einer Mittelschule besucht hat und bestanden hat natürlich hat man die Mittlere Reife... kann also (theoretisch) als Mittelschüler mit Mittlerer Reife das selbe erreichen (Beruflich) wie ein Realschüler. Aber jetzt zu meiner Frage.. wenn man "nur" einen qualifizierenden Hauptschulabschluss hat (also die Haupt-/Mittelschule nach der 9ten Klasse mit dem Quali verlässt) und dann eine Berufsausbildung abschließt bekommt man ebenfalls automatisch den Mittleren Bildungsabschluss.. das stimmt doch so oder? Aber was ist wenn man keinen Quali hat.. wenn man beispielsweise nach der 9ten abgebrochen hat oder die Schule ohne Abschluss verlassen hat und trotzdem einen Ausbildungsplatz bekommen hat ... hat man dann nach der Ausbildung auch die Mittlere Reife? Also wenn man keinen Quali hat bzw. nur einen normalen Hauptschulabschluss besitzt keinen qualifizierenden? Bekommt man dann nach der Lehre auch die Mittlere Reife einfach so? Oder braucht man da mindestens den Quali zuvor? Oder reichen einfach gute Berufsschulnoten? Also versteht mich bitte nicht falsch.. es ist ja schön wenn dann jeder quasi den Mittleren Abschluss bekommt auch wenn man in der Schule nicht so erfolgreich war und einem dann alle Wege bis hin zum Abi offen stehen, aber dann sind doch eigentlich alle Real- oder Mittelschüler doof... ich meine klar ist finde ich Schule einfach das Beste.. ich bin/war kein Streber oder so aber ich ging schon immer gerne hin einfach weil man dort die meisten schon gut kannte und es einfach Spaß machte und Chillig war.. im vergleich jetzt zur Arbeit... aber dann sind doch alle Realschüler doof... ich meine dann geht man eben auf eine Hauptschule (das soll jetzt bitte NICHT abwerten verstanden werden so ist es nicht gemeint) dort tut man sich sicherlich meistens leichter weil einfach der Stoff nicht so komprimiert ist und die Fächer einfach weniger sind bzw der Stoff.. auf der Real Bio, Chemie, Physik.. 3 verschiedene Fächer .. auf der Haupt PCB (alles in einem Fach) und so einfach ist es allgemein leichter.. dann macht man eine Ausbildung danach (ob mit Quali oder ohne) verdient schon mal ein Jahr eher Geld und bekommt später trotzdem genau den selben Abschluss und kann dann auch noch andere Jobs machen oder sogar (natürlich dann um 3 Jahre wegen der benötigten Berufsausbildung verkürzt) noch das Abitur nachholen und studieren... also bekommt man die Mittlere Reife dann nur wenn man Quali + Berufsausbildung hat.. oder auch einfach Hauptschule ohne Quali + Berufsausbildung? Hilfreiche Antworten wären nett.. Dankeschön! :)

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Darf man aus Spaß jemanden einen Zugang legen?

Meine Frage bezieht sich nicht darauf, ob so etwas richtig ist, was ich selbst bezweifle, sondern ob so etwas strafbar bzw. erlaubt ist. Ein Bekannter von mir (er hat nichts mit Krankenhaus, Rettungsdienst etc. zu tun!) hat irgendwie mal Praktikum in einem Krankenhaus gemacht und auf hat da angeblich eine Braunüle und ein Laborset bekommen... jedenfalls wollte er von mir wissen, weil sein Bruder würde sich einen Zugang legen lassen, ob er ihn einfach so als "Spaß" einen legen darf... Da sein Bruder nichts dagegen hat, weiß ich nicht wie das rechtlich ist, aber dieser Bekannte hat keinerlei medizinische Ausbildung (höchstens einen Erste Hilfe Kurs). Ich habe ihm zwar gesagt dass er das lassen soll, weil das immer mit (auch wenn meistens kleinen) Risiken verbunden ist und man so etwas auch nicht zum Spaß macht vor allem wenn man nicht weiß wie das geht und nicht in einem Medizinischen Beruf haupt/ oder ehrenamtlich tätig ist. Er wollte nämlich auch noch dass ich ihm zeige wie man so einen Zugang legt... die meisten werden jetzt denken "spinnt der?!" das denke ich mir auch. Aber meine Frage geht nicht darum ob das gestört ist, sondern, ob man (auch wenn man eine medizinische Ausbildung besitzt) dafür Strafbar gemacht werden könnte, wenn man einen Freund, Bekannten oder Familienmitglied aus "Spaß" einen vernösen Zugang legt, aber diese Person zugestimmt hat? Denn diese Frage konnte ich ihm auch nicht beantworten.. ich denke mal nicht dass man sich da Strafbar macht wenn die Person das zulässt aber ich weiß es eben auch nicht.. einerseits stellt es ja eine körperverletzung dar, aber wenn die person nichts dagegen hat... kann mir da jemand rat geben? Danke!

Medizin, Recht, Gesetz, Arzt, Krankenhaus, Rettungsdienst, Strafe
17 Jährige in der Nachtschicht mitnehmen? Legal?

Hallo, hoffe ihr könnt mir ein bisschen Klarheit geben. In unserem Kreisverband dürfen Praktikanten (Schülerpraktikanten oder Praktikanten in Ausbildung [RS/RA]) ab 15 Jahren auf dem KTW (Krankentransportwagen) und ab 16 Jahren Tagsüber auf dem RTW (Rettungstransportwagen) und ab 17 Jahren Tagsüber auf dem NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) als Praktikanten (also 3. Mann/Frau) mitfahren. Dies stimmt ja alles so. So jetzt zu meiner Frage; Unser LRD (Leiter Rettungsdienst) lässt einen 17 jährigen RS-Praktikanten (also Rettungssanitäter in praktischer Ausbildung) auch Nachts auf dem RTW als 3. Mann mitfahren, da er die Verantwortung dafür übernimmt. Natürlich hat der Praktikant auch die Einverständnis der Eltern dafür. Ich persönlich habe kein Problem damit ihn mitzunehmen, auch Nachts nicht. Allerdings frage ich mich, ob das schon alles so legal ist, da laut Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendliche unter 18 Jahren nicht in der Zeit zwischen 20 und 06 Uhr beschäftigt werden dürfen, ab 17 allerdings bereits zwischen 22 und 06 Uhr. Es gibt aber auch Ausnahmen im Gesetz, Berufe oder Branchen in denen der Arbeitsrythmus Nachtschichten verlangt z. B. Bäckerlehrlinge etc. die dürfen mit einer Sondergenehmigung Nachts arbeiten. Gilt so eine Regelung dann auch für den Rettungsdienst? Denn der LRD meinte nur, der darf auch Nachts mitfahren, dass geht schon in Ordnung, er verantwortet das.

Arbeit, Ausbildung, Jugendliche, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Nachtschicht, Rettungsdienst, Sanitäter
Als Minderjähriger betrunken von der Polizei erwischt - was nun?

Hallo Leute, was wäre, wenn man als 15 Jähriger auf einem Volksfest ist, ohne Eltern, um so in etwa 24 Uhr verlässt man das Festzelt weil man zum Parkplatz will wo die Mutter wartet um einen abzuholen, ein Polizist spricht einen dann auf dem Weg an nach Ausweis und so weiter und ob man schon 16 wäre.. bla bla bal... mir geht es eig. nur darum, wenn die Polizei einem alkoholisierten Minderjährigen auf einem Volksfest oder in einer Bar oder was weiß ich wo erwischt, egal ob sie ihn nun mit zum ausnüchtern nehmen, oder ihn in die Hände der Eltern übergeben, könnten die Polizeibeamten einen dafür anzeigen? schon oder? bzw. die Eltern oder? Und, meine wichtigste Frage, wenn man da erwischt werden würde, man hat nur getrunken, nicht randaliert oder widerstand oder ähnliches geleistet, und man möchte zur Polizei, könnte man das nach einer solchen Aktion vergessen? Also ich meine könnte man sich trotzdem noch bewerben, oder könnte es heißen "sie wurden im Zusammenhang mit einer Straftat angezeigt - Sie dürfen sich nicht mehr bewerben bzw. die Polizei nimmt sie nicht" oder so etwas?? Könnte einem so etwas widerfahren? Oder muss man dafür etwas anstellen wo man mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe bekommt, dass man nicht mehr zur Polizei darf?

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Bedeutet das, dass man nicht durchfallen kann? Bitte helft mir. Danke! :)

Hallo Leute, ich mache zur Zeit einen Fachlehrgang zum "Rettungsdiensthelfer/Rettungshelfer" (die Bezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland, in Bayern z.B. nennt man ihn RDH [Rettungsdiensthelfer]) jedenfalls haben meine Kollegen und ich in ein paar Wochen Prüfung. Letztes mal hat uns der Chef-Ausbilder des Landkreises gesagt, dass man bei diesem Lehrgang nicht einmal eine Prüfung bräuchte, dies obliegt dem jeweiligen BRK Kreisverband wie sie das handhaben.. Aber er meinte man kann die Ausbildung "bestehen" oder "nicht bestehen", wenn man sie besteht dann kann man innerhalb von 3 - 3 1/2 Jahren die Weiterbildung zum RS (Rettungssanitäter) absolvieren, also ohne die Theorie-Ausbildung, dann nur mit dem Wachen- und Klinik-Praktikum und der Abschlusswoche. Aber wenn man sie nicht besteht wird das BRK uns den RDH nicht aberkennen, also wir dürfen uns danach trotzdem "RDH" nennen, aber der KV wird uns nicht ohne noch einmal die 150-stündige Theorie-Ausbildung auf den RS-Lehrgang lassen, also man müsste theoretisch wieder die gesamte Ausbildung ERFOLGREICH absolvieren, eher uns er Kreisverband auf die RS-Prüfung zulassen würde.

So viel zur Vorgeschichte... Meine Frage ist allerdings, bedeutet dass dann, selbst wenn man an (im Schlimmsten Fall angenommen) Theorie, und die beiden Praxis-Teile (1. Das Fallbeispiel und die HLW) scheitern würde und somit die Prüfung NICHT bestanden hat, dass man dann trotzdem RDH ist? Allerdings kann man ohne die erneuten 150-std. Theorie nicht die RS-Prüfung machen, stimmt das so wie ich das interpretiert habe?

Danke schon einmal im Voraus! :)

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