UMFRAGE! Pizzafahrer - ein guter und sicherer Job mit Zukunft?

Guten Abend,

dies ist eine Umfrage.

Ich bin zur Zeit als Pizzafahrer tätig, habe jeden Monat mindestens 100 Stunden, manche Monate auch 120 - 130 Stunden. Die Fahrten kann ich mit einem Firmenwagen machen und der Verdienst ist echt nicht übel.

Außerdem verdiene ich jeden Tag Trinkgelder. Der Chef ist auch sehr zufrieden mit mir.

Ich nenne mal ein paar Vor - und Nachteile (mich persönlich betreffend), die der Job für mich mit sich bringt:

Vorteile:

  • tägliche Trinkgelder
  • Firmenwagen für die Tätigkeit selbst
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • zuverlässige Zahlung von Gehalt zum 10. des Folgemonats
  • auf Wunsch Barauszahlung vom Gehalt (Netto)

Nachteile:

  • eigener PKW zum Erreichen notwendig
  • Trinkgeldhöhe nicht konstant
  • körperlich sehr sehr anstrengend (Treppen, Hausflure)
  • Feierabend erst ab frühestens 23:00 Uhr
  • sehr lange, anstrengende Schichten

Nun die Frage:

Würdet Ihr mit meinem Job an meiner Stelle auf Dauer gesehen zufrieden sein, oder ihn eher als Kurzzeitjob als Sprungbrett für eine sehr gute Alternative nehmen?

Ist es eigentlich sehr doof, öfter die Jobs zu wechseln oder manchmal auch nachvollziehbar? Würde da mal gerne Eure Einstellung zu wissen.

Danke.

Sicherer Job mit Zukunft, aber nimm Dir besser einen anderen 36%
Eigene Antwort 28%
Sicherer Job, mit sehr guter Zukunft, es gibt keine Alternative 12%
Unsicherer Job ohne Zukunft, besser wäre es, wenn 12%
Andere 8%
Sonstige 4%
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Kopftuch aber trotzdem nicht bedeckt?

Assalamu Alaikum wa rahmatullahi wa barakaatuh meine lieben Geschwister, dies ist eine Frage, NUR auf die islamische Sicht bezogen, ich möchte bitte keine anderen Ansichten auf meine Frage, die mir nicht weiterhelfen oder beleidigend/angreifend sind gegenüber meinem Glauben. Ich hoffe, ihr hattet einen gesegneten Ramadan, möge Allah swt. das fasten, die Duas und die Gebete von euch und euren Familien annehmen. Nun zu meiner Frage Hauptfrage: ich sehe oft Frauen mit Kopftüchern, die aber beispielsweise bewusst den Hals nicht bedecken oder allgemein Körperteile, die Allah vorgeschrieben hat, frei lassen oder trotzdem enge Kleidung tragen, Schmuck präsentieren usw. ... gelten solche Frauen trotzdem als ,,bedeckt" oder wie lautet das Urteil? Nebenfrage: Ich sehe ebenfalls oft, wie Frauen die kein Kopftuch tragen, eine Hijabi z. B. darauf hinweist und ihr hilft und andere sich direkt angegriffen fühlen und sagen ,,du musst gar nichts sagen, du trägst nicht mal eins" Ich bin selber noch keine Hijabi da meine Eltern streng dagegen sind und mich ausschliessen würden und auch gar nicht gerne darüber reden da es für sie die Religion der Araber ist, und nicht ,,unsere" und da ich in meinem aktuellen alter keine Chance habe irgendwo hinzugehen oder auf mich alleine gestellt zu sein, werde ich In Shaa Allah früh islamisch heiraten und dann für Allah ein Kopftuch tragen und alles andere in Kauf nehmen. Obwohl ich keine Hijabi bin, achte ich darauf, dass alle meine Stellen bedeckt sind, mit Ausnahme meiner Haare und gebe ebenfalls Kopftuch tragenden Frauen, wenn ich es sehe, Tipps, jedoch wird man direkt dumm angemacht, weil man selber keins trägt. Was soll man dagegen sagen oder tun? Vielen Dank im Voraus

Islam, Hijab, Kopftuch, Koran, Muslime, Urteil
ausgerutscht, weil kein "frisch-gewischt"-schild stand. jetzt anklage

vorgestern Nacht bin ich auf ein Geburtstag in einem kleinen Club gegangen und wollte dann in eine Toilette. auf dem weg dorthin rutschte ich volle kanne aus und prallte mit meinem Kopf direkt auf sie scharfe kante. der schmerz war so unerträglich, dass ich sogar weinen musste. meine Freundin und ein anderes Mädchen fragten schockiert, ob es mir noch gut gehe. waehrenddessen schaute ich auf den boden und sah, dass der Boden frisch gewischt war und kein frisch-gewischt-schild stand. ich beruhigte mich selber wieder und sperrte mich in eine Kabine ein. dort weinte ich vor schmerzen, aber beruhigte mich wieder. als ich dann meine Hand von meinem Kopf entfernte, war meine Hand voller Blut, und da merkte ich, dass das nicht nur eine kleine, unwichtige Prellung am Kopf war. ich ging dann runter zu den Sanitätern und die meinten, ich muesse das auf jeden Fall nähen lassen, da ich an meinem Ohr eine Platzwunde hätte. meine Freundin und ich fuhren dann auch mit dem Taxi zum Krankenhaus und dort ließ ich mich betaeuben und nähen.

bei Fragen, ob ich womöglich was getrunken habe, werde ich bejahen. aber ich war nur leicht angetrunken, und hinfallen aufgrund zu viel Alkoholkonsum gab's bei mir nie und wird es auch nie geben. in diesem Fall war es der zu glitschige Boden, der frisch gewischt wurde.

aktueller stand: mein Kopf und Knie tun immer noch weh. auf der linken Seite kann ich logischer Weise nicht schlafen, da dort genäht wurde.

kann ich die anklagen? wenn ja, wie mache ich das? ich gehe auch gleich zum Arzt, was brauche ich da? brauche ich zeugen, atteste usw.?

Schadensersatz, Unfall, ausrutschen, anklage, Boden, Urteil, Rutschig
Warum werde ich unschuldig verurteilt?

Am 23.5.2021 setzte ich mich in den Gottesdienst einer Kirche, die ich seit 2011 besuche. Zwei Tage vorher ist leider der Papa meiner Kinder viel zu jung gestorben während auch zeitgleich mein eigener Vater im Sterben lag. In tiefster Trauer und in Tränen saß ich in der Kirche.

Bald darauf bekam ich völlig überrascht eine Strafanzeige und mir wird Hausfriedensbruch vorgeworfen sowie hätte ich einen Menschen gegrüßt und somit seine Nähe gesucht. Von alldem entspricht nichts der Wahrheit. Ich habe mit diesen Anschuldigungen nichts zu tun. Der Prozeß geht nun ein Jahr, meine Rechtsanwältin hatte Einspruch eingelegt. In den Verhandlungen vor dem Strafgericht machen alle drei Zeugen der Gegenseite unwahre Aussagen, zu meinen tiefsten Entsetzen! Darunter der Pfarrer und der Kirchenvorstand. Alle Zeugen sind einander sehr eng befreundet weshalb sie sich natürlich abgesprochen haben.

Das Gericht mit Staatsanwaltschaft und Richter ist davon überzeugt, daß drei Zeugen gleichzeitig nicht lügen können und somit ich zur Lügnerin erklärt wurde. In der Verhandlung betonte ich, das die Zeugenaussagen nicht wahr sind.

Doch das interessiert keinen. Ich wurde verurteilt obwohl ich genau weiß das ich unschuldig bin. Das ist doch absurd! Dagegen legte ich Berufung ein.

Auf keinen Fall darf das Urteil rechtskräftig werden! Wie kann ich das verhindern?

Es ist so schrecklich, wie im einem falschen Film! Mehrere Tausend Euro Rechtsanwaltskosten sowie mehrere Tausend Euro Gerichts- und Strafkosten soll ich zahlen! Für Straftaten, die ich in keinster Weise begangen habe. Das ist Existenzvernichtung, diese habe ich mir mühsam über die Jahre hinweg aufgebaut.

Wie ist es möglich das Zeugen solche Aussagen machen können wenn diese beim Hereintreten in den Kirchenraum überhaupt nicht in meiner Nähe waren?

Ich bitte dringend um Antworten!

Die Lügen der Zeugen sind entsetzlich, Rufmord in alle Richtungen gleich nach den Todesfällen. Sogar meine Zeugen wurden neulich vor einer Gerichtsverhandlung vom Kirchenvorstand so negativ mit falschen Informationen zu meiner Person beeinflußt, daß diese nichts mehr mit mir zu tun haben wollten, was ich unter meinen Zeugen aber aufklären konnte.

Inzwischen drängen sich mir Suizidgedanken auf da ich so verzweifelt bin weil mir nicht geglaubt wird und ich als Lügnerin dargestellt und bezeichnet werde.

Recht, Hausfriedensbruch, Straftat, Urteil, Psychologie und Gesellschaft
Akif Pirincci - Haft oder Meinungsfreiheit?

Die Jüngeren hier kennen den Autor Akif Pirincci vermutlich nur als rechten Blogger. In den 90ern schrieb er noch unterhaltsame, harmlose aber nicht dumme, Katzenkrimis.

Heute ist er 64 und sitzt in Bonn auf der Aklagebank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung vor. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den in der Türkei geborenen Pirincci heute zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung.

Pirinnci bleibt trotzdem zunächst auf freiem Fuß. Sein Anwalt ging in Berufung.

Hier die soeben erschienene Meldung des WDR.

Was denkt Ihr?

Fallen Äußerungen wie diese (siehe unten) noch unter die Meinungsfreiheit, oder ist das harte Urteil gerechtfertigt?

In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung.
Volksverhetzung 56%
Meinungsfreiheit 44%
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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

Bild zum Beitrag
Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 61%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
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