Vater Flucht sein Kind urteil?

4 Antworten

Man darf als Muslim nicht fluchen. Das ist verboten im Islam

Abdullâh ibn Mas’ûd radiallahu anhu (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert vom Propheten ﷺ (Allahs Gebete und Segen auf ihm), dass dieser sagte: „Ein Mu’min (Gläubiger) ist kein Lästerer und keiner, der ständig herumflucht (arab. La‘ân), ordinäre Wörter benutzt oder unzüchtig redet.“

[At-Tirmidhî; sahîh nach Al-Albânî]

At-Tîbî sagte: „‘Er ist kein La’ân‘ heißt: „Er ist keiner, der die Menschen verflucht, indem er sie aus der Barmherzigkeit ihres Herrn entfernen will. Dies kann auf offene Weise geschehen, wenn jemand sagt: ‚Möge Allâh den Soundso verfluchen‘ oder mit einer Anspielung: ‚Möge der Zorn auf ihn herabkommen, möge er ins Feuer geführt werden‘.“ As-San’ânî sagte: „La‘ân ist ein Partizip Aktiv für eine Verstärkung (Muster Fa‘âl) in der Bedeutung ‚viel fluchend‘. Damit ist nicht gemeint, dass nur das Übermaß unerwünscht sei, sondern Fluchen ist in kleinem und großem Ausmaß verboten. 

burhan1999 
Fragesteller
 14.04.2024, 19:47

Was ist das Urteil aber wenn der Vater sein Kind verflucht ? Muss der Sohn jetzt Angst haben ?

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Man sollte nicht fluchen. Und wenn er auch noch ohne Grund flucht, dann brauchst du keine Angst zu haben. Natürlich wird er dafür zu Rechenschaft gezogen.

7veren⁷

burhan1999 
Fragesteller
 14.04.2024, 19:10

Bitte nimm meine Fa an

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Urteil über das Verfluchen von Kindern und der Ehefrau, und ob das Verfluchen als Scheidung gilt?

Frage:

Was ist das Urteil über denjenigen, der seine Ehefrau oder einige seiner Kinder verflucht? Und wird das Verfluchen der Frau als Scheidung angesehen oder nicht?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Das Verfluchen der Frau ist nicht erlaubt und gilt nicht als Scheidung für sie, sondern sie bleibt in seiner Obhut, und er muss Tawbah (Reue) gegenüber Allah darüber ablegen und um Verzeihung von ihr bitten für das, was er ihr an Beschimpfungen zugefügt hat. Ebenso ist es nicht erlaubt, seine Kinder oder andere Muslime zu verfluchen, aufgrund des Wortes des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm): "Das Schmähen eines Muslims ist Frevel und ihn zu bekämpfen ist Unglaube", was authentisch überliefert ist, und seines Wortes (Allahs Segen und Frieden auf ihm): "Das Verfluchen eines Gläubigen ist wie ihn zu töten", was al-Buchari in seinem Sahih überliefert hat.

Diese beiden authentischen Überlieferungen zeigen, dass das Verfluchen eines Muslims seines Bruders zu den großen Sünden gehört, daher ist es Pflicht, sich davor zu hüten und die Zunge vor dieser abscheulichen Tat zu bewahren.

Und die Frau wird durch das Verfluchen nicht geschieden, sondern bleibt in der Obhut ihres Ehemannes, wie bereits erwähnt. [1]

[1] حكم لعن الأبناء والزوجة ، وهل يعد لعنها طلاقاً ؟

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah
burhan1999 
Fragesteller
 14.04.2024, 19:46

Was ist mit dem Sohn ? Was muss er tun ? Muss er jetzt Angst haben weil er verflucht worden ist?

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marmoris  14.04.2024, 19:56
@burhan1999

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Das Bittgebet (Du'a') des Vaters für seinen Sohn oder gegen ihn wird erhört, wie der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "Drei Arten von Bittgebeten werden ohne Zweifel erhört: Das Bittgebet des Unterdrückten, das Bittgebet des Reisenden und das Bittgebet des Vaters für sein Kind." Dies überlieferte Ibn Madscha (3862) und Al-Albani stufte es als Sahih (authentisch) ein in seiner Reihe "Die authentischen Hadithe" (596). Und der Wortlaut des Imams Ahmad (7197) lautet: "Und das Bittgebet des Vaters gegen sein Kind."

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen davon:

1- Wenn das Bittgebet in einem Zustand von Ärger und Verdruss erfolgt, aufgrund des Wortes Allahs, des Erhabenen: "Wenn Allah den Menschen das Schlechte so beschleunigen würde, wie sie das Gute zu beschleunigen wünschen, wäre ihre Frist für sie bereits bestimmt. Aber Wir lassen diejenigen, die nicht die Begegnung mit Uns erwarten, in ihrer Auflehnung umherirren." (Yunus/11)

Ibn Kathir (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in seinem Tafsir (2/554): "Er (Allah) berichtet über Seine Langmut und Güte gegenüber Seinen Dienern und dass Er ihnen nicht erhört, wenn sie gegen sich selbst, ihr Vermögen oder ihre Kinder beten, in einem Zustand von Ärger und Wut, und Er weiß, dass sie das Böse nicht in Absicht wollen. Daher erhört Er sie in diesem Zustand nicht aus Güte und Barmherzigkeit, so wie Er sie erhört, wenn sie für sich selbst, ihr Vermögen oder ihre Kinder um Gutes, Segen und Wachstum bitten." Ende des Zitats.

2- Wenn der Vater ungerecht ist, dann wird sein Bittgebet nicht erhört.

Al-Mudhahhari sagte in "Al-Mafatih Sharh Al-Masabih" (3/132): "Der Wortlaut des Hadith in Abu 'Isa at-Tirmidhi's Buch lautet: "Das Bittgebet des Vaters gegen seinen Sohn"; das bedeutet: ein Bittgebet des Bösen. Aber die Annahme dieses Bittgebetes erfolgt nur, wenn vom Sohn Ungehorsam ausgeht, d.h. dem Befehl des Vaters, dem der Sohn Gehorsam schuldig ist, zuwiderhandelt. Wenn also der Sohn ihm ungehorsam ist, ist der Vater der Unterdrückte, und sein Bittgebet wird erhört, wie wir beim Unterdrückten erwähnten, und dies gilt entsprechend auch für die Mutter." Ende des Zitats. [1]

[1] هل يستجاب دعاء الوالد الظالم على ولده؟

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Bitte nur die Muslime die Ahnung von sowas haben also...

Dafür muss man kein Muslim sein, denn das Strafgesetzbuch welches in Deutschland gilt, ist auch für Nicht-Muslime einzusehen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

Dort gibt es den Straftatbestand des "verfluchens" nicht. Unter Umständen kann aber z.B. § 185 (Beleidigung) des StGB zutreffen .

Was das Urteil dafür ist legt der Richter fest. Üblicherweise eine kleine Geldstrafe wenn es zu einer Verurteiltung kommt. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gibt das Gesetzt zwar her, dürften aber absolute Ausnahmefälle sein.

Dafür müsste der Geschädige aber Anzeige erstatten. Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt.