Wann Haftstrafe antreten nach Urteil?
Hallo zusammen, ich habe einen Bekannten der wegen folgender Delikte: Körperverletzung und Bedrohung angeklagt wurde. Das Opfer hat keine bleibenden Schäden.. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung durch einen Schlag ins Gesicht. Er ist schon vorbestraft gewesen wegen Körperverletzung. Die Angelegenheiten sind aber schon einige Jahre her. Das Gericht hat 3Jahre Freiheitsstrafe entschieden und gestern fiel das Urteil. Man kann ja nun innerhalb 1 Woche in Berufung gehen.. Gibt es eine Chance, dass die Haftstrafe zu einer Bewährungsstrafe ausgesetzt wird oder ist dies wegen der Delikte aus den Vorjahren eher nicht möglich? Kennt sich hier jemand damit aus? Habe leider keine Ahnung und möchte ihn jetzt auch nicht mit Fragen belasten..
LG und danke!
2 Antworten
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Bei drei Jahren ist eine Bewährung nicht möglich. In der Berufung könnte aber natürlich auf eine geringere Strafe erkannt werden. Die Chancen kann man von hier aus aber nicht abschätzen.
Nach Rechtskraft des Urteils kommt die Ladung zum Strafantritt durch die Staatsanwaltschaft. Das kann aber einige Wochen dauern. Wenn er einsitzen muss, dann kann nach 2/3 der Zeit der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden.
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Hi, nur bis zu 2 Jahren kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Ist es mehr, heißt es automatisch verbüsen.
Und auch mit den Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren hat der Verurteilte schlechte Karten mit Bewährung, wenn er schon unter Bewährung steht.
Es wird dann ein Brief kommen, bis wann die Strafe spätestens anzutreten ist. Tut der Verurteilte das nicht, wird er verhaftet.