Alles für ... 13.000€: Ist Höckes Verurteilung gerecht?
Das Landgericht Halle (Saale) hat den AfD-Politiker Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.
Dem Urteil zufolge hatte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren eine verbotene Parole der nationalsozialistischen SA geäußert. Damit erfüllte er den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hoecke-verurteilt-100.html
Einfache Frage: Was ist eure Meinung zu diesem Urteil?
138 Stimmen
19 Antworten
Guten Abend, @vanOoijen!
Schwierig zu beurteilen:
Strafrechtlich ist die letzte Äußerung, die der Herr Höcke im Mai 2021 geäußert hat, durchaus als Parole im Sinne des §§ 86 Abs. 1, 86a Abs. 2 StGB einzustufen, auch wenn es anhand des Kontextes aus seiner Sicht anders gemeint war. So hat es zumindest das OLG Hamm festgestellt (vgl. OLG Hamm - Urteil vom 01.02.2006 - 1 Ss 432/05). Das hierbei eine Geldstrafe statt Freiheitsstrafe verhängt wurde, hat der Richter in seinem Ermessen entschieden und ist das mildeste Mittel gegenüber der Freiheitsstrafe. Die Vorschrift des § 86a Abs. 1 StGB sieht nämlich eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor.
Angesichts dieser Sachlage halte ich die Verurteilung aus juristischer Sicht für vertretbar. Eine vorläufige Einstellung gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO wäre aber sicherlich auch eine Lösung gewesen wäre.
Aber: Es besteht noch die Möglichkeit gegen das Urteil Revision nach einzulegen. Gehe mal davon aus, dass er davon Gebrauch machen wird. Ob die Revision Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten.
Spannend ist es auf jeden Fall, mit welcher Begründung der BGH das erstinstanzliche Urteil bestätigt beziehungsweise aufhebt.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Wenn Bernd von Richtern verurteilt wurde, hat der Rechtsstaat sein Urteil gesprochen und das ist als solches zu akzeptieren.
Das Urteil ist insofern ungerecht, als dass es auf Anmaßung basiert: Das Gericht maßt sich an, zu wissen, was in Höckes Kopf vorging, wenn es behauptet, Höcke würde bewusst Nazi-Sprüche nutzen. Höcke selbst hat stets betont, gar nicht gewusst zu haben, dass dieser Satz aus dem 19. Jh. auch einmal von der SA Hitlers genutzt wurde.
Normalerweise aber gilt in Deutschland der alte Grundsatz des römischen Rechtes: In dubio pro reo – also im Zweifel (wenn keine zwingenden Beweise vorliegen) muss für den Angeklagten entschieden werden. Zwingende Beweise hätte das Gericht aber nur, wenn es Höckes Gedanken lesen könnte und die Lektüre dieser Gedanken ergibt, dass Höcke tatsächlich gewusst hat, dass dieser Spruch auch von der SA genutzt wurde. Das kann das Gericht aber nicht und daher ist es ein Fehlurteil bzw. ein politisches Schein- oder Gesinnungsurteil gewesen, das die Rechten allerdings auch in ihrem Sinne nutzen können: Nämlich als einen weiteren Beleg für ihre These, dass der ursprüngliche Rechtsstaat „Bundesrepublik Deutschland“ mehr und mehr zu einem Linksstaat bzw. Unrechtsstaat oder auch UN-Rechtsstaat verkommt, also auch die Justiz von politisch konformen Linksideologen durchsetzt ist.
Wer es nicht weiß, hier die Erklärung für den Rechtsgrundsatz In dubio pro reo:
Sprache und Satzbau werden stark von Außen beeinflusst: Menschen mit denen man spricht, was man liest, was man hört, was man sieht, womit man sich beschäftigt.
Die Tatsache an sich, dass es passiert ist, ist strafbar. Ob dies unbewusst oder bewusst passiert ist, spielt nur eine nebensächliche Rolle - beispielsweise beim Erheben des Strafmaßes.
Es wäre schon ein erheblicher Zufall, wenn jemand, der eindeutig als Rechtsextrem eingestuft ist, durch Zufall eine rechtsextreme Parole auf einer entsprechenden Veranstaltung raushaut. Es ist kein Zufall.
Es ist auch kein Zufall, dass Doktoranden oft dem Plagiatsvorwurf ausgesetzt werden, weil sie angeblich zitiert hätten, ohne die Quelle anzugeben. Vermeidlich eigene Schlüsse und Satzformungen sind einfach irgendwelche prägenden Texte, die man sich irgendwann, vor Jahren oder Jahrzehnten zu eigen gemacht hat.
Höcke selbst hat stets betont, gar nicht gewusst zu haben, dass dieser Satz aus dem 19. Jh. auch einmal von der SA Hitlers genutzt wurde.
Die Annahme, er habe als Geschichtslehrer das nicht gewusst, ist einfach nur lebensfremd.
Anscheinend sahen die Richter das in der Beweiswürdigung auch so.
Ich mag ihn nicht, aber das fällt unter Symbolpolitik - es wäre interessant, ob man das bei einem CDU-Mann nicht doch unter den Teppich gekehrt hätte, in meiner Heimat hatte man nämlich vor Gericht Narrenfreiheit als CDU'ler und wurde sehr mild behandelt. Es gibt etliche Beispiele.
https://www.youtube.com/watch?v=r_ny47wlsxc
Die Justiz ist alles andere als neutral, wenn es um Parteibücher geht - und öfter als gedacht wird die Gelegenheit genutzt, Andersdenkende oder Gegner fertig zu machen, wenn man es kann. Ich mag die AfD nicht und Höcke auch nicht, aber es stellt sich mir die Frage, wie ein CDU'ler hier weggekommen wäre und ob da überhaupt einer einen Finger krumm gemacht hätte. Objektiv sehe ich es so, dass hier die Gelegenheit genutzt wurde, einen unliebsamen Gegner medienwirksam fertig zu machen. Bestrafen muss man Höcke gewiss, aber dann bitte wertneutral.
Das stimmt schon und bezüglich Höcke und der AfD gebe ich dir mit jedem Wort Recht -------> aber ich frage mich, wie es wäre, wenn ein CDU'ler so was öffentlich gesagt hätte. Das wäre mit Sicherheit "überhört" worden oder er hätte sich auf Nachfrage "an nichts erinnern" können und es wäre gut so gewesen, es hätte auch keiner mehr was gesagt. Und da wird für mich - AfD hin oder her - mit zweierlei Maß gemessen.
Es geht darum eine wehrhafte Demokratie zu sein und offene Demokratiefeinde zu bekämpfen, ja.
wehret den Anfängen...denn so ein Handeln ist faschistoid und undemokratisch
Du redest von der AfD?
Gut.
🙄
Sicher...
Lies mal meine Antwort zum Thema AfD-Wähler. Da wirst du dich vermutlich wiederfinden: https://www.gutefrage.net/frage/mehr-maenner-als-frauen-waehlen-die-afd-was-sagt-dir-das#answer-545523226
Also deine Argumente sollen kraft höheren Gehaltes überzeugen? Was für einen Staat wünschst du dir?
Da aber meines Wissens nach noch 2 weitere Verfahren wegen Volksverhetzung anhängig sind, kommt da noch was auf ihn zu.
Übrigends ist das Urteil noch nicht rechtskräftig
Es geht nicht darum hier irgendwen "fertig zu machen", weil er "anders denkt", sondern Höcke ist der heimliche Führer der AfD und zwar auf Neonazikurs. Das ist eine Bedrohung für unsere Demokratie!
Deshalb ist jeder juristische Dämpfer, den er bekommt, im Gesamtkontext seines destruktiven Wirkens in Deutschland mehr als angemessen!
Zudem wusste er als Geschichtslehrer im Gegensatz zu anderen ganz genau, was er da sagte!