Hallo Leute,

bei einem Gerichtsverfahren mit insgesamt 3 Terminen, war ich als Angeklagter in der Hauptverhandlung mit einem Strafverteidiger an meiner Seite.

Nach Anhörung der Zeugen und dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ( dann doch Freispruch ) und meiner Aussage hat das Gericht das Urteil auf Freispuch gefällt. (05.11.2009).

Bis heute liegt mir jedoch keine schriftliche Form des Urteil vom Freispruch vor. Bei der Geschäftstelle will ich auch nicht nachfragen bzw. betteln, weil das ganze Verfahren eine Tortur mit einer großen Inszenierung war.

Muss das Gericht innerhalb von einem Monat nach mündlichen Urteil ein schriftliches Urteil dem Unschuldigen zugesandt haben ? -Bei Urteilen kenne ich es sonst so, das man Einsruch bzw. Berufung oder Revison einlegen kann (z.b. innerhalb einer Woche bei Berufung) , dass will ich bei Freispruch natürlich nicht tun. Mir geht es darum, dass die notwendigen Auslagen geltend gemacht werden und nicht verfallen.

Vielen Dank für die Antworten

Rene