Wäre eine Haftstrafe auf Bewärhung nicht besser als eine Geldstrafe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung erfolgt zum einen, wenn das Gericht eine Geldstrafe nicht für ausreichend erachtet, aber zum anderen eine günstige Sozialprognose sieht;

Vorbestraft bleibt man so oder so, klappt es mit der Bewährung wird sie nur nicht vollstreckt;

Regelmässig gibt es aber Bewährungsauflagen finanzieller Art, die man an bestimmte gemeinnützige Organisationen zahlen muss(evtl in Raten)

Die können unter Umständen die Höhe einer Geldstrafe haben;


Lisa20002 
Fragesteller
 17.11.2019, 23:58

Endlich mal eine kluge Antwort, vielen dank dafür.

Ja das klingt tatsächlich plausibel.

Muss man da sozialstunden auch leisten? Oder ist das wieder was anders.

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Bergfex49  18.11.2019, 00:04
@Lisa20002

Im Grunde sind die sozialstunden im Wesentlichen in jugendstrafsachen vorgesehen, ich sag mal so als Denkzettel;

Das Gericht kann aber auch solche Dienstleistungen als Bewährungsauflage auch für Erwachsene auferlegen;

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 00:07
@Bergfex49

Alles klar, ja am schlimmsten sind wohl so oder so die Zahlungen die man da leisten muss. Also mir wären so Sozialstunden lieber, wobei das im Endeffekt ja auch irgendwie aufs gleiche hinausläuft, also ob zB 1000€ strafe oder 100 Sozialstunden macht im Grunde ja kaum unterschied.

Aber hängt es nicht auch von der Schwere der Straftat ab?

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Bergfex49  18.11.2019, 00:15
@Lisa20002

Bewährung ist nur möglich wenn nicht mehr als zwei Jahre verurteilt werden;

Darüber geht es nicht mehr;

Es kann zb durchaus eine bewährungszeit von vier Jahren und zb300 Stunden verhängt werden

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 00:16
@Bergfex49

Wäre dann ein schaden von 3k, naja das geht voll.

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Bergfex49  18.11.2019, 00:35
@Lisa20002

Tagessätze gehen von fünf bis max 360 und die Höhe von 1 Euro bis 30.000, da kann schon was zusammenkommen;

Der tagessatz wird grob gesagt berechnet nach dem mtl netto geteilt durch 30, damit es in etwa jedem gleich weh tut

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 00:37
@Bergfex49

Ja ich weiß, unfair ist es dennoch.

Zb ein Arbeitsloser zahlt dann weniger Stundenlöhne als einer der 70 h pro Woche arbeitet.

jedoch gerechter als zb 20k egal wieviel wer verdient, das wäre manch einem egal und dem anderen würde es das Leben zerstören

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Bergfex49  18.11.2019, 01:05
@Lisa20002

Ja, das System Tagessatz ist halt derzeit noch das gerechteste

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 01:07
@Bergfex49

wie wird das gehandhabt wenn jemand jedes monat was anderes verdient?

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Bergfex49  18.11.2019, 01:16
@Lisa20002

Das Gericht setzt einen tagessatz fest den es für angemessen hält; wenn der verurteilte glaubt, dass das nicht passt, dann kann er Berufung einlegen, die sich auf die Höhe des tagessatzes beschränkt;

Dann muss er eben alle Unterlagen für zb einen durchschnittlichen jahresverdienst vorlegen, dann kann es sein, dass der tagessatz dann angeglichen wird

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 01:19
@Bergfex49

Alles klar, ja das klingt plausibel

Ich denke mal du weißt was ich meine, also wenn jemand zB studiert und über den Sommer pro Monat 2k verdiente und dann zu 90 Tagessätzen verurteilt wird.

Würde dass dann nicht über das Jahr gerechnet werden dann wären es eben diese 6k die er zahlen müsste also hätte er statt den 90 Tagessätzen dann einen Jahreslohn bezahlt.

Wäre das so ein Fall wo es angeglichen wird?

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Bergfex49  18.11.2019, 01:26
@Lisa20002

Ja, das wär so ein Fall, der Regelfall ist bzw war ja bisher ein monatlich etwa gleichbleibendes Einkommen, ist das nicht der fall, finden sich andere Berechnungen

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Jurius  18.11.2019, 06:12
@Lisa20002

Während der laufenden Strafvollstreckung wird nichts mehr angeglichen. Der Tagessatz wird im Urteil festgesetzt. Wenn das rechtskräftig ist, bleibt es so, wie es ist. Egal wie sich das Einkommen in der Folge ändert. Man kann lediglich über geringere Ratenzahlungen verhandeln.

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 11:10
@Jurius

Ja das mti den Raten ist ja wieder eine andere Geschichte.

Wirklilch relevant ist was man tatsächlich zahlt.

Ich gehe davon aus dass das bei vielen der Fall ist das sich das ändert. Speziell in jugen Jahren wenn jemand vielleicht doch noch studieren geht oder bei einem Jobverlust etc. ist das duirchaus von belang, wenn jemand 20 Jahre den Gleichen monatsbezug hat ist es anders.

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Jurius  18.11.2019, 13:04
@Lisa20002
Ich gehe davon aus dass das bei vielen der Fall ist das sich das ändert. Speziell in jugen Jahren wenn jemand vielleicht doch noch studieren geht oder bei einem Jobverlust etc. ist das duirchaus von belang

Das ändert aber rechtlich nichts. Wenn das Urteil einmal rechtskräftig ist, mit einer Strafe von z.B. 100 Tagessätzen je 30 EUR (= 3000,00 EUR) bleibt es so. Egal ob sich später das Einkommen verringert oder erhöht.

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 13:10
@Jurius

Ja das habe ich schon verstanden.

Aber stimmst du mir zu dass das dann unfair ist?

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Jurius  18.11.2019, 22:23
@Lisa20002

Nein, finde ich nicht. Da es sich eben auch dann nicht ändert, wenn man plötzlich mehr verdient, als zum Urteilszeitpunkt. Wenn ich Hartz 4 beziehe und entsprechend zu z. B. 100 Tagessätzen a 15 EUR (1.500) verurteilt werde, die ich in Raten à 30 Euro abbezahle, bleibt es auch dann bei den 1.500 EUR, wenn ich z.B. 1 Jahr nach dem Urteil plötzlich einen Job mit 2.100,00 EUR netto habe, mein Tagessatz also rechnerisch 70,00 EUR (somit 7.000,00 EUR Strafe) betragen würde.

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 22:36
@Jurius

Das meine ich nicht, ich rede nicht davon was nach dem Urteil ist sondern davon wenn man zB Student ist und gar nichts verdient sondern nur über den Sommer pro Monat 1500€ und dann 90 Tagessätze welche dann im Grunde ein Jahreslohn ist zahlen muss.

Dass das in zukunft davon unberührt bleibt ist wieder was anders.

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Jurius  23.11.2019, 13:26
@Lisa20002

Wenn es von vornherein sicher ist, dass man nur z.B. 6 Monate im Jahr arbeitet (z.B. Saisonarbeit) kann das Gericht das im Einzelfall berücksichtigen. Grundsätzlich gilt jedoch das Einkommen zum Urteilszeitpunkt.

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Lisa20002 
Fragesteller
 25.11.2019, 17:56
@Jurius

Wie wäre es bei Studenten?

Wird da berücksichtige wenn die zB sagen wir mal 3 Monate im Jahr arbeiten?

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Jurius  27.11.2019, 05:01
@Lisa20002

Wie oben geschrieben. Kann das Gericht im Einzelfall berücksichtigen...

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Das kann man sich nicht aussuchen. Man bekommt, was der Richter urteilt bzw. was das Gesetz vorsieht. Und nein, eine Bewährungsstrafe ist nicht "pillepalle". Man muss bestimmte Auflagen erfüllen, bekommt einen Bewährungshelfer usw.


Lisa20002 
Fragesteller
 17.11.2019, 23:36

Mir ist es klar dass man es sich nicht aussuchen kann, aber welche Nachteile hat die Bewährungsstrafe gegenüber der Geldstrafe?

Ich weiß dass das vor Gericht entschieden wird und nicht zur Wahl für einen selbst steht.

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lewei90  17.11.2019, 23:38
@Lisa20002

Okay, das klang anders. Nachteile einer Bewährungsstrafe sind u.a., dass man sich regelmäßig mit seinem Bewährungshelfer treffen muss und ggf. andere Auflagen erfüllen muss.

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Lisa20002 
Fragesteller
 17.11.2019, 23:40
@lewei90

welche Auflagen sind das zB.?

Ja habe ich evtl nicht deutlich geschrieben. Ich wollte nur sagen dass mir als Studentin 10k€ als Geldstrafe fast unbewältigbare Probleme schaffen würden und mir die Bewährungsstrafe eher egal wäre.

Mir ist auch klar dass man diese dann absitzen muss falls man so klug ist dann nochmal straffällig zu werden, aber wenn das nciht wieder vorkommt kann es auch egal sein.

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lewei90  17.11.2019, 23:42
@Lisa20002

Also, wenn dir eine Bewährungsstrafe egal ist, dann hast du ein seltsames Rechtsverständnis.

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Lisa20002 
Fragesteller
 17.11.2019, 23:44
@lewei90

Ja welche Auflagen den?

Und welche Nachteile verursacht einem den nun die Bewährungsstrafe?

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Leestigter  17.11.2019, 23:45
@Lisa20002

Eine Bewährungsstrafe wird meist auf länger festgesetzt. Also beispielsweise 1/2 Jahr Freiheitsentzug, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung!

Und solltest du in den 3Jahren was anstellen, dann wird die Bewährung widerrufen und du sitzt das 1/2 Jahr ab!

Ausserdem ist meist auch noch zusätzlich zur Bewährung eine Geldstrafe fällig.

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Lisa20002 
Fragesteller
 17.11.2019, 23:46
@Leestigter

Das ist mir klar, es geht aber jetzt darum wenn man sowieso nicht mehr straffällig wird.

"Ausserdem ist meist auch noch zusätzlich zur Bewährung eine Geldstrafe fällig."

Falls das stimmt ist das ein Argument, hätte ich allerdings noch nie was davon gehört dass das zusätzlich noch dabei ist, was ich weiß kreigt man immer nur eines davon.

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lewei90  17.11.2019, 23:48
@Lisa20002

Es kommt drauf an, welche Auflagen man bekommt. Die sind nicht immer gleich. Welche Nachteile sie hat, habe ich dir schon beantwortet.

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Lisa20002 
Fragesteller
 17.11.2019, 23:49
@lewei90

Ok, welche Auflagen gibt es ZB?

du hast erwähnt dass man einen Bewährungshelfer treffen muss, aber den Nachteil daran kann ich nciht wirklich erkennen.

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lewei90  17.11.2019, 23:51
@Lisa20002

Sag mal, liest du nicht, was ich schreibe? Es gibt nicht immer die gleichen Auflagen!

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Jurius  18.11.2019, 06:23
@Lisa20002

Die möglichen Auflagen und Weisungen sind in §§ 56b und 56c StGB genannt. Ferner hat man mit einem belasteten Führungszeugnis auch in der Privatwirtschaft oft schlechte Karten. Und letztlich ist das mit dem "nicht wieder straffällig werden" auch so eine Sache. Das geht manchmal schneller als man denkt. Und (bis zu) 5 Jahre Bewährungszeit ist eine lange Zeit. Abgesehen davon kann die Bewährung nicht nur bei einer neuen Straftat widerrufen werden, sondern auch wenn man gegen Auflagen oder Weisungen verstößt.

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Eva, Support24  18.11.2019, 00:02

Hallo zusammen, 

wir haben hier gerade Kommentare entfernt. Bitte achtet auch in hitzigen und emotionalen Diskussionen darauf, sachlich und respektvoll miteinander umzugehen.

Beleidigungen und ausfallende Bemerkungen sind bei uns nicht erwünscht, denn sie führen nicht zu einem sinnvollen Austausch. Solche Beiträge löschen wir. B

itte schaut diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.

Danke Euch! :-)

Eva vom gutefrage Support

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Dachte immer, dass wenn man einer Geldstrafe ist nicht nachkommt, absitzen muss bis die Schuld beglichen ist? Ist das nicht so?

Also als Beispiel, wir hatten bei uns jemanden der Sozialstunden ableisten musste weil er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Diese Maßnahme wurde als "schwitzen statt sitzen" bezeichnet. Wenn er nicht zum Dienst angetreten wäre, und auch nicht gezahlt hätte, wäre er in den knast gekommen.

Wenn ich dass alles richtig verstanden habe, wo ich mir nicht sicher bin, können sich ja betuchte Menschen 'frei' kaufen oder?

Andere, die nicht bezahlen können, bekämen ja dann trotzdem eine Chance in dem s I e einfach ihre Schuld abarbeiten..


Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 13:29

ja soweit ich weiß schon

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Bergfex49  18.11.2019, 13:51

Hallo, das Projekt greift aber nur bei Verurteilten, die nicht in der Lage sind, die Geldstrafe zu zahlen; betuchte Menschen fallen daher von vornheraus aus;

im Urteil werden diese Sozialstunden nicht ausgesprochen, dort verbleibt es bei der Geldstrafe und den entsprechenden Tagessätzen;

das "schwitzen statt sitzen" muss extra beantragt werden;

kann ein Verurteilter seine Geldstrafe nicht zahlen, so bringt die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von z.B. 30 Tagen nichts ausser Gefängniserfahrung;

da ist es durchaus besser, z.B. für jeden Tagessatz einen Tag oder eine Anzahl von Stunden täglich als gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten;

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Lisa20002 
Fragesteller
 18.11.2019, 22:41
@Bergfex49

"kann ein Verurteilter seine Geldstrafe nicht zahlen, so bringt die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von z.B. 30 Tagen nichts ausser Gefängniserfahrung;"

Aber da muss er nachweisen dass er bleite ist oder?

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Bergfex49  19.11.2019, 02:55
@Lisa20002

Hallo, den Nachweis bekommt er sozusagen von selbst, da vor dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe immer erst alle Versuche unternommen werden, das Geld einzutreiben

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Das ist ja der Sinn - es soll ja im Geldbeutel weh tun...

Wenn dich das nervt dann funktioniert es ja, so soll es auch sein!

Angst davor, etwas abstottern zu müssen und wenn man nicht zahlen kann gibts noch die Möglichkeit für jeden Tagessatz auch einen Tag abzusitzen!