Ich befand mich vom 14.02.2017 bis 11.11.2020 im Maßregelvollzug in Ansbach und Regensburg.
am 11.11.2020 wurde die §63 Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt.
Zwischen dem Jahre 2021 und 2022 habe ich mehrfach bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost angerufen und die Bedroht und Beschimpft.
Danach habe ich den Richter aus Nürnberg der mich Verurteilt hatte, mit dem Mord über Facebook Bedroht.
Dann hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen aufgrund diese Anzeigen den Widerruf der Bewährung beantragt.
Am 07.02.2022 Kamen 3 Polizeibeamte die mich vernommen haben als Beschuldigter in meiner Wohnung wobei ich dann Während der Vernehmung fortlaufend Aggressiv worden war, und ich mit dem Polizeibeamten Körperlich aneinander geraten bin.
Weil ich solche Hasskommentare über Facebook Verbreitet habe über die 2 Erschossene Polizisten von Kusel.
Am 10.03.2022 hatte das Gericht beschlossen dass ich mich in einem Betreutes Wohnen ziehe, und dessen §67h die Dauer von 3 Monaten bekommen habe, aber die 3 Monaten habe ich noch nicht abgesessen.
Ich könnte mich bald nach Betreutes Wohnen ziehen.
und meine Rechtsanwalt meinte, dass ich bis auf weiteres Schuldunfähig bin, und daher keine Verurteilung in betracht kommt, Was passiert dann nun mit mir?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Hilfreiche Antworten geben würdet.