Habe eine Eigentumswohnung NRW und ein Garten dazu mit Sondernutzungsrecht erworben. Auf diesem Grundstück stehen Pappeln. Diese sind sehr groß und haben viele trockene Äste. Bei den Stürmen kommen da so 4Meter lange Äste runter. Aufgrunddessen wollte ich die Rückschneiden lassen. Gartenamt hat zugestimmt. Jetzt stellt sich aber die Frage, wer bei so einem Rückschnitt die Kosten übernimmt? Die Eigentümergemeinschaft, oder ich als Sondernutzer? Wer ist für die Herstellung der Verkehrssicherheit im Garten verantwortlich und was passiert, wenn am Nachbarhaus jemand oder etwas verletzt wird - wer haftet dafür - meine Eigentümergemeinschaft oder ich persönlich? Fragen über Fragen... wäre über Antworten (gerne mit Urteils- oder Gesetzesgrundlage) sehr dankbar!