Was haltet ihr von dem Urteil in Weiden?
https://www.br.de/nachrichten/bayern/flutkanal-prozess-lange-haftstrafen-fuer-freunde-des-opfers,SgcivkK in Weiden in der Oberpfalz, Bayern ist letztes Jahr ein 22 jähriger Mann betrunken in ein Kanal gefallen. Seine Freunde halfen ihm jedoch nicht sondern lachten ihn aus, filmten ihn sogar und ließen ihm im Wasser zurück. Am nächsten Morgen schrieben sie ihm per WhatsApp ob er noch lebt, zu dem Zeitpunkt war er allerdings schon ertrunken. Der 24 jährige „beste Freund“ und die 22 jährige Begleiterin wurden gestern wegen Aussetzung mit Todesfolge verurteilt. Der Mann bekam 5,5 Jahre Gefängnis und die Frau 4,5 Jahre. Ein weiterer Angeklagter bekam wegen unterlassener Hilfeleistung 6 Monate Bewährung. Findet ihr das Urteil für die Angeklagten gerecht oder nicht.
18 Stimmen
10 Antworten
Naja... es ist halt Aussetzung mit Todesfolge. Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, das ist hier erfüllt, insofern würde ich sagen, dass das Urteil zumindest im Rahmen des angemessenen liegt.
Um GENAU beurteilen zu können muss man in meinen Augen auch den Gesamtfall mit sämtlichen Umständen kennen und dementsprechend bräuchte ich das Urteil, um wirklich konkret alle Informationen mit einzubeziehen und im Endeffekt ist natürlich auch immer ein Stück weit Ermessen drin.
Ich finde das Urteil aber keinesfalls unangemessen aber auch nicht zwangsweise zu lasch, um ehrlich zu sein.
Offenbar war die Gerichtsverhandlung eine einzige Trauerinzinierung und das Gericht hat sich bei der Urteilsfindung davon leiten lassen.
Ich denke, in der Rechtsmittelinstanz sind auch Bewährungsstrafen möglich.
Weder kenne ich die genauen Hintergründe des Ereignisses, noch verfüge ich über die juristische Sachkenntnis, mir in diesem Fall ein Urteil anmaßen zu können.
Ich vertraue darauf, dass der Richter die Sache angemessen beurteilt hat.
Hatte einen Bericht über das Urteil gelesen und fand es angemessen.
Andere Leute betrügen jahrelang systematisch den Staat oder andere Leute im vollen Wissen das zu tun. Oder sie handeln aus niedrigen Motiven mit Vorsatz (z.B. Vergewaltigung) und bekommen weniger Strafe. Insofern finde ich das Urteil zu hart.
Ein "Denkzettel" wäre sicher nicht schlecht. Aber eine Haftstrafe finde ich definitiv unangemessen.