Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

Kinder, Miete, Job, Geld, Arbeitslosengeld, Politik, Minijob, Armut, Heizung, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Beschäftigung, Geringverdiener, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Mindestlohn, Sozialamt, Sozialhilfe, Armutsgrenze, Bürgergeld, Armut in Deutschland, Meinung des Tages
Kann ich ärger mit Jobcenter kriegen strafbar?

Ich bin derzeit Hartz-IV-Empfänger und habe einige Fragen bezüglich einer möglichen Tätigkeit im Zusammenhang mit Instagram und Online-Verkäufen. Ich würde gerne sicherstellen, dass ich keine Probleme mit dem Jobcenter bekomme.

Ich überlege, ob ich mein Glück versuche, indem ich auf Instagram Produkte bestelle, um Fotos davon für meinen Instagram-Account zu machen, und diese Produkte dann innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Rückgabefrist zurückschicke. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt auf mein Konto.

Meine Frage ist, ob es in Ordnung ist, wenn ich dies regelmäßig tue, z.B. viermal im Monat, und insbesondere, wenn die Gesamtsumme der Bestellungen pro Monat höher ist als üblich, z.B. 600 Euro oder mehr. Ich plane, die Produkte immer zurückzuschicken, und die Rücküberweisungen auf meinem Konto sind nachweisbar.

Wie kann ich dies dem Jobcenter am besten erklären, um sicherzustellen, dass es keine Probleme gibt? Gibt es bestimmte Schritte, die ich unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass alles transparent ist und keine Verstöße gegen die Hartz-IV-Regelungen vorliegen?

Ich bin für eure Ratschläge und Informationen sehr dankbar und hoffe auf eure Unterstützung.

Vielen Dank

Urlaub, Arbeit, Wohnung, Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Gesetz, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld
Kann man sich gegen Sozialamt wehren?

Ich bekomme Grundsicherung vom Sozialamt aufgrund Erwerbsunfähigkeit wegen Behinderung.

Ich wohne mit meiner filippinischen Frau und unserem Baby zusammen. Meine Frau will jetzt gerne arbeiten, aber dann zahlt das Sozialamt mir kein Geld mehr und erwartet, dass meine Frau für mich aufkommt.

Kann man sich dagegen wehren? Meine Frau will das nicht. Sie hat noch einen Sohn auf den Philippinen den sie finanziell unterstützen muss und sie muss auch ihren Eltern monatlich Geld schicken.

Wenn sie mir die Grundsicherung wegnehmen, dann bringt das arbeiten ja garnichts. Und natürlich will meine Frau nicht immer vom Amt abhängig sein.

Kann man da irgendwas gegen machen? Weil ansonsten müsste meine Frau mit Baby ausziehen. Und dann wäre ich alleine hier in der Wohnung. Aber das will natürlich keiner. Aber wenn ich meiner Frau so eine finanzielle Last bin wird sie sich das sicher nicht gefallen lassen. Wir helfen uns schon gegenseitig und sie wollte nie Geld von mir haben. Aber wenn sie jetzt mich komplett finanziell unterhalten soll, dann geht das alles nicht.

Sie muss auch nachweisen, dass sie genug Geld hat um ihren anderen Sohn nach Deutschland zu holen. Wenn sie von ihren Gehalt mich, unser Baby und ihren anderen Sohn finanzieren soll, dann würde das alles niemals hinhauen.

Von daher muss man da ja irgendwas gegen machen können.

Arbeit, Behinderung, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung, Jobcenter, Sozialamt
Arbeitsamt will Rückzahlung vom Kieferorthopäden - Was kann ich dagegen tun?

Hi, meine Kieferorthopädische Behandlung neigt sich dem Ende hin. Wenn die Behandlung erfolgreich beendet wird (davon gehe ich aus), bekomme ich den Anteil den ich eingezahlt habe wieder zurück (die Rede ist von ca. 600€). Jetzt habe ich aber die Nachricht vom Amt bekommen das die das Geld haben wollen. Und das sehe ich nicht ein. Warum sollte ich? Ich habe jeden Cent (von meinem Anteil natürlich) selber bezahlt. Und langsam bin ich auf das Amt sówas von wütend. Z.B. als ich mir eine eigene Wohnung gesucht habe, habe ich noch nicht gearbeitet. Ich habe mich an die Auflagen gehalten. Das Amt hat das ok und auch für die Genossenschaftsanteile (gleichzusetzen mit Mietkaution) gegeben. Und als ich dann den Mietvertrag unterschrieben haben haben diese *#@~³§ sich geweigert die Genossenschaftsanteile zu zahlen. Hinzu kam das die 2 Monatsmieten nicht gezahlt hatten und 2x Grundsicherung nicht gezahlt wurde. Mit dem Ergebnis das das ich bereits nach 2 Monaten 1.900€ Schulden bei der Genossenschaft hatte!! Diesen Monat haben die mir wieder keine Miete gezahlt. Ich hatte diesen Monat Glück das ich gerade in Ausbildung gegangen bin und meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte. Hab jetzt zwar nur 80€ für September aber immerhin bin ich nicht verschuldet. Und jetzt soll ICH an DIE mein eingezahltes einzahlen oder mir werden Leistungen gekürzt.

Kann man dagegen Vorgehen? Es kann doch nicht sein das diese arroganten *#@~³§ erst nicht zahlen und dann auch noch Geld verlangen.

Recht, Arbeitsamt, Grundsicherung, Hartz IV
Kein BAB, BaföG, Unterhalt?

Hallo, ich möchte einen Teil meiner Geschichte teilen. Vielleicht geht es jemandem ähnlich oder kann als Antwort ein paar Tipps dalassen.

Mein Antrag auf Grundsicherung Sozialhilfe Bürgergeld und somit Kostenübernahmen wurden vom Amt abgelehnt. BAB auch abgelehnt, da meine vollzeit Ausbildung rein schulisch ist.

Ich bekomme kein Ausbildungsgehalt. BaföG wurde von Anfang an abgelehnt, da ich meinen Vater nicht kenne, somit nicht angeben kann und die Ämter diesen immernochnicht ausfindig machen konnten. Und das Einkommen meiner Mutter ist zu gering für Unterhalt.

Mein Studium musste ich abbrechen, da ich Studiengebühren und Unterkunft nicht mehr bezahlen kann. Ich habe keinerlei Rücklagen mehr. Daraufhin musste ich wegen meiner Psyche und Existenzangst in eine Klinik. Ich habe mehr als 100 Bewerbungen für betriebliche Ausbildungen rausgeschickt und wurde fast immer abgelehnt. Bei Bewerbungsgesprächen hatte ich oft eine schon sichere Zusage, wurde dann aber doch wieder enttäuscht mit einem Anruf, dass sich für den anderen Azubi entschieden wurde.

Da ich von der Klinik als arbeitsunfähig eingestuft bin, wurde ich als Leiharbeiter und Minijobler auch abgelehnt, darf nicht arbeiten. Mittlerweile habe ich eine Zusage und Vertrag für eine Ausbildung aber die ist rein schulisch.

Mein Sozialarbeiter/Sozialberater sagte, ich könnte nun anderweitig Hilfe vom Amt/Jobcenter/BfA beantragen. Oben genanntes. Ich gab beim Amt an, dass ich kein Einkommen habe, mehrwöchig mehrere Praktika absolvieren muss und diesbezüglich Fahrkosten und Unterkunftskosten habe. Zudem ist die Ausbildungsstätte zu weit von zu Hause entfernt und ich benötige eine Wohnung, Umzugskostenhilfe, Kautionsübernahme, Ersteinrichtung. Tja, die Wohnung bekomme ich aber nicht, weil ich kein Einkommen vorweisen kann und meine Anträge vom Jobcenter alle abgelehnt wurden, trotz kämpfen und Widerspruch. Bürgschaft geht ja auch nicht...woher denn auch.. Jetzt hilft mir nurnoch das Sozialgericht? Muss ich da jetzt Gerichtskosten bezahlen? Anwaltkosten? Wenn ich jetzt Anwaltskostenhilfe benatrage, befürchte ich schon wieder einiges...

Wenn scheiße dann richtig scheiße. Bevor ich mir was antue, hab ich mich zum Schutz jetzt wieder in eine Klinik einweisen lassen. Hauptdiagnose schwere depression und ptbs. Ich weiß nicht weiter, mir droht die Obdachlosigkeit. Ich habe laut Sozialberatung jeglichen Zuspruch auf die ganzen Hilfen vom Amt. Geht es wem ähnlich? Hat jemand Erfahrungen, Tipps, Alternativen? Ich weiß nicht weiter....

Wohnung, Ausbildung, Arbeitsamt, BAB, Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Klinik, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Meinung des Tages: Keine Erhöhung des Bürgergeldes 2025 - ist die Entscheidung Eurer Meinung nach richtig?

Für viele Menschen hierzulande stellt das Bürgergeld eine wichtige finanzielle Stütze dar. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil allerdings soll es im kommenden Jahr keine Erhöhung des Bürgergelds geben. Das kritisiert vor allem der Paritätische Wohlfahrtsverband...

Was ist das Bürgergeld?

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Das Bürgergeld soll auch dazu dienen, Ausbildungen, Weiterbildungen oder Abschlüsse zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Anspruch auf das Bürgergeld haben grundsätzlich Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig und hilfebedürfig sind. Zudem müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Derzeit erhält eine alleinstehende Person laut Regelsatz 563€, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012€. Der Regelsatz umfasst die Kosten für den Bedarf des täglichen Lebens, insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat oder Strom.

Keine Erhöhung für das Jahr 2025

Während eines Interviews, das der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Sender RTL gab, kündigte dieser an, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht erhöhen zu wollen. Laut Rechtsmechanismus würde eine mögliche Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar anstehen.

Die Nichterhöhung begründete Heil mit dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Berechung möglicher Regelsätze. Die Berechnungen ergaben, dass die Inflation in den vergangenen Monaten deutlich weiter als zunächst erwartet zurückging. Für 2024 waren die monatlichen Zahlungen um mehr als 12% gestiegen, was seitens vieler Politiker und Experten auf Widerstand stieß.

Bundesjustizminister Marco Buschmann machte sich jüngst sogar für eine Senkung des Bürgergeldes stark, welches nach dem gesetzlich festgelegten Berechnungsmodus eigentlich um 24€ monatlich verringert werden müsste.

Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Die Pläne der Bundesregierung, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht anheben zu wollen, stieß insbesondere beim Paritätischen Wohlfahrtsverband auf massive Kritik. Der Hauptgeschäftsführer, Joachim Rock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass das "Bürgergeld [aktuell] immer noch viel zu niedrig" sei, während sämtliche Preise und Umkosten weiterhin steigen würden. Weiterhin kritisierte er die als "sozialpolitischen Rückschritt" bezeichnete Entscheidung dahingehend, dass eine geringere Inflationsrate nicht automatisch geringere Belastungen bedingen würde.

Rock zufolge seien die Methoden der Bundesregierung zur Berechnung des Bürgergeldes realitätsfern und "viel zu knapp" bemessen. Der aktuelle Regelsatz von 563€ für einen alleinstehenden Erwachsenen zu wenig, um eine "regelmäßige gesunde Ernährung, [ . ] angemessene Mobilität und soziale Teilhabe" zu ermöglichen.

Der Verband fordert, das Bürgergeld von derzeit 563€ für Singles auf 813€ anzuheben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, das Bürgergeld 2025 nicht anheben zu wollen?
  • Haltet Ihr den aktuellen Regelsatz für angemessen?
  • Denkt Ihr, dass die Hürden, um Bürgergeld zu bekommen zu hoch/zu niedrig sind?
  • Wie bewertet Ihr generell den Absicherungsmechanismus des Bürgergeldes? Was findet Ihr gut, was weniger?
  • Sollte das Bürgergeld Eurer Meinung nach ggf. sogar eher gesenkt werden?
  • Sollte es beim Bürgergeld beispielsweise strikte Staffelungen nach Bezugsdauer geben?
  • Müsste die Höhe des Bürgergeldes vielleicht sogar regional angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-wohlfahrtsverband-kritik-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/buergergeld-erhoehung-2025-nullrunde-heil-100.html

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/buergergeld-keine-erhoehung-nullrunde-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cdu-linnemann-buergergeld-grundsicherung-arbeit-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung richtig, da... 63%
Ich kritisiere die Entscheidung, weil... 29%
Andere Meinung und zwar... 8%
Arbeit, Beruf, Finanzen, Inflation, Geld, Wirtschaft, Arbeitslosengeld, Deutschland, Ausbildung, Politik, Recht, Ampel, Antrag, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Ausbildungsplatz, Finanzierung, Förderung, Gesellschaft, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Soziales, SPD, Weiterbildung, Bürgergeld, Maßnahme, Ampel-Regierung, Meinung des Tages