Hallo,

ein älteres Ehepaar hat in einen 2 Familienhaus vom dem Eigentümer (bewohnt die 2te Wohnung in dem Haus) die Parterrewohnung gemietet. Diese Wohnung steht, bis auf ca. 2-3 Wochen im Jahr leer, ist aber voll möbliert. Das Ehepaar bewohnt die Parterrewohnung in diesen ca. 2-3 Wochen und lebt den Rest des Jahres in ihrem Heimatland. Ist das gestattet wenn man Bezieher von Grundsicherung ist ? Eher habe ich das Gefühl, da der Vermieter der gleiche Landsmann ist wie die Mieter, sich hier über Sozialleistungen bereichert wird. Mal ganz blöde gefragt wer würde eine Wohnung mieten Heizung Nebenkosten etc. dafür bezahlen aber sogut wie nie darin leben ?

Gruß