Bürgergeld?
Habe eine frage gibt es manche die bürgergeld bekommen und halt Wohnung finanziert bekommen haben, aber trotzdem bei denn eltern wohnen und die wohnung wo du eigentlich wohnen solltest leer steht und du da garnicht wohnst. Ist sowas erlaubt, weil bestimmt machen es so viele, um das geld abzustauben oder 🤔
8 Antworten
Wenn sie leer steht bekommst du ja kein Geld. Miete zahlst du ja trotzdem, oder wird direkt an den Vermieter von der ARGE überwiesen. So einfach lassen sie sich nicht verarschen..
Dafür brauchst Du die Genehmigung des Vermieters.
Aber mit krimineller betrügerischer Energie kann Du natürlich viel versuchen.
Auweia! 🙄
Selbstverständlich brauchst Du seine Genehmigung für eine Untervermietung.
Ob er das kontrolliert/inspiziert, ist eine andere Frage und hat mit dieser Verpflichtung überhaupt nichts zu tun.
Die Frage, wer dort "pennt", hat damit auch nichts zu tun. Man kann ja auch Besuch haben und ihn dort "pennen" lassen.
Aber wenn ich mir Deine sonstigen Fragen in Deinem Profil und Deinen Stil anschaue - - - ist schon klar ... 🤗
Es ist nicht erlaubt, mag aber in Einzelfällen vorkommen.
Vorweg: Überall, wo Menschen betrügen können, werden sie es auch irgendwann tun. Das heißt: Kriminalität wird es immer geben. Das ist aber kein Argument für oder gegen etwas. Bestenfalls ist es ein Argument, dass man Kontrollen verschärft oder ähnliches.
Grundsätzlich ist das nicht denkbar. Wann immer eine Wohnung beispielsweise unbewohnbar wird (auch bei höherer Gewalt, siehe Diskussion bei der Flutkatastrophe beispielsweise), ist beispielsweise eine Mietminderung um 100% durchsetzbar. Darum muss man sich auch als Mieter kümmern, denn wenn rauskommt, dass man Geld abgreift, aber nicht mehr drin wohnt, ist das Sozialbetrug. Man muss nicht nur das Geld zurückzahlen, sondern bekommt dann u.U. noch andere Probleme.
Die Frage ist wo der Lebensschwerpunkt liegt. Es ist keines falls verboten sich den ganzen Tag bei seinen Eltern aufzuhalten, und dann abends oder für die Nacht in die eigene Wohnung zu gehen. Wo drauf du abziehst ist. Wahrscheinlich die Frage ob man eine eigene Wohnung haben darf, die vom Amt bezahlt wird wenn man dort nie ist. Und nein das geht nicht. Das Amt darf aber jetzt nicht prüfen wo du durch den Tag über aufhältst, wenn du erreichbar bist
Denke nicht, denn es muss dem Amt ein Mietvertrag und eine Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden. Sonst übernimmt es keine Miete.
Das müsste ja dann gefälscht sein.
Genauso wie man am Wohnort gemeldet sein muss, also auf dem Einwohnermeldeamt eingetragen wird. Post vom Amt kommt ja auch an diese Adresse.
Ich meine halt, du bist in der Wohnung gemeldet bzw. Halt alles wie es sein muss aber bei deinen eltern wohnst und wenn brief ankommt gehst du halt zu Wohnung und holst es ab
aber man kann ja untervermieten