Bürgergeld und private Ausbildung?
Ich mache derzeit eine private Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie und arbeite nebenbei Teilzeit um sie zu finanzieren. Nun läuft mein Arbeitsvertrag ab und ich habe mich dazu entschieden mich voll und ganz auf die Ausbildung zu konzentrieren und dafür Bürgergeld zu beantragen, da ich die Ausbildung eh in 6 Monaten beende und die Prüfung unbedingt bestehen möchte. Das Jobcenter hat sich von Anfang an geweigert mir Unterstützung für diese Ausbildung zu geben (kein Bildungsgutschein). Trotzdem bin ich verwirrt von der Regelung vom Bürgergeld: Studies und Auszubildende haben ja kein Anspruch auf Bürgergeld. Zählt meine Ausbildung denn auch dazu? Ich kann die Ausbildung weder mit Azubi-Bafög noch anderer Unterstützung finanzieren. Ich habe doch Anspruch auf Bürgergeld, oder?
6 Antworten
Wie alt bist Du denn und hast Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, wohnst Du noch bei den Eltern ?
Wenn Du noch keine hast, wären dann erst einmal deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig, soweit Leistungsfähigkeit besteht, wenn kein oder nur wenig Anspruch auf Bafög - besteht.
Unter Umständen ist auch eine Unterstützung in einer schulischen Ausbildung oder betrieblichen Ausbildung möglich, wenn das anrechenbare Einkommen den Grundbedarf nicht deckt.
Das Jobcenter wird dir aber sicher keine private Ausbildung finanzieren, auch wenn nur indirekt.
Andere die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, gehen nebenbei auch noch arbeiten, um ihre Kosten decken zu können, auch wenn sie z.B.im Studium sind, die möchten das ja auch erfolgreich abschließen und müssen es irgendwie schaffen.
Dann hättest Du dich rechtzeitig um einen neuen Job bemühen müssen, wenn Du schon eine schriftliche Absage vom Jobcenter erhalten hast, diese sollte dann ja auch entsprechend begründet sein.
Ob du Anspruch auf Bürgergeld hast, kannst du nur beim Jobcenter klären. Wenn kein Anspruch besteht, erhältst du einen Ablehnungsbescheid mit Begründung und dem Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Auf einen Bildungsgutschein besteht kein Rechtsanspruch.
Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht.
Wenn der Arbeitsvertrag abläuft, besteht ggf. grundsätzlich Anspruch auf vorrangiges Arbeitslosengeld.
Um Anspruch auf Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld zu haben, muß man jedoch grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
In Deinem Fall könnte ich mir Anspruch auf BAföG vorstellen.
Nur wenn Du arbeiten willst.
Nur Studenten , die Vollzeit eingeschrieben sind, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Insofern gehe ich davon aus, dass du grundsätzlich schon Anspruch auf Buergergeld hast .