Bekannten in meiner Wohnung anmelden, wenn ich Leistungen beziehe. Was muss ich beachten?
Hi,
Ich kenne einen Bekannten schon seit Kindertagen aus unserem Dorf und wir verstehen uns wirklich gut. Ich bin vor Jahren in die Stadt gezogen, nach einem Unfall bin ich gerade dabei wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen und beziehe deswegen noch Leistungen.
Der Bekannte hat sich nach einigen privaten Tiefschlägen dazu entschlossen eine Ausbildung in meiner Stadt zu starten. Da die bisherige Wohnungssuche erfolglos war lebt er sozusagen auf meiner Couch. Das wird kein Zustand auf Dauer, jedoch sind wir nun an dem Punkt wo eher mehr als 6 Wochen am Stück bei mir wohnt.
Meine Situation ist wie folgt:
- Beziehung von Leistungen
- Mietvertrag (kein Eigentum)
- Bekannter beteiligt sich an Nebenkosten
- kein Untermietsvertrag
1.Kann ich den Bekannten in meiner Wohnung anmelden (melden) ohne Probleme mit meinem Leistungsträger zu bekommen?
2.Muss ich den Vermieten informieren?
3.Muss ich einen Untermietsvertrag schließen?
4 Antworten
Wenn er dauerhaft bei dir wohnt, dann musst du es dem Vermieter bekannt geben. Er kann gegen den Zuzug eines Lebensgefährten oder nahem Verwandten nichts einwenden, gegen einen Mitbewohner sehr wohl etwas.
Sollte er einverstanden sein, wird er die Nebenkosten anpassen, völlig zu Recht, da dein Bekannter auch Kosten verursacht.
Dann musst du es dem Jobcenter umgehend melden, denn dann wird dieses erwarten, dass dein Bekannte sich mit 50 % der Miete beteiligt und dir diese entsprechend kürzen, egal ob Mietvertrag mit ihm oder nicht. Du musst auch eine Erklärung abgeben, wegen einer Bedarfsgemeinschaft, dass diese nämlich nicht besteht (davon darf das Jobcenter im 1. Jahr auch nicht ausgehen)
Eine Ummeldung kann nur erfolgen, wenn er eine Mietgeberbescheinigung bekommt. Die kannst du als Hauptmieter ausstellen, wenn der Vermieter einverstanden ist (am besten schriftlich geben lassen). Dann kann er sich anmelden.
Es wird sich dann ggf. auch Deutschlandradio; ZDF (ex GEZ) melden, wenn er keine Transferleistungen bezieht, denn dann darf er die Gebühren bezahlen.
Es kommt also einiges auf dich zu. Und Unterlassen kann sowohl eine fristlose Kündigung nach sich ziehen als auch Erschleichen von Sozialleistungen.
Solange sich keiner beim Vermieter über deinen Dauerbesuch beschwert...
Ja Vermieter muss informiert werden es ist ja keine Eigentumswohnung dazu darfst du kein Einkommen beziehen mal eben durch Nebenkosten, daher wäre es weit sinniger wenn der jetzige Mietvertrag gekündigt und mit einem Wohngemeinschaftsvertrag ersetzt wird.
Dann seid ihr beide aufgeteilt in der Wohnung ganz offiziell, keine Bedarfsgemeinschaft und habt keinen Stress mit Leistungen, sollte das Jobcenter da was gegen haben, könnte man Widerspruch einlegen weil das rechtlich alles so legal wäre.
Auch eine Untervermietung wäre möglich ja aber weit nerviger im End was Vertragskrams angeht auch Versicherung
Zu 1.: Weiß ich nicht genau. Könnte aber sein.
Zu 2.: Nicht nur informieren, sondern um Zustimmung bitten. Die kann der Vermieter zwar kaum verwehren, ist aber dennoch nötig.
Zu 3.: Nein
achso ja das wäre möglich mit der postalischen Adresse, dann wäre er kein Mieter sondern weiterhin Besuch das könnte Probleme geben, denn die postalische Erreichbarkeit gilt nur für den Briefkasten.
Heißt er darf seinen Namen an deinen Briefkasten schreiben für Post mehr geht sonst so direkt nicht.
@ewigsuzu so langsam wird's klarer. Heißt das, ich könnte Ihn bei mir melden und es gäbe erstmal keine weiteren Probleme bzgl. wie lange er sich bei mir aufhalten darf (die bekannten 6 Wochen)? Es ist geplant, dass er so schnell es geht eine Wohnung findet und dann dort einzieht.
wie gesagt die postalische Erreichbarkeit gilt nur für den Briefkasten das ist keine Anmeldung mit Adresse, das ist also kein gültiger Wohnsitz, der Vermieter muss den Besuch länger als 6 Wochen akzeptieren da ist kein anderer relevant.
Die 6 Wochen beginnen jedoch erneut sobald er woanders schläft.
Ein Vermieter kann entscheiden an wen er vermietet, richtig. Darum geht es hier aber nicht. Es geht um den Zuzug einer Person in die Wohnung des Mieters. Wie das mit dem JC läuft kann ich nicht sagen. Meine Antworten und Kommentare beziehen rein auf die mietrechtliche Seite.
Um sich beim EMA anzumelden braucht der Bekannte die Wohnungsgeberbestätigung. Die mußt Du ihm ausstellen weil Du ihm Wohnraum gibst, nicht dein Vermieter. Der Vermieter muß nicht nur informiert werden, Du mußt die Zustimmung zum Zuzug einholen. Ein Untermietvertrag ist nicht nötig. Könnt ihr aber machen.
Bedarfsgemeinschaft kann kritisch werden.
Der Vermieter sollte zustimmen; er kann einen Untervermietungszuschlag verlangen.
natürlich kann der Vermieter verbieten das da einer in der Wohnung einzieht xD