Rente/Grundsicherung was passiert danach?

4 Antworten

140 qm werden sicher vom Amt nicht gefördert. Für 2 Personen ist i.d.R. eine Wohnfläche von ca 65 qm die Obergrenze. Alle Nebenkosten, die anteilig die NK für 65 qm übersteigen, wird er selbst tragen müssen, sobald er Grundsicherung erhält.

Was macht denn die Mutter ?

Erst einmal muss das Jobcenter oder Sozialamt die vollen KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom voll anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen, selbst wenn die KDU - nach den Maßgaben nicht angemessen sind.

Es sollte dann wie beim Jobcenter zunächst für 1 Jahr anerkannt werden und dann würde man eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung erhalten.

Darin würde einem dann mitgeteilt wie lange sie die unangemessenen KDU - noch anerkennen, im Regelfall für min.weitere 6 Monate und was danach noch max.für die KDU - gezahlt werden würde.

Man müsste also nicht zwingend ausziehen, würde dann aber nur noch die max.angemessene KDU - erhalten bzw.bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt bekommen und müsste den Differenzbetrag dann selber zuzahlen und bei einer BK - Nachzahlung könnte es dann bei der Kostenübernahme auch zu Problemen kommen.

Wenn sie dann also Leistungen beziehen und ausziehen wollen oder müssen, weil sie es sich auf längere Sicht finanziell nicht leisten können, dann immer vorher einen Antrag auf Umzug stellen, wenn man keine finanziellen Nachteile haben möchte und erst einen Mietvertrag unterschreiben, wenn die schriftliche Bewilligung vom Sozialamt oder Jobcenter vorliegt.

Er muss nicht raus, aber es gibt einen maximalen Betrag, den das Amt für Miete/Nebenkosten zahlt, was drüber ist, muss er selbst zahlen.

Würde sagen jetzt schon mal schlau machen, beim Sozialamt, bei 140 Quadratmeter für 2 Personen könnte es kritisch werden, aber ich weiß es nicht, aber so würde ich es angehen.