Ich mache derzeit eine private Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie und arbeite nebenbei Teilzeit um sie zu finanzieren. Nun läuft mein Arbeitsvertrag ab und ich habe mich dazu entschieden mich voll und ganz auf die Ausbildung zu konzentrieren und dafür Bürgergeld zu beantragen, da ich die Ausbildung eh in 6 Monaten beende und die Prüfung unbedingt bestehen möchte. Das Jobcenter hat sich von Anfang an geweigert mir Unterstützung für diese Ausbildung zu geben (kein Bildungsgutschein). Trotzdem bin ich verwirrt von der Regelung vom Bürgergeld: Studies und Auszubildende haben ja kein Anspruch auf Bürgergeld. Zählt meine Ausbildung denn auch dazu? Ich kann die Ausbildung weder mit Azubi-Bafög noch anderer Unterstützung finanzieren. Ich habe doch Anspruch auf Bürgergeld, oder?