Wohnung finden?
Soll ich beim Anschreiben erwähnen, dass ich arbeitslos bin und Leistungen beziehe?
4 Antworten
Uih - Das ist schwierig. Ich würde das nicht von mir aus ungefragt sagen. Wenn der Vermieter nen Ausfüll Fragebogen vorlegt, kommst du ohnehin auf die Antwort nicht herum. Vielleicht hast ja inzwischen auch schon was neues an Job in Aussicht, ausser dem würde ich immer arbeitssuchend sagen.
Wenn es nicht notwendig ist, tun Sie es nicht
Es hat nicht notwendig zu sein. Wenn der Vermieter in dem Stadium solche Daten abfragt macht er sich strafbar.
Nein, es geht erstmal darum, ob die Wohnung für dich ok ist oder nicht.
Wenn du dich um eine Wohnung bewirbst, geht man davon aus, dass Du diese auch bezahlen kannst. Deshalb spielt sowas zunächst mal keine Rolle.
Nein! Dann wirst Du ausgesiebt.