Auszug: Für die Schäden des Vormieters haftbar?

Hallo Zusammen,

muss ich für die Schäden meines Vormieter aufkommen? Folgendes: ich habe die Küche meines Vormieters damals übernommen. Da ich mit meinem Vermieter ziemlich viel Stress hatte, kündigte ich nach 2 ½ Jahren die Wohnung. Ich habe angeboten, die Küche einem Nachmieter zu überlassen, aber der Vermieter meinte nur: „Nein, alles raus, alles raus“. Das habe ich auch dann auch getan. Die Küche wurde verkauft. Aber was musste ich feststellen, als die Küchenzeile abgebaut wurde? Hinter der Küchenzeile kam mir teilweise der blanke Putz entgegen und als ich die zugehörige Fließentapete abzog, sah ich erst, dass sich dahinter eine Silikonschicht teilweise ablöste. Anscheinend hat irgendein Vormieter mit Silikonfarbe die Wand angemalt. Sprich: Die Wand ist also „krumm und buckelig“, da sie mehrmals mit verschiedenen Farben übermalt wurde. Da mein Vermieter im Urlaub war, habe ich einfach die Wand weiß, wie die übrigen Wände gestrichen (was nicht einfach war, weil sich die verschieden Farbschichten ablösten und herunterbröselten) Dann habe ich sauber gemacht und die Schlüssel in seinem Briefkasten geworfen.Übernahmeprotokoll gab es keins, da der Vermieter, wie gesagt, im Urlaub war und er nur Termine außerhalb des Mietverhätnisses vorschlug.

Jetzt kommt er mit einem Mangel an, dass die Wand an der Küche uneben ist und ich sie begradigen muss. Muss ich das? Was kann ich dafür, dass vorher so geschlammt worden ist. Ich habe sie geweißelt und sauber übergeben.

Vielen Dank für die Antwort.

Miete, Mietrecht, Vermieter, Vormieter
Nach Trennung Mietvertrag ändern oder neu aufsetzen?

Meine Freundin und ich haben uns vor einigen Wochen getrennt und ich bin mittlerweile aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Sie zahlt jetzt die komplette Miete, aber wir stehen beide noch im Mietvertrag. Ich möchte nun aus dem Mietvertrag raus, damit ich nicht zur Kasse gebeten werden, falls sie auf einmal nicht mehr zahlt oder die Wohnung verkommen lässt. Leider wissen weder mein Vermieter, noch andere Leute die ich gefragt habe was nun genau zu tun ist.

Manche sagen es würde reichen einfach meinen Namen aus dem Vertrag zu streichen, einen Vermerk dazu am Ende des Mietvertrags zu setzen und das ganze von meiner Ex und dem Vermieter neu unterschreiben zu lassen. Andere sagen der Mietvertrag müsse aufgelöst werden und ein komplett neuer muss erstellt werden, in dem dann meine Ex als alleinige Mieterin eingetragen wird. Mein Vermieter wiederum meint, dass es reicht, wenn ich ihm eine Kündigung schreiben würde und ihm dazu die Schlüssel abgebe. Doch ich bezweifle, dass das reicht.

Falls der Mietvertrag neu aufgesetzt werden muss, habe ich rechtliche Mittel meine Ex dazu zu bringen, mit dem Vermieter einen neuen zu erstellen? Ich liege ihr schon seit Wochen damit in den Ohren, dass sie sich darum endlich kümmern soll, doch sie hat angeblich "keine Zeit" dazu... obwohl der Vermieter in der gleichen Straße wohnt.

Was ist zu tun?

Wohnung, Miete, Mietrecht, Trennung, Vermieter, Mietvertrag
Darf Vermieter/Hausverwaltung im Nachhinein Kontoauszüge verlangen?

Hallo!

Vorab: Mein Mietverhältnis besteht bereits seit über 3 Jahren..

Ich wohne allein in einer Mietwohnung und habe mich mit meiner Hausverwaltung/Vermieter ein wenig in die Haare bekommen, es ging da um eine berechtigte Mietkürzung aufgrund von Feuchtigkeit (Mieterschutzbund eingeschaltet etc.)

Nun habe ich vor 2 Monaten meinen Job verloren, Vertrag wurde nicht verlängert.. Daraufhin habe ich meiner Hausverwaltung dies mitgeteilt, da nicht sicher war ob ich die kommende Miete püntklich überweisen konnte aufgrund der Arbeitslosengeld 1 Antrags Bearbeitung etc.

Fakt ist, sie weiß dass ich derzeit Arbeitslos bin. Mit der Mietüberweisung hat alles gut geklappt, habe auch keine Mietschulden oder so, bin also im reinen.

Da ich mich aber mit der Hausverwaltung etwas verkracht habe, aufgrund der Mietkürzung und diese sehr neugierig ist von wegen "Und haben sie schon einen neuen Job gefunden etc.?" wollte ich wissen, ob die Vermieterin im Nachhinein Kontoauszüge von mir verlangen kann um über die Gehaltseinkünfte Einsicht zu erhalten.

Ich stehe auf dem Standpunkt: So lange die Miete pünktlich und in voller Höhe überwiesen wird und ich meinen Pflichtern als Mieter nachkomme, ist alles okay.

Jedoch würde ich gerne wissen wie das rechtlich aussieht, vielleicht ist hier ja jemand der sich auskennt.

MfG

Maverick

Mieter, Recht, Vermieter, Mietvertrag, Kontoauszug, Mieterschutzbund
Parkettschaden & Auszug steht an

Hallo!

Wir möchten jetzt bald aus unserer Wohnung ausziehen. Leider ist uns vor ca. 2 Wochen ein Missgeschick passiert und unbemerkt eine Flasche Babyöl ausgelaufen, siehe Foto. Der Fleck ist, wie ihr seht, recht nah an der Wand. Das Parkett belegt geschätzt 60 von 75m² der Wohnung. :(

Allerdings habe ich:

  1. Ein Foto mit einer Unebenheit, dass ich 3 Monate nach Einzug dem Vermieter geschickt habe (die war vorher vorhanden, hilft angesichts des Datums aber eher wenig)
  2. Die Bestätigung des Vermieters, dass die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war (ebenfalls wohl weniger hilfreich)
  3. Eine Anmerkung für ein anderes Zimmer im Übernahmeprotokoll: "Parkett teilweise mit Gebrauchsspuren"

Zudem ist das Parkett im Flur schon recht stumpf, wobei ich da nichts schriftliches habe, dass das bei Einzug schon so war (war aber). Wir haben die Wohnung vor 5 Jahren direkt vom Vermieter bekommen, übergeben müssen wir sie an die inzwischen dazugekommene Verwaltung. Diese hat aber laut eigener Aussage kein Protokoll vorliegen, ich würde ihr aber zuschicken, falls ihr da nicht von abratet. Bei der Vorabnahme haben sie zum Parkett nichts gesagt, wir haben sie aber auch nicht darauf hingewiesen.

Wie schätzt ihr das ein? Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin ja bereit, etwas dafür zu bezahlen, aber es sollte im Rahmen bleiben. Komme ich damit durch?

Oder, jetzt eher an die Handwerker, kann ich das ganze Parkett ölen, um zu einem gleichmäßigen Ergebnis zu kommen? ;-)

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Mietrecht, Vermieter, Parkett, Auszug
Reparatur des Abflussrohres - Dauer? Ablauf?

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus und kürzlich klagte die Mieterin direkt unter uns über einen Wasserschaden in ihrem Badezimmer. Die Wand fing an zu schimmeln.

Ein hinzugezogener Fachmann stellte daruf hin fest, dass das Abflussrohr einen Riss hat und dringend ersetzt werden muss. Wie unser Vermieter uns mitteilte, muss der Klempner auch in unsere Wohnung um das beschädigte Rohr komplett auszuwechseln.

Über die Dauer und den Umfang der Reperaturarbeiten konnte er uns nichts genauer mitteilen. Fest steht: Der Wasserschaden trat an der Wand im Inneren der Duschkabine auf, unsere Dusche befindet sich direkt darüber. Der Klempner lies anmerken, dass unbedingt nach Abschluss der Reparatur ein Fließenleger kommen müsse.

Jetzt stellen sich uns mehrere Fragen: Wie sieht es während der Reparaturzeit mit der Nutzung der Toilette und der Dusche aus? Wir können ja nicht einfach ein paar Tage ohne Toilettennutzung auskommen. Ich frage mich, wie das der Vermieter regeln will. Dixi...? Behelfsmäßige Instandsetzung so dass man abends "darf"...?

Von unserem Vormieter sind lediglich 3 intakte Bodenfließen übrig geblieben. Die Fließen sind auch nciht mehr im Handel erhältlich. Wenn also mehr kaputt gemacht werden muss, können wir dann darauf hoffen, dass unser Bad komplett in neuen Fließen gefließt wird? Immerhin teilte der Vermieter uns mit, es handle sich bei dem Schaden um einen Fall für seine Versicherung, also tragen wir ja keine Schuld an dem Riss im Rohr. Der Vermieter sagte lediglich, man werde das irgendwie "zurechtbiegen", wenn die Fließen nicht reichen sollten. Mich beschleicht so der Verdacht, er wolle irgendein Patchwork machen.

Im Allgemeinen ist unser Vermieter nciht bekannt dafür, dass er große Reparaturarbeiten durchführen lässt. Er macht immer nur das nötigste und ist sehr knauserig.

Wobei ich betonen muss, dass mich die Toilettenfrage am meisten beschäftigt ;o)

Mietwohnung, Vermieter, Reparatur, Abflussrohr
Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Nachbar beschwert sich wegen Wecker... Was soll ich tun?

Hi, Folgendes Problem... Ich bin Fachangestellte in einer Bäckerei was heißt dass ich oft morgens um 4uhr aufstehen muss... auch am wochenende...

Ich bin extremer Tiefschläfer und brauche in den meisten fällen 4 wecker um wach zu werden (2 Radiowecker, 2 Handywecker) zum größten teil werde ich auch wach wenn diese angehen, und kann die Snooze-Taste drücken. Doch ab und an überhöre ich die wecker ganz, sodass diese auch gerne mal alle 4 aufeinmal durchklingeln bis ich wach werde...

Heute morgen (habe meine wecker nicht gehört und diese haben bestimmt 30minuten lang zu 4. ihr bestes gegeben) klingelt meine nachbarin bei mir sturm... als ich an die türe gegangen bin, durfte ich mir im aggresiven ton anhören dass ich das ganze haus aufwecken würde (siedlungshaus mit 6 Parteien) und vonwegen ruhestörung und bla bla bla...

die lautstärke ist nicht übermäßig groß.. aber bei uns sind die wände sehr sehr dünn ich kann meiner nachbarin sogar beim schnarschen zuhören..

ich war ziemlich überrumpelt, und wusste garnicht was ich dazu sagen sollte..schließlich kann ich nicht auf meine wecker verzichten..wie gesagt ich bin tiefschläfer... Ich verstehe den ärger meiner nachbarin...aber hat sie wirklich das Recht sich über notwendige wecker zu beschweren? oder muss sie damit einfach leben?

Im übrigen nehme ich sehr viel Rücksicht auf die nachbarn während der ruhezeiten..aber wie ich das mit den weckern regeln soll ist mir ein rätsel..

Ich hoffe einer von euch kann mir irgendwie hilfreiche ratschläge zukommen lassen...

Danke im Vorraus Pilar

Mietrecht, Vermieter, Wecker, Beschwerde, Nachbarn, Nacht
Vermieter will mir einen wahrscheinlich alten Wasserschaden anlasten!

Guten Tag,

Ich bewohne seit dem 01.07 eine Wohnung mit einem Kumpel. Seit gut einer Woche haben wir eine Waschmaschine, welche 2 mal an war. Ziemlich direkt danach kam der Mieter unter uns zu uns und sagte, dass er einen Wasserfleck an der Decke habe. Mein Mitbewohner hat sich diesen angeschaut und er ist gelblich (zeichen für einen älteren Schaden?!). Nun kam gestern der Vermieter und hat sich das angeschaut. Er meinte es ist unsere Schuld, weil wir die Waschmaschine nicht richtig angeshlossen hätten. (Wir haben den Abwasserschlauch in die Toilette gehängt, weil er nicht bis zum Anschluss am Waschbecken gereicht hat). Aber selbst wenn da ein bisschen was daneben gegangen wäre, hätten die Untermieter doch nicht gleich einen Wasserschaden? Sont müssten wir ja nur pitschern und das würde bei den durchsabschen?! Naja, wie auch immer. Was mich auch stutzig gemacht hat ist, dass der Vermieter zum Einzug ein Formular unterschrieben haben wollte, welches ihn berechtigt einen Schlüssel einzubehalten, weil die Vormieterin einen !Wasserschaden! hatte und nicht zu erreichen war, als es unten durchgekommen ist. Und seine weitere Aussage war, dass wir unserer Haftpflichtversicherung bescheid geben sollen, die bezahlen dann einen !Maler! Hört sich so an, als wenn er das immer nur überpinseln lassen würde.

Mein Plan wäre jetzt ihm zu schreiben dass wir das nicht machen, Fotos vom Fleck machen, ihn hinweisen dass er einen Sachverständigen kommen lassen soll und jegliche weitere Forderungen an meinen Anwalt richten soll.

Über jegliche hilfreiche Kommentare bedanke ich mich im Vorraus ;)

Vermieter, Wasserschaden
Vermieter wartet böswillig mit der Entscheidung für einen Nachmieter

Hallo zusammen!

Wir haben schon sehr viel gegoogelt und wahrscheinlich haben wir einfach Pech, aber da nirgends das gleiche Problem aufgetaucht ist, fragen wir nun doch noch selber um Rat.

Es geht um folgenden Fall: Wir haben nach 2 Jahre unsere Wohnung gekündigt und mit den Vermietern (leider nur mündlich) vereinbart, dass wir Nachmieter zum 1.9. suchen und diese dann vorstellen. Wir haben 8 potentielle Nachmieter gefunden, die alle die gesamten Kriterien erfüllen.

Nun warteten wir bereits 2 Wochen darauf, dass die Vermieter sich entscheiden. Also haben wir mal nachgefragt. Sie möchten sich erst Ende September für einen der interessierten Nachmieter entscheiden.

Dadurch, dass sich die Vermieter bei Nachbarn und Wohnungsinteressenten über uns auslassen, dass wir nach so kurzer Zeit kündigen, ist schon ein Interessent vergrault worden. Selbstverständlich möchten die Interessenten auch gerne wissen, ob sie ihre Wohnungssuche fortsetzen müssen. So haben schon drei bei uns angefragt, was mit den Vermietern los sei.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, das Mietverhältnis zum 1.9. zu beenden, weil ja noch 7 Nachmieter da wären? Alternativ haben wir nun überlegt, ob wir sagen, dass wir die Wohnung nun unter diesen Umständen doch die ganze Kündigungsfrist behalten möchten (also bis 31.10.) und dann die Wohnung 6 Wochen untervermieten. 6 Wochen ist ja Besuch erlaubt. Wie sähe es da rechtlich aus, wenn unser Besuch uns Geld geben würden?

Für Antworten -sei es auch nur, dass wir machtlos sind- sind wir dankbar.

Herzliche Grüße und Danke.

Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, Mietvertrag, Nachmieter
Anzeige wegen Falschaussage als Retourkutsche

Nachdem meine Vermieter zweimal während meiner Anwesenheit ohne meine Erlaubnis,in meine Wohnung eingedrungen sind, habe ich sie wegen Hausfriedensbruch angezeigt. In beiden Fällen wollten die Vermieter potentiellen Nachmietern mein Zimmer zeigen. In beiden Fällen wurde ich dabei von ihnen überrascht: Einmal lag ich noch im Bett als plözlich Frau X mit 2 potentiellen Nachmietern in mein Zimmer kam. Beim anderen Male war ich in der Dusche als Frau X an der Tür klingelte- nachdem ich nicht öffnete, schloss sie die Tür auf und begrüßte mich.

Kurz nachdem das Verfahren wg Hausfriedensbruch mangels öffentlichen Interesse eingestellt wurde, haben mich die Vermieter wegen Falschaussage angezeigt. Ihr Vorwurf: Ich hätte ihnen spontane Wohnungsbesichtigungen erlaubt, weshalb meine Anzeige wg Hausfriedensbruch "an den Haaren herbei gezogen ist".

Dies ist aber frei erfunden. Es gibt von mir weder eine schriftliche noch mündliche Verabredung mit den Vermietern. Noch habe ich sie dazu befugt, einen Zweitschlüssel für die Wohnung zu besitzen. Zudem kann meine ehemalige Mitbewohnerin den Hausfriedensbruch bezeugen.

Jetzt meine Frage: Kann ich auf die Anzeige wg Falschaussage gegen meine Person ebenfalls mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung gg meine Vermieter erstatten,da ich mich 100& im Recht wähne und keinerlei Beweislast gg mich haben?

Vermieter, falschaussage, Hausfriedensbruch
Wer zahlt für zusätzlichen Wohnungsschlüssel? Vermieter oder Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Wohnungsschlüssel: Meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung, bei Wohnungsübergabe wurden uns 2 Schlüssel übergeben. Da wir beide sehr lange arbeiten, haben wir die groben Putzangelegenheiten an eine Putzfrau "outgesourced", wofür wir einen 3. Wohnungsschlüssel brauchten. Ich habe der Vermieterin diesen Sachverhalt geschrieben, worauf sie mir die Adresse eines Schlüsseldienstes in unserer Stadt nannte, der auch sonst deren Schlüssel vervielfältigt. Die Rechnung von 14,99 € habe ich der Vermieterin geschickt und sie hat anstandslos bezahlt. Jetzt, nach 8 (!) Monaten, habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich die Rechnung bezahlen soll:

"Anbei erhalten Sie die Rechnung für die Anfertigung Ihres 3. Wohnungsschlüssels. Die Rechnung wurde bereits letztes Jahr durch uns beglichen. Wir würden Sie daher bitten den Rechnungsbetrag auf das Ihnen bekannte Mietenkonto zu überweisen."

Jetzt frage ich mich, ob das so ok ist, denn wenn ich den Schlüssel bezahle, ist er mein Eigentum und ich kann ihn behalten, auch wenn ich ausziehe. Das darf doch garnicht sein. Normalerweise ist der Vermieter ja der Eigentümer, und der Mieter ist nur der Besitzer der Schlüssel. Also ich würde sagen, der Vermieter muss zahlen, oder? Klar ist aber auch, dass der Mieter nicht 20 Schlüssel nachmachen darf, die dann zu Lasten des Vermieters gehen.

Also?? Danke im voraus!

Wohnung, Mieter, Vermieter, Kosten, Wohnungsschlüssel
Darf der Vermieter für die Kellerräume gleiche Schlösser verwenden?

Hallo, in meinem Wohnkomplex gehört zu jeder Wohnung jeweils ein spezieller Kellerraum, in dem weitere private Dinge abgestellt werden können. Dieser ist mit einer Tür + Schloss verriegelt, der Schlüssel hierzu wird dem jeweiligen Mieter ausgehändigt.

Ich habe nun durch einen unglücklichen Zufall herausgefunden, dass in meinem Fall bei 3 von 5 Türen ein identisches Schloss benutzt wurde. Dies bedeutet, dass ich mit meinem Kellerschlüssel die Kellerräume von zwei fremden Mietern aufschließen kann - und diese selbstverständlich auch meinen und den des jeweils anderen. Mein Vermieter jedoch scheint dies nicht weiter schlimm zu finden, da er lediglich meint, er hätte die halt damals im Baumarkt geholt und nicht kontrolliert.. Punkt.

Weiß jemand zufällig, ob das rechtens ist? Ich finde das eine Unverrschämtheit!! Ich muss doch in der Lage sein, in MEINEM Keller Wertgegenstände abzustellen, ohne das jemand anders diesen Raum aufschließen kann?! Oder ist es in der Tat "ok", dass mehrere Schlösser überein stimmen?

Bei einem ehemaligen Mieter wurde nämlich vor wenigen Tagen der Kellerraum zwangsgeräumt. Da es jedoch scheinbar Probleme bei der Kommunikation gab, welcher Raum davon denn nun betroffen sei und der übergebene Schlüssel bei meinem Kellerraum passte, wurde kurzerhand einfach mein ganzer Keller ausgeräumt und auf den Müll geschmissen. Meine ganzen Sachen.. ALLES WEG!!! Und mein Vermieter weist jegliche Schuld und Verantwortung von sich. Er hätte dem jetzigen Mieter den richtigen Kellerraum genannt und das halt blöderweise sein Schlüssel auch in mein Schloss passt.. naja.. shit happens, ne? Ich komm grad nicht mehr klar, das kann es doch nicht sein!!!

Danke für eure Hilfe.

Schlüssel, Mietrecht, Vermieter
Vermieter vs. Mieter: Sind mündliche Vereinbarungen verbindlich?

Hallo, nächste Woche ziehe ich um. Die derzeitige Wohnung ist gekündigt zum 31.08., wurde schriftlich bestätigt. Vor etwa 1 Monat kam mein Vermieter zur Besichtigung des Zustandes der Wohnung. Er bemängelte die farbig gestrichenen Wände. Ich sprach ihn persönlich (unter Zeugen) an, ob es möglich wäre, dass ich zum 31.07., also einen Monat eher aus dem Mietvertrag kommen würde und schilderte ihm notwendig Reparaturarbeiten im Bad (Vorbesitzer strichen die Fliesen mit Heizungslack, blättert nun. Außerdem wurde ein Loch in der Decke nach einer Rohrverlegung nicht geschlossen.) Mein Vermieter sah ein, dass die Mängel einer Weitervermietung im Wege stehen könnten und sagte mir unter Zeugen (mein Lebensgefährte und die Maklerin), dass wir zum 31.07. ausziehen können, wenn die farbigen Wände weiß gestrichen werden. Wir willgten ein und freuten uns über eine Miete, die wir nicht doppelt zahlen müssen.

Nun erreichte mich gestern ein Anruf von der Hausverwaltung, dass Herr Vermieter sich das alles anders überlegt habe. Der Mietausfall wäre nicht tragbar für ihn, er würde uns aber entgegen kommen und uns zum 15.08. aus dem Mietvertrag entlassen. Dafür müssen wir aber die komplette Wohnung weiß streichen und eine halbe Monatsmiete zahlen.

Hat die mündliche Vereinbarung überhaupt einen Wert? Wie verhalte ich mich jetzt am Besten? Das Geld habe ich nicht, um die halbe Miete zu zahlen. Gibt es Paragraphen, die etwas darüber besagen?

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Ansprache, Auszug, Hausverwaltung
Ratten im Haus, muss Vermieter dagegen angehen oder ist der Mieter schuld?

Hallo,

Wir wohnen in einem mehrpateien Haus und vor ca. einer Woche saß abends eine Ratte im Treppenhaus, die dann schön in unsere Wohnung geflüchtet ist (hätte ich gewusst, dass da Ratten rumflitzen, hätte ich die Tür natürlich geschlossen gehalten, doch wer denkt beim Müllraustragen schon darüber nach ob eine Ratte im Treppenhaus sitzt?) Seit dem sitzt die Ratte in unserer Küche unter dem Schrank. Ich habe so schon öfters darunter flitzen sehen und jeden morgen entdecke ich, dass sie sich an unser essen zuschaffen macht.

In unserem Schrank riecht es schon, wie in einem dreckigen Rattenkäfig und man hört es auch manchmal quietschen, so dass ich schon dachte, sie wäre vllt garnicht alleine.

Mein Mitbewohner hat sich auch beschwert, dass er Nachts in den Wänden etwas kratzen hört was ihn beim schlafen sehr stört .

Ich habe daraufhin bei der Hausverwaltung angerufen, diese meinten nur, sie müssten da nur was unternehmen, wenn die Hausverwaltung selbst das Haus vernachlässigen würde, es also nicht richtig pflegen würde und es somit ihre schuld wäre.

Da aber unsere Putzfrau auch schon meinte im Keller und draußen an den Tonnen Ratten gesehen zuhaben, bin ich mir also sehr sicher das die Ratten in unserer Küche nicht die einzige Ratte ist.

Sind wir Mieter also selbst dafür verantwortlich?? Oder muss der Vermieter dagegen vorgehen??

Ich müsste bei mir die komplette Küche rausreißen lassen, nur um unter den Schränken alles wegputzen zu können!

Ich dachte als Mieter muss man für sowas nur aufkommen, wenn man selbst Schuld ist, also z.b. zu dreckig ist, den Müllstapelt ect. was wir ja nicht tun.

Unteranderem hat diese Ratte nachts auch schon meine Katze angefallen, die ohne Aufsicht nun nicht mehr in die Küche darf.

hat jemand ähnliche Erfahrungen? Haben wir Mieter hier Rechte in diesem Fall?

Vermieter
Hilfe ...! Vermieter stellt Wasser ab!

Mein Vermieter hat uns das wasser abgestellt weil ich ihm nicht neben der Miete noch 100 euro hinterrücks gebe für 2 monate dafür das mein Freund hir auf toilette gehen darf und duschen darf wir haben ihm damals schon 200 euro gegeben anfang des jahres schwarz auf die hand ... jetzt will er wider für 2 monate im vorraus 100 euro von uns ... er sagt wegen abwasser... noch dazu hab ich ein 2 jähriges Kind und bin Schwanger und muss deshalb auch oft zur toilette ... ebenso gesund essen ... kann aber nicht kochen ... kurz bevor er mir das wasser abgestellt hat , hat er vor meiner Tür randaliert mein sohn hatte total angst und ich auch ... kurz danach ist das wasser aus gewesen und mein Kinderwagen und mein Kindersitz der in den hausflur stand wurde auch entwendet...noch dazu werde ich ständig von ihm als schl**** beleidigt... ich weis nicht mehr was ich machen soll ich die polizei will mir nicht helfen und das Jugendamt auch nicht ... anzeige hab ich auch schon gemacht auch wegen diebstal... aber die machen nicht ... er ist ein sehr hoch angesehener und reicher mann hir im bereich kriminalität und manche erzählen auch das er die behörden mit seinem vielen geld schmiert... wir ziehen zwar nächsten monat aus aber was soll ich denn bis dahin machen ... ohne wasser ich muss doch mein kind verpflegen können und meine bedürfnisse befridigen können... ich weis nicht mehr was ich noch machen soll... jeder der bisher mit diesen mann probleme hatte ist nicht mit seinen sachen durch gekommen... hab schon drüber nachgedacht zur presse damit zu gehen aber damit werde ich bestimmt auch nichts erreichen...

Wasser, wohnen, Vermieter

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